Ausbildung verkürzen

Hallo,

ich mache eine Ausbildung zum Industriekaufmann.
eingestellt mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren.

Ich habe Fachabitur und bin momentan im 1. Lehrjahr und komme Anfang August ins 2. Lehrjahr.

Aufgrund meiner Vorbildung bin ich ja berechtigt um die Ausbildung zu verkürzen. Auf dem aktuellen Zeugnis der Berufsschule hab ich einen Notendurchschnitt von 1,9.
Jetzt war ich beim Personalchef und hatte gefragt ob ich meine Ausbildung ggf. um ein halbes jahr verkürzen kann und darauf meinte er nur

" Nein, da stimmen wir nicht zu. Im Vertrag steht eine vorgesehene Ausbildungszeit von 3 Jahren und die wird eingehalten"

Kann mir da der Betrieb einfach so ein Strich duch die Rechnung machen und sich weigern mich verkürzen zu lassen?
Welche Voraussetzung gilt eigentlich um verkürzen zu dürfen um ein halbes Jahr?
Eine Auszubildende im Betrieb mit einem Schnitt von 2,1 darf logischerweise dann auch nicht verkürzen aber wie sind die grenzen um verkürzen zu dürfen?

Danke für die Infos im Voraus!

Gruß

Hi,

Kann mir da der Betrieb einfach so ein Strich duch die
Rechnung machen und sich weigern mich verkürzen zu lassen?

ja:
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

(Hervorhebung von mir)

Gruß,

Malte

Guten Abend.

Malte hat grundsätzlich recht mit dem zitorenen Paragraphen, aber trotzdem gäbe es noch einen Weg zur Verkürzung. Den würde ich dir dann allerdings nur empfehlen, wenn bereits feststeht, dass du den Laden mit Riesenschritten verlassen wirst, wenn du fertig bist mit der Lehre: Zum einen gibt es im BBiG den Passus, dass Richtlinien erlassen werden können, und solche Richtlinien existieren auch. Gerade für einen populären Beruf wie IK stehen die Chancen auch ganz gut, dass es tatsächlich so eine Richtlinie gibt.

Dann wäre der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Berufsschule (Klassenlehrer), der ggf. beim Ausbilder etwas erreichen kann (bei einem Einskommaschöler vielleicht sogar dazu bereit ist). Die Ausbildungsberater der Kammer sind in solchen Fällen auch sicher zur Vermittlung bereit - für die Kammer (überitzens auch für den Ausbildungsbetrieb - könnte man deinem Ausbilder vielleicht mal durch diverse Gesträuche mitteilen!) ist jeder vorzeitige Auslerner ein Prestigegewinn und im Normalfall - wenn auch nur statistisch - eine offene Ausbildungsstelle. Das ist ein stärkeres Argument, als man denken könnte.

Aber mal ganz am Rande des Teiches bemerkt, werden Industriekaufleute doch üblicherweise nicht bei Dengelaugust, sondern in etwas größeren Buden ausgebildet … gibt es keinen BR/JAV? Ein Diskