Ausbildung-Verkäuferin nebenberuflich nachholen

Hallo.

Da ich leider im Internet nichts passendes zum Thema finden kann, möchte ich meinen Fall erläutern mit der Hoffnung auf gezielte Antworten, Ratschlage etc.

Ich bin 31 Jahre alt. Bin seit 2,5 Jahren als Verkäuferin in fester Anstellung tätig.
Vor ca. 11 Jahren habe ich bereits 1 Jahr als Verkäuferin bereits gearbeitet.
So gesehen müssten mir insgesamt 3,5 Jahre Berufserfahrung angezählt werden, oder liege ich da falsch?
Aber mein grösstes Problem ist die fehlende Ausbildung. Ich habe bisher noch keine Ausbildung, daher würde ich die gerne nachholen wollen, aber das natürlich nebenberuflich.

Kann mir jemand sagen, wie das in meinem Fall verlaufen würde und wie lange diese nachträgliche Ausbildung dauert?
Nach wievielen Jahren im Beruf kann ich denn überhaupt eine Ausbildung machen und welche Vorteile würde mir diese Ausbildung bringen?

Ich hoffe bei euch liebe User passende Antworten zu meinem Anliegen finden zu können.

Dafür schon mal vielen Dank im voraus

Liebe Grüsse

Hallo,

kann in diesem Bereich leider nicht helfen. Begründung: Es wird nach etwas gefragt, was eher im Wissensbereich eines Geschäftsführers mit Angestellten liegt. Ich bin freiberuflich ohne Angestellte tätig und habe mich deshalb noch nicht mit diesem Thema beschäftigt. Evtl. kann Arbeitsagentur helfen. Ich empfehle mal dort vorbeizugehen und am Empfangsschalter diese Sache zu besprechen, dazu muss man dann auch nicht bei Arbeitsagentur registriert werden…

MfG

Guten morgen, ich denke nicht das man als Nebentätigkeit eine Ausbildung machen, wenn ganz oder garnicht, in deinem Fall, denke ich das du eine Verkürzung beantragen könnten. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, auser das du mit einem Angestellten der Arge sprechen solltest.
Frank

Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten, aber keine nebenberufliche Ausbildung:

  1. Du absolvierst eine verkürzte Ausbildung aufgrund Deiner Vorzeiten, also insgesamt noch ein Jahr, da die Ausbildung zum Verkäufer zwei Jahre dauert. Dann bekommst Du aber wahrscheinlich weniger Geld, hast aber die Möglichkeit wieder am Berufsschulunterricht teilzunehmen.

  2. Du meldest Dich zu einer Externprüfung an. Zuzulassen ist derjenige, der die 1,5 fache Zeit der Regelausbildungszeit (Verkäufer=2 Jahre) nachweisen kann. Das kannst Du ja aufgrund Deines Werdeganges. Problem ist dann allerdings die Prüfungsvorbereitung, da Du ja nicht zur Schule gehst. Es sei denn, Du vereinbarst mit Deinem Arbeitgeber eine Freistellung an dem für Dich wichtigen Schultag und viel wichtiger Du fragst in der Berufsschule nach einem Gastschulbesuchsrecht. Prüfungsanmeldung und Beratung erhältst Du bei der IHK Deiner Region.

  3. Alles bleibt wie es ist. Vielleicht bekommst Du ja gar nicht mehr Gehalt, wenn Du einen Abschluss hast.

Viele Grüße

Hallo!

Mit Ausbildung hat man gewöhnlich einach bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bekommt evtl. eine höhere Vergütung.

Wie das mit Anrechnung oder nebenberuflicher Ausbildung lä#uft, weiß ich leider nicht, aber versuch doch mal von der IHK Auskünfte dazu zu bekommen.

Viel Glück und alles Gute.

Puh, tut mir wirklich leid. Aber da kann ich dir nicht helfen.

Hallo,

ich möchte dir ganz viel Ermutigung rübermailen, klasse, dass du vorhast, noch die Ausbildung zu machen !!!
Ich bin sicher, dass du einen Weg finden wirst.

Leider kann ich dir konkret keine Tipps geben.
Ich bin 45 und nehme an einem Pilotprojekt teil für „Frauen nach der Familienphase“ die Krankenpflege in Teilzeit (75 %) in 4 statt 3 Jahren lernen wollen.

Frag doch mal auf dem Arbeitsamt, die müßten dir doch weiterhelfen können !
Eventuell auch übers Internet…

Liebe Grüße und viel Erfolg !

M!aren

Hallo!

Ich kann dir gerne Tipps geben, was allerding die KORREKTE Rechtslage betrifft, will ich mich nicht zu 100% daran festnageln.

Leider zählt das eine Jahr nicht als Berufserfahrung. Du musst bedanken, dass sich in 11 Jahren viel getan und verändert hat und das Wort „Erfahrung“ heißt ja nicht, „Berufstätig“, daher gelten deine 2,5 Jahre.

Aber eine Ausbildung ist kein Problem, solange du ein Unternehmen findest, dass dich ausbildet. Dafür gibt es aber kein Höchstalter. Allerdings wirst du wahrscheinlich einer der, oder Der älteste in deiner Klasse sein - was aber nicht dragisch ist. Das war in meiner Klasse auch so und alle sind prima miteinander ausgekommen. Die Ausbildung müsste (soweit ich bescheid weiß) in deinem Fall die gleiche Dauer haben - du besitzt zwar schon Berufserfahrung, allerdings fehlt dir dennoch das Wissen aus der Berufsschule.

Als was möchtest du denn gerne eine Ausbildung machen?
Wann soll diese Anfangen, und in welchem Bereich/Branche?

Mit den Informationen kann ich dir besser und gerne helfen!!!

Liebe Grüße

Ina