Ausbildung und kaum frei

Ich hätte mal wieder eine Frage an euch…hallo erst einmal :smile:
Meine Tochter kommt jetzt ins 2. Ausbildungsjahr zur Restaurantfachfrau. Ihr Zeugnis ist dermaßen schlecht,das der Chef meinte, es sehe kaum Chancen, das sie es schafft und er würde sie sonst als ungelernte Kraft einstellen.
Ich hatt nun ein Gespräch mit meiner Tochter, die inzwischen eine eigene Wohnung wegen der Entfernung hat. Sie meint, sie weiß garnicht, wann sie noch lernen soll. Sie arbeitet von Dienstags bis Sonntags von 16.00- ca 0.00 Uhr. Montags ihr einzigster freier TAg, an dem sie Sachen erledigt, die die woche über liegen bleiben. Sie ist e3infach nur noch kaputt. Dienstag hat sie Schule von 7 bis 15.00 Uhr. Danach muss sie sofort ins Restaurant und dort bis 0.00 Uhr weiterarbeiten. dann jeden 2 Freitag auch noch mal Schule. Den Donnerstag kann sie aber nicht früher gehen, obwohl sie kurz nach 5.00 Uhr aufstehen muss, um zur Schule zu kommen. Lernen ist dann nicht drin. Sie ist dann auch müde von der Arbeit und hat den Kopf nicht mher frei. Kommt sie dann Freitags aus der Schule, muss sie gleich wieder zur Arbeit.
Das kann doch nicht richtig sein oder.
Urlaub vom letzten Jahr (12 Tage) hat sie auch noch nciht bekommen.
Wo ist so was denn geregelt?
Danke im Voraus für die Antworten.
Haben morgen ein Gespräch mit dem Chef, da würd ich gern Fakten hinlegen wollen.

Hallo erstmal,

da wäre wohl mal ein Blick ins Jugendarbeitsschutzgesetz fällig. Das ganze klingt irgendwie nicht besonders richtig wenn ich es damit:

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_

vergleiche. Allerdings gelten im Gaststättengewerbe gewisse Außnahmen. Trotzdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Azubi verpflichtet es bspw. an einem Berufsschultag noch zusätzlich arbeiten zu gehen.
Wir wäre es wenn du dich mit einem Berufsschullehrer über die rechtlichen Verhältnisse unterhältst? Die sollten eigtl. ganz gut Bescheid wissen.

Gruss
Marco

Hallo,

ich bin gelernte Hotelfachfrau, die Ausbildung ist relativ ähnlich.

In welchen Bereichen ist denn das Zeugnis besonders schlecht? Und wie war Deine Tochter vorher in der Schule? Die allgemeinen Sachen in der Berufsschule sind bei der HoFa/ReFa Ausbildung eher auf niedrigem Level. Mathe besteht aus Prozentrechnen, Währungsumrechnung etc., in Deutsch wird auf Rechtschreibung geachtet, aber kein Gedicht interpretiert. Neu sind lediglich die Fächer wie Speisen- und Getränkekunde und die praktischen Sachen.

Hat Deine Tochter ausreichend Fachliteratur? Für die theoretische Prüfung gibt es Fragenkataloge mit den Prüfungsfragen der letzten Jahre. Daraus lässt sich prima lernen, mit wenig Zeitaufwand.

Zum Thema Arbeitszeiten für Azubis:

http://produktiv.ihk-duesseldorf.de/FastDuesseldorf/…
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/index.html

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam, hallo Maco, in welchen Fächern sie nun genau Schwierigkeiten, weiß ich nicht. Wir gehen das zusammen morgen durch.
Ich gehe davon aus, das sie Fachliteratur hat :frowning:
Sie meint, in der Schule hätten sie das Thema auch angeschnitten, weil noch 2 ihrer Mitschülerinnen dasselbe Problem haben. Der Lehrer meint, er sei machtlos dagegen, weil die Ausbilungsberiebe eher rückläufig waren. also hält man den Mund, dann gibts genug Betriebe und somit genug Schüler. War für eine Ironie des Lebens.
Zuvor ind er Schule war sie eher Durchschnitt, hat eh eine Lernschwäche,die auch bei ausbildungsbeginn angesprochen wurde. Alles kein Problem meinte de rchef, sie hätte ja ausreichend Zeit zum Lernen und ab und an auch mal Wochenenden frei. Nix ist mehr von dem Besprochenen übrig geblieben. Weder Zeit noch Geduld.

