Ausbildung unterbrochen - Unterhalt ja oder nein?

Hallo zusammen, wichtige Frage … Ich habe während meiner Schulzeit Unterhalt bekommen. 2009 habe ich eine Ausbildung begonnen, musste diese jetzt 2012 aus gesundheitlichen Gründen und OP unterbrechen… Möchte nun auf nem Berufskolleg mein Abitur nachholen… Und danach studieren … Kann die Ausbildung nämlich nicht beenden, weil mein Körper das auf Dauer nicht mit machen wird… Was steht mir in dem Fall zu? Denn die Ausbildung ist nicht beendet und nicht wegen kein Bock sondern weil es nicht geht… Kindergeld bis 25? Unterhalt noch? Bis 27? Das Kolleg bietet Bafög an Elternunabhängig und Darlehensfrei aber steht mir bevor ich das in Anspruch nehme noch kindesunterhalt bis 27 zu?? Ich werde im November diesen Jahres 25… Danke im Vorraus für eventuelle Antworten …

Hallo,

das ist davon abhängig, ob einer Ihrer Eltern studiert haben.
Kindergeld wird in jedem Falle weiter gezahlt und wenn Sie Bafög bekommen können, dann beantragen Sie das.
Wenn einer Ihrer Eltern studiert haben, dann steht Ihnen 630 Euro monatlich zu, allerdings wird da das Kindergeld und das Bafög abgezogen.
Sollte dann noch Anspruch bestehen, so müssen Sie beide Elternteile auf Unterhalt verklagen, einen alleine geht nicht mehr.

L.G.

Weiss ich nicht. Weiss vom Anspruch während 1.Ausbildung. Im Krankheitsfall hat sicher das Attest vom Arzt Gewicht. Ob Abi nachholen und Studieren bewilligt wird, AB 25, bezweifle ich. Leider ist der Arbeitsmarkt kein Wunschkonzert mehr.
Viel Glück

Hallo,

dein FAll ist klar.

Unterhalt bekommst du bis zum 27. Lebensjahr.
LG

Hallo,

eine Beurteilung auf Basis solch dürftiger Angaben ist sehr schwierig und hat kaum Aussagegehalt. Es werden sicher ALLE Umstände in eine umfassende Unterhaltsprüfung mit einbezogen werden. Dazu gehört sicher auch der Finanzstatus Ihrer Eltern. Dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Ausbildung (die ja fast am Ende stehen sollte) nicht abschließen können, müssen Sie nachweisen. Wenn ich richtig zurück denke, haben Sie Ihre Ausbildung dann auch erst mit 22 Jahren begonnen (ein bereits sehr später Zeitpunkt). Aufgrund ihrer Ausbildungsvergütung werden Sie Anspruch auf einen sog. „Beratungshilfeberechtigungsschein“ haben, den sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes gegen Vorlage Ihrer Einkünfte beantragen können. Damit haben Sie Anspruch auf eine anwaltliche Beratung für max. 10 €. Eine solche sollten Sie in Anspruch nehmen, da dort dann alle Details in eine Beurteilung einfließen werden.

LG

Hallo,
tut mir leid da weiss ich nicht genau bescheid. Kindesunterhalt gibts während studium bwz. Ausbildung generell schon, allerdings normalerweise nur wenn die Ausbildung lückenlos von statten geht und nicht plötzlich was ganz anderes studiert wird.
Hier ist wohl die Situation etwas schwierig. Am besten mal beim Jugendamt oder einem Anwalt nachfragen.
Alles Gute

tut mir leid,das weiss ich leider nicht

Hallo,

ob der Abbruch der Ausbildung wirklich aus gesundheitlichen Gründen akzeptiert wird, wird u. U. ein Amtsarzt und/oder Gutachten entscheiden.

Sollte die Ausbildung nach drei Jahren, nur wenige Monate vor dem Abschluss beendet worden sein, stehen die „Sterne“ sehr schlecht für Unterhalt. Man hätte dann im Normalfall nämlich schon früher merken müssen, dass das Ausbildungsziel gesundheitlich nicht möglich ist. Ausnahme wäre, dass die gesundheitlichen Einschränkungen z. B. durch einen Unfall oder anderem plötzlichen EReignis hervorgerufen wurden.

Es gibt keine Altersbegrenzung für Unterhalt. Wenn Du jetzt aber bald 25 wirst, nur drei Jahre Ausbildung hast, gab es schon vorher irgendwelche Lücken. Sollte das Bummelei oder schon mal ein Ausbildungswechsel gewesen sein, gibt es u. U. nicht mal BAFöG.

Kindergeld entfällt ab dem 25. Geburtstag und gleichzeitig ist man nicht mehr bei den Eltern in der Krankenkasse mitversichert.

Wenn das Studium beendet ist, bist Du vermutlich weit über 30 Jahre alt. Ob Du da dann noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast? Nur so als Denkanstoß.

Gruß

Hallo! Du brauchst einen ärztlichen Attest darüber daß dir diese Ausbildung nicht mehr zumutbar ist. Du hast Recht auf eine Ausbildung und allem drum herum was du dazu brauchst. Daher auch Recht auf Unterhalt, auch über die 27 Jahren bis eben dein Werdegang zum Abschluß kommt. Vorraussetzung ist ,wie schon erwähnt, nicht aus eigenem Verschulden, sondern aus unzumutbarkeit, gesundheitliche Gründe, Schwangerschaft, und so weiter. Normalerweise prüft das Bafögamt, ob du Anspruch auf Unterhalt hast. Wenn Sie schon dir Bafög anbieten, dann gehe ich dafon aus, daß du keinen solchen Attest hast. Der behandelnder Arzt kann so was ausstellen. Dann kannst du sogar gegen deine Eltern klagen wenn die sich weigern zu zahlen. Aber rede doch mit Ihnen. Vielleicht unterstützen Sie dich so. Vielleicht nicht im vollem Umfang. Aber dafür hast ja noch dein Bafög. Und ein gutes Verhältniß ist immer gut. Ich kenne ja die Beziehung nicht, daher bleibt es deine Entscheidung. Viel Glück!

hallo,
deine eltern, und zwar beide, müssen bis zur ausbildung unterhalt zahlen, nätürlich wird das ausbildungsgeld angerechnet…ob du noch kindergeld bekommst…würde mal googeln

lisa