Ausbildung - Steuern? Steuererklärung?

Hallo,

wie ist das in der Ausbildung? Ich verdiene 880 € Brutto.

  1. Muss ich da schon Lohnsteuer und sowas von bezahlen?

  2. Steuererklärung: Ja oder Nein?

  3. Der Weg zur Arbeit:
    Falls ich Steuern zahlen muss, kann ich doch nur soviel wiederbekommen, wie ich bezahle oder nicht?
    Das würde dann bedeuten: keine Steuern - kein Kilometergeld.
    Oder sehe ich das falsch?

Und wie ist das mit der neuen Regelung?
Ich kann wohl mein Auto angeben, aber mit demFahrrad zur arbeit fahren. Habe ich das richtig verstanden?

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!

Liebe Grüße

Hallo,

die Einkommensteuer inst eine Jahressteuer. Ist das zu versteuernde Einkommen größer als 8.000 € fällt Sie an. Ich gehe davon aus, dass ihr Arbeitgeber LSt einbehält. Diese können Sie im Folgejahr durch eine Einkommensteuer-Erklärung zurückholen (max. den tatsächl. gezahlten Betrag).

Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ist es egal, ob Sie mit Auto, Rad oder Bus fahren.

Wenn Sie noch Kranken-, Renten-, Arbeitslosenvers. abziehen könnte es reichen.

hallo,

mit der steuer ist das in der ausbildung wie bei einem „normalen“ arbeitnehmer auch.

  1. wenn steuer einbehalten wurde, dann hast du gezahlt -> siehe gehaltsabrechnung
  2. lohnt sich im falle einer ausbildung i.a. immer
  3. nein, du kannst auch ausgaben, die die steuerrückerstattung übersteigen, in die folgejahre übertragen
    keine steuern - kein kilometergeld ist nur bedingt richtig
    die regelung kfz-fahrrad-etc. ist nicht neu. ist aber so, wie von dir beschrieben.

werbungskosten anzugeben lohnt sich nur, wenn diese in summe 1000euro p.a. übersteigen. die pauschale von 1000euro ist schon in der lohnsteuertabelle eingearbeitet.

saludos, borito

Bei einer Ausbildungsvergütung in genannter Höhe werden noch keine Steuern erhoben. Erst wenn das mtl. Einkommen 900€ übersteigt, werden minimal Lohnsteuern berechnet.
Eine Steuererklärung muss immer eingereicht werden, da der Arbeitgeber elektronisch die Jahresverdienstdaten an das Finanzamt übermittelt.
Auch für die Fahrten mit dem Fahrrad kann man eine Kilometerpauschale erhalten, die beträgt allerdings nur 0,05ct/km (PKW 0,30ct/km). Außerdem kann man nicht mehr Steuern zurück erstattet bekommen als man abgeführt hat. Fällt keine Lohnsteuer an, kann man natürlich auch keine KM-Pauschale geltend machen bzw. bekommt nichts erstattet.