Ausbildung und indirektes ALG2

Hallo,
ich wollte mal wissen was von einer Ausbildungsvergütung übrig bleibt, wenn folgende Lebenssituation besteht.

Kurz und knapp: Was bleibt an Geld von einer Ausbildung übrig, wenn indirekt ALG2 im Spiel ist?

Länger mit mehr Informationen :smile: :
Folgendes Szenario:
Eine Ausbildung im Industriellen Bereich (Elektroniker GS) wurde jetzt im Sep. begonnen (dual).
Die Ausbildungsvergütung brutto beträgt ca. 780 Euro monatlich. Netto zirka 620.
Bis zuletzt (vor der Ausbildung) hat man noch ALG2 bekommen, was voll und ganz die Mutter gemanagt hat.

Und nun ist folgendes zu beachten:
Der Auszubildende lebt noch zu Hause bei Mutter die ALG2 bekommt. Zusammen sind 3 Erwachsene im Haushalt. Wovon nur der Azubi Geld einbringt.

Was bleibt nun für den Azubi übrig?
Ist es wo wie wenn er selber ALG2 bekommt? Also 100 Euro Freibetrag und der Rest wird zu 80% angerechnet? Aber wie ist das dann mit der Miete?

Meine Logik wäre folgende:
Das Geld was der Mutter jetzt fehlt muss der Auszubildene decken und somit an seiner Mutter abgeben. Da es sich um einer Ausbildungvergütung handelt, braucht man auch niemanden mitfinanzieren.

Und wisst ihr darüber?
Ich hoffe ich habe alle Informationen geschrieben und ihr könnt mir weiterhelfen.

ich denke nicht das es eine rolle spielt ob es ausbildungsvergütung ist oder nicht, es ist ein einkommen in dem haushalt, nur das wird dem amt interessieren.

Kurz und knapp: Was bleibt an Geld von einer Ausbildung
übrig, wenn indirekt ALG2 im Spiel ist?

Wieso indirekt?

Die Ausbildungsvergütung brutto beträgt ca. 780 Euro
monatlich. Netto zirka 620.

Das ist Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.

Der Auszubildende lebt noch zu Hause bei Mutter die ALG2
bekommt. Zusammen sind 3 Erwachsene im Haushalt. Wovon nur der
Azubi Geld einbringt.

Ja. Also der dritte Erwachsene ist dann auch ALG2-Empfänger?

Was bleibt nun für den Azubi übrig?
Ist es wo wie wenn er selber ALG2 bekommt?

Er ist Teil der BG, die aus 3 Personen besteht. Er ist weder Untermieter noch in einer WG. D.h.: Alle für einen, einer für alle.

Aber wie ist das dann mit der Miete?

Er zahlt doch keine an seine Mutter.

Das Geld was der Mutter jetzt fehlt muss der Auszubildene
decken und somit an seiner Mutter abgeben.

Wenn damit gemeint, dass die Azubi-Vergütung der Leistung der BG (ALG2+KdU) angerechnet, also abgezogen wird, ist das richtig.
Dem Azubi bleiben dann selber 204 EUR „Taschengeld“. Dafür wohnt und isst er in der BG.

Da es sich um einer Ausbildungvergütung handelt, braucht man auch niemanden
mitfinanzieren.

Einnahmen sind Einnahmen.
Soweit der Azubi höhere Werbungskosten, als der nicht anrechnungsfreie Betrag, hat, können natürlich diese geltend gemacht werden, wenn sie auch nachgewiesen werden können.

Und wisst ihr darüber?
Ich hoffe ich habe alle Informationen geschrieben und ihr
könnt mir weiterhelfen.

Erstmal danke für eure Antworten.

Also um doch einigen aufzuklären:

  • Der Haushalt besteht aus:
    Mutter (ALG2),
    Schwester (ALG2),
    Auszubildender (jetzt kein ALG2 mehr).
    (Alle Erwachsen)

Hab ich das richtig verstanden?:
Das Geld ALG2 (+Wohnkosten usw) was der jetztige Lehrling nicht mehr bekommt und somit der Mutter fehlt, muss dieser mit deinem Lohn ausgleichen. Also Miete (1/3, da 3 Personen) und so weiter.
Und da er im ALG2 Haushalt wohnt, gilt das restliche Geld anzurechnen mit diesem Freibetrag von 100 Euro und den zusätlichen 20%.
Also nur mal ein Beispiel:
Ausbildungevergütung: 620 € (netto)

  • Miete, Lebensmittel, usw: 320 €
    = 300 € übrig
  • 100 € Freibetrag = 200 €
  • 200 € - 80% = 40 €

Es bleiben also noch 140 € als Taschengeld

Was anderes:
Wenn zb. Lehrmittel, Busfahraten, usw. vom Betrieb oder sonstwo erstattet werden und dieses zum Lohn so zu sagen gutgeschrieben wird, ist das dann vom ALG2 ausgeschlossen und darf ebenfalls als „Taschengeld“ behalten werden.
Wird es auf dem Kontoauszug stehen? Wofür jeweils das Geld ist? Also:

  • Lohn: 780 €
  • Lernmittel (bonus): 30 €

Gegeben:
780 brutto
620 netto
=> 236 Freibetrag (100 + 20% von 680)
=> 384 anrechnungsfähiges Einkommen

Bedarf 287 EUR Existenzminium ab 16 J + Mietanteil (unbekannt)
384 ./. 287 = 97 EUR
Vermutung: Gesamtmiete für drei Personen > 3 x 97 EUR

=> Resthilfebedürftigkeit vorhanden
=> Ausschluss aus SGB II-Leistungsbezug nach § 7 Abs. 5 SGB II
=> Fehlender Mietanteil abgedeckt über Antrag nach $ 22 Abs. 7 SGB II (Zuschuss KdU)

Fazit: 236 EUR Vorteil aus Ausbildung und Lebensunterhalt sichergestellt.