Ausbildung, über 18 & eig. Wohnung - Kindergeld?

Hallo zusammen,
habe schon im Archiv gesucht, aber leider nix passendes dazu gefunden…

Folgende Situation:
Ein Kind ist 20, lebt momentan noch im Haushalt der Mutter (Eltern sind geschieden, Vater zahlt freiwillig Unterhalt an das Kind) und beginnt im August eine 2. Ausbildung (erste war schulisch, nun betrieblich).
Durch die Entfernung zw. Wohn- und Ausbildungsort (ca. 60 km) soll eine eigene Wohnung gemietet werden.
Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Jahr 595 € brutto.

Nun zur Frage:
Hat das Kind Anspruch auf Kindergeld?
Wenn ja, wie und von wem sollte der Antrag gestellt werden? Nur eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse oder komplett neuer Antrag?

Danke schon mal im Voraus für Antworten.

Hallo,

Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Jahr 595 € brutto.

Nun zur Frage:
Hat das Kind Anspruch auf Kindergeld?

Laut diesem Link ja:
http://www.kindergeld24.com/Inhaltsverzeichnis_Rubri…
Für die erste Jahreshälfte muß das Einkommen jetzt unter dem Betrag von € 3.840/monatlich € 640 liegen. Das Einkommen der zweiten Jahreshälfte wird nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Wenn ja, wie und von wem sollte der Antrag gestellt werden?
Nur eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse oder
komplett neuer Antrag?

Das weiß ich leider nicht, aber vielleicht hilft dies weiter:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Ansonsten gibt da sicher die Familienkasse Auskunft.

TM

Nun zur Frage:
Hat das Kind Anspruch auf Kindergeld?

Hallo,

Nein.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vollwaisen oder unbekanntem Aufenthalt der Eltern.

Siehe hier, Absatz 3:
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistung…

Schönen Gruß

Danke für die schnelle Antwort und das nützliche Merkblatt!

MfG portobello13

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Dass das Kind selbst keine Anspruch hat, wusste ich. Hätte es wohl so formulieren sollen: Haben die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld für das Kind?

Trotzdem danke für die Antwort.

MfG portobello13

Haben die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld für das Kind?
Trotzdem danke für die Antwort.

Im angegeben Link, hier noch einmal, steht doch alles.
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistung…

Hier spezieller:
http://www.dir-info.de/beruf-bildung/kindergeldanspr…

Für das erste und zweite Kind gibt es 184 Euro, der Wohnsitz (Kind) als deutsche/r muss in der EU sein, das eigene Einkommen (Kind) darf 8.004 Euro/Jahr nicht übersteigen …

Das Kindergeld wird maximal bis zum 25.Lebensjahr gewährt (Ausnahmen)

Sonst hilft Google mit der Eingabe der Suchwörter „kindergeld+eigene+wohnung“ weiter, falls es trotzdem noch offene Fragen gibt.

Schönen Gruß