Hallo Fragende,

die IHK hat die Ausbildung zu überwachen und zu schauen, dass rechtliche Regelungen vom Ausbildungsbetrieb eingehalten werden. Auch bei einer Gefährdung des Ausbildungszieles (Bestehen der Zwischen- und der Abschlußprüfung). Deshalb ist in der geschilderten Situation dringend zu empfehlen, den/die Ausbildungsberater/in der IHK einzuschalten, bevor die Ausbildung abgebrochen wird. Er/sie kann sicher Wege aufzeigen, wie das Problem gelöst wird. Der Ausbildungsbetrieb müßte eigentlich Interesse daran haben, die Ausbildung zum erfolgreichen Ende zu bringen und eine qualifizierte Fachkraft zu bekommen. Eine Ausbildung im HoGa-Gewerbe ist meistens nicht so einfach wie in vielen anderen Berufen - wegen der physischen und psychischen Belastungen.

Gruß
Otto

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Hallo Myriam,

Restaurantfachfrau habe ich auch gelernt. Das mit den Arbeitszeiten ist heftig, dass ist gar keine Frage. Besonders die kurzen Nächte von Spätdienst auf Frühdienst bzw. Berufschule fand ich immer furchtbar.

Was meiner Meinung nach bei Deiner Tochter nicht in Ordnung ist, dass sie nur einen Tag frei bekommt statt zwei. Womit begründet das der Arbeitgeber? Wenn von 16 -> 24 Uhr gearbeitet wird ist das keine Vollzeit, da das 8 Stunden sind - oder wird keine Pause gemacht?
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Tochter volljährig ist, aber auch dann müßte sie bei zwei Tagen Berufsschule an einem Tag davon nicht mehr in den Betrieb. Ich kenne die Regelung nicht mehr genau, aber mir schwebt was davon im Kopf, das die Stundenzahl der Berufsschulstunden wichtig sind. Wie schon vorgeschlagen, sollte der nächste Schritt in Richtung IHK gehen.

Viel Glück,
Elke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fragende,
für Azubis gilt auch ein Tarifvertrag (allgemein gültig) für Gastronomie. Diesen kann man über die Homepage der DEHOGA (–> Google)
anschauen oder ausdrucken. Darin ist eigentlich alles geregelt, was in der Gastronomie zu regeln ist. Solltest Du dort nichts finden, dann probier mal www.sv-beratung.de oder www.tarif-line.de oder www.e-lohntuete.de.
MfG
edvwolf

Hallo,…

Sie arbeitet von

Dienstags bis Sonntags von 16.00- ca 0.00 Uhr. Montags ihr
einzigster freier TAg, an dem sie Sachen erledigt, die die
woche über liegen bleiben. Sie ist e3infach nur noch kaputt.
Dienstag hat sie Schule von 7 bis 15.00 Uhr. Danach muss sie
sofort ins Restaurant und dort bis 0.00 Uhr weiterarbeiten.
dann jeden 2 Freitag auch noch mal Schule. Den Donnerstag kann
sie aber nicht früher gehen, obwohl sie kurz nach 5.00 Uhr
aufstehen muss, um zur Schule zu kommen.

Nach § 8 Abs. 1 : Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Urlaub vom letzten Jahr (12 Tage) hat sie auch noch nciht
bekommen.

Die Dauer des Urlaubs ist in § 3 Abs. 1 BUrlG geregelt. Demnach beträgt er jährlich MINDESTENS 24 Werktage!
Nach $ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muß der o.g. Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG ist die Übertragung ins nächste Kalenderjahr nur in Ausnahmefällen möglich.
Selbst dann muß der Urlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG in den ersten 3 Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden.

Wo ist so was denn geregelt?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz. Im Bundesurlaubsgesetz.

Der AG scheint das nicht so ernst zu nehmen, vielleicht geht es dem Unternehmen nicht so gut, dass Azubis den Laden am Laufen halten müssen.
Ob eine Ausbildung in einem solchen Unternehmen Sinn macht, kann man von dieser Stelle aus schlecht sagen.

Ansonsten viel Erfolg! Aus jeden Fall an die IHK wenden, wie bereits geschrieben wurde.

Grüße