Ich habe 2 Kinder, die leider laut Gerichtsurteil nicht bei mir wohnen dürfen, obwohl sie es gern wollen.
Ich habe eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht und habe danach mein fachabi nachgeholt. Danach fing ich eine Ausbildung zur Logopädin an. Diese musste ich leider wegen der Kinder abbrechen. Da der Vater überfordert war mit den beiden zog ich bei ihm ein. Ein halbes Jahr später trennten wir uns und ich sollte die kinder mitnehmen. Tat ich auch. Kurz danach sagte er, dass er das doch nicht wolle und ließ die kinder über eine einstweilige Anordnung zurück holen. Ich habe Beschwerde eingelegt.
Jetzt muss ich unterhalt zahlen. Bin zur Zeit Arbeitssuchende und beginne die Ausbildung zur Logopädin im September wieder neu.
Darf das ja sagen, dass ich arbeiten gehen muss, weil ich Unterhaltspflichten nachkommen muss?
Eine Kinderpflegerin verdient in Sachsen durchschnittlich 1200 Euro brutto. Da könnte ich dem ja auch nichts zahlen…
Nicht, dass man mich falsch versteht. Ich möchte gern zahlen aber mit meiner erstausbildung wird das nichts. … in Bayern verdient man damit etwas mehr. Hier auch eine Frage: kann man mich nach Bayern schicken?
Hallo,
Als Auszubildende liegen Sie vermutlich deutlich unter dem Einkommen das für eine Unterhaltspflicht relevant wäre. Allerdings sind Sie verpflichtet Unterhalt zu zahlen und sich um eine Arbeit zu bemühen. Wenn der Staat/Jugendamt für die Kinder Unterhaltsvorschuss leistet,da Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wird das Jugendamt zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie zurückkommen und Sie zur Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse verpflichten. Dies wird dann vermutlich nicht wirklich günstiger für Sie werden.
Alles Gute
ich glaube kaum, dass jemand Ihren Umzug nach Bayern finanzieren wird.
Bei 1200 Euro kann man Sie durchaus auch auf einen gerngeren Selbsterhalt runter setzen.
Des Weiteren ist es ja nicht so, dass wenn Sie nicht genug verdienen und nicht den vollen Betrag zahlen müssen, die sache vergessen ist. Die Schulden laufen auf, dass heisst für Sie, die Schulden werden immer mehr. Regelmässig werden Sie alles offen legen müssen und man kann Ihnen jederzeit eine Pfändung schicken, was bei vielen Arbeitgeber nicht sehr positiv gesehen wird und die sofortige Kündigung mit sich bring.
Ein logisches denken ist bei einem Amt nicht zu erwarten, dass Sie kleinere Raten zahlen, aber dann Geld bekommen. Lieber trumpfen die sofort mit einer Lohnpfändung auf. Mein Ex Mann wurde sogar auf 875 Euro vom Gerich gesetzt und alles andere wurde gepfändet.
Im Grundgesetz der BRD steht immer noch dein Recht auf die freie, persönliche Entfaltung drin. Das wurde bisher noch von keiner Regierung geändert,…in diesem sozialen Staat.
Also,…das Grundgesetz steht über allen Gesetzen, Verordnungen und Rechten…ganz oben drüber.
Also behaupte ich jetzt einfach mal,…wenn du deine persönliche Entfaltung in einer Fortbildung suchst, kann dir das in Deutschland eigentlich niemand verwehren.
Hallo,
also, klar möchte das JA das du arbeiten gehst, damit du und nicht sie zahlen müssen.
Natürlich könntest du deine Ausbildung machen, müsstest dann aber zusehen, dass du dir zusätzlich noch einen 450e Job suchst, um den Unterhalt zu zahlen. Gehst du regulär arbeiten, ist das allerdings genauso.
Ausnahmen gibt es zb bei Lkw Fahrern, da diese allg. Ruhezeiten beachten müssen und im Schnitt 10-12Std am Tag arbeiten.
Nach Bayern können sie dich nicht ohne weiteres schicken, denn sie müssen dafür Sorge tragen, dass du deine Kinder weiter sehen kannst. LG
hallo,
bei mir was das sehr ähnlich,ein sohn bei mir,der ander beim vater und ich mußte unterhalt zahlen…
sie haben einen eigenbedarf von 1050€,was drüber ist müssen sie als unterhalt zahlen,auch wenn es nur 40€ sind
wenn du keine arbeit bei dir findest,könnte man dich auch da hinschicken,dennen ist es egal ob du deine kinder siehst,aber von deinem lohn können die dir sowieso nichts abziehen.1050 euro netto sind selbsbehalt
mfg