Hallo zusammen.
Man nehme an Person A macht bei Person B eine Ausbildung, Vertrag unterschrieben und zwei Jahre sind vergangen.
Jetzt wird Person A die die Ausbildung macht, darauf aufmerksam gemacht dass der Tarif „wonach er auch beszahlt wird“ was der Ausbildungsvergütung angeht bereits bei Antritt der Ausbildung vor zwei jahren um 15€ angehoben wurde, und beim genaueren nachschauen entdeckte er im Ausbildungsvertrag auch ein vermerk seitens der Handwerkskammer mit der korrekten Ausbildungsvergütung zudem jeweiligen Ausbildungsjahr, neben der vom Arbeitsgeber alten Tarifwerte.
Die Frage ist jetzt, Person A wurde ein Jahrlang unterdem bezahlt was eigentlich der Tarif vorschreibt „quasi zum alten Tarif“ . Ist solch ein Tarif bindend für den Arbeitsgeber? Und kann Person A eine Nachzahlung fordern?
Hallo,
Ist solch ein Tarif bindend für den Arbeitsgeber? Und
kann Person A eine Nachzahlung fordern?
Das kommt drauf an, was ganz genau im Vertrag wörtlich steht zur Bindung an den Tarif. Und was wiederum Im Tarifvertrag steht zur Bezahlung (und evtl. zu einer Ausschlussfrist)
(wört|lich [mhd. wortlich, ahd. wortlīcho (Adv.)]: 1. a) dem [Original]text genau entsprechend: …)
MfG
Danke erstmal für die Antwort.
Für mich stellt sich jetzt aber eine andere Frage im Vordergrund.
Wofür soll ein Tarifvertrag gut sein wenn der Arbeitgeber nicht dran gebunden ist es als mindest Ausbildungsgehalt im Monat zu leisten?
Wobei die Ausbildungsvergütungen schon immer einen Mindesttarif hatten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wofür soll ein Tarifvertrag gut sein wenn der Arbeitgeber
nicht dran gebunden ist es als mindest Ausbildungsgehalt im
Monat zu leisten?
Prinzipiell ist der AG schon an das gebunden, was er vertraglich vereinbart. Also wenn er die Geltung eines TV vereinbart, auch daran.
Allerdings kommt es drauf an, was zur Geltung des TV wörtlich im Vertrag steht. Scheinbar wurde ja auch vom Auszubildenden nicht noch mal ein Blick in den Ausbildungsvertrag geworfen (was jetzt keine Schuldzuweisung gegenüber dem Azubi darstellen soll).
Welche Rolle die Bemerkungen der HWK im Vertrag spielen, kommt auch nicht so richtig zum Ausdruck.
Hallo zusammen.
Hallo,
Ein Tarifvertrag ist gültig, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist, oder selber einen Tarifvertrag unterschrieben hat und der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist, die den Vertrag unterschrieben hat. Er kann weiterhin gültig sein, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Ist solch ein Tarif bindend für den Arbeitsgeber? Und
kann Person A eine Nachzahlung fordern?
Fordern kann man immer, aber Aussicht auf Erfolg hat man, wenn die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt sind.
Wobei man den Tarifvertrag dann auch mal lesen sollte, um z.B. zu wissen welche Ausschlußfristen es gibt.
Grüße Michael
Hallo,
Ein Tarifvertrag ist gültig, wenn der Arbeitgeber Mitglied im
Arbeitgeberverband ist, oder selber einen Tarifvertrag
unterschrieben hat und der Arbeitnehmer Mitglied der
Gewerkschaft ist, die den Vertrag unterschrieben hat. Er kann
weiterhin gültig sein, wenn der Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Warum das Rad neu erfinden? Wir haben doch -> FAQ:1989 
MfG
Hallo,
Hallo,
Ein Tarifvertrag ist gültig, wenn der Arbeitgeber Mitglied im
Arbeitgeberverband ist, oder selber einen Tarifvertrag
unterschrieben hat und der Arbeitnehmer Mitglied der
Gewerkschaft ist, die den Vertrag unterschrieben hat. Er kann
weiterhin gültig sein, wenn der Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Warum das Rad neu erfinden? Wir haben doch -> FAQ:1989 
Ich lese Grundsätzlich kein FAQ 
MfG
MFG
o.t.
Hallo,
Ich lese Grundsätzlich kein FAQ 
Das tät sich aber manchmal lohnen. Ich staune auch immer wieder, zu welchen Themen es hier (ich meine nicht nur dieses Brett, sondern w-w-w allgemein) so alles FAQ gibt.
[besonders erfreulich, wenn man sich die 3 Finger mit denen man tippt, halb wund geschrieben hat*]
MfG X.
* ab und an zu Übertreibungen neigend 