Ausbildung & Steuern

Guten Morgen,

gilt bei Ausbildungsverguetungen eine besondere Steuerpflicht, d.h wird die allgemein anerkannte Einkommentabelle nicht zu Rate gezogen? Bin hier gerade ein wenig perplex…
Wenn jemand bspw. 800 Euro pro Monat verdient, mal abgesehen von weiteren Zulagen, Sparbtraege etc., sind das rund 9600 Euro pro Jahr.

Laut der Tabelle muss derjenige, der somit die 8004 Euro Grenze pro Jahr ueberschreitet, Steuern zahlen. Dann muesste man doch auch auf die verbleibende Differenz i.H.v. 596 entsprechend des Progessionseffektes Steuern bezahlt werden, oder lass ich hier gerade etwas unberuecksichtigt?

Vielen Dank & viele Gruesse

z.B. die Werbungskostenpauschale ?

Guten Morgen!

z.B. die Werbungskostenpauschale ?

Stimmt, verstaendlich!

…damit reduziert sich ja das z.v.E. und der Pauschbetrag liegt ja aktuell ohnehin mind. bei 1000 Euro, dann kann dies auch hinkommen.
Als Azubis werden steuerrechtlich genauso behandelt wie normale Arbeiter/Angestellte?

Ja.

Beatrix

Danke. -:wink: