Ausbildung und wohnung ?

hallo,

mir bittet sich eine chance eine ausbildung zu machen,da ich leider keine habe u.zur zeit arbeitslos bin,wäre es echt klasse wenn ich sie wahrnehmen könnte. es stellt sich leider ein problem dar,ich habe eine wohnung die ich finanzieren muss u.mit dem ausbildungsgehalt allein nicht über die runden kommen würde.besteht eine möglichkeit das mich jemand finanziel unterstützt? möchte es auch mit meiner arbeitsberaterin durchsprechen,ob es eine möglichkeit gibt, dass ein kleiner teil vom arbeitsamt finanziert wird *wie eine umschulung*, würde das eventuell gehen?
wie könnte ich sonnst vorgehen?

cyber

Hallo !

Dafür gibt es doch die Berufsausbildungsbeihilfe.
Soweit ich weiß, wird hierbei die gesamte Miete bezahlt, wenn sie nicht größer als 40 m² ist.

Sonst musst du dir eine kleinere Wohnung suchen. (Nicht böse gemeint !)
Oder ist das nicht möglich (wegen eigener Familie oder so) ?

MfG

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danke für dein feedback :smile:

leider habe ich eine größere wohnung als 40 qm und ich wohne nicht alleine.

gibt es vielleicht noch andere möglichkeiten,dass kann ja nicht sein das der deutsche staat einen nicht unterstützt bei der finanzierung.
soweit ich weiss, gibt es ein vorgeschriebens limit zum überleben in der höhe von 250 € *sozi*,die wohnungskosten werden auch übernommen.
bye

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Hallo Unterstützung kann man verschiedener Art bekommen.
Erkundige dich doch mal beim Sozialamt.
Z. B. gibt es Wohnberechtigungsschein mit denen man eine sozial geförderte Wohnung beziehen kann. Beim Telefon gibt es auch vergünstigungen (ich glaube auch beim Sozialamt)
weitere Leistungen:
Auskunft, Beratung, Entgegennahme von Anträgen auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, wirtschaftliche Hilfen und zwar sowohl laufende monatliche als auch einmalige Leistungen, z.B. Bekleidung, Heizkosten, Hausrat, Instandhaltung der Wohnung, Umzugskosten, Weihnachtsbeihilfe
Maßnahmen der Hilfe zur Familienplanung sind vor allem Übernahme der Kosten

  1. der notwendigen ärztlichen Beratung einschließlich der erforderlichen Untersuchung und Verordnung
  2. der ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel.

Gruß
Britta

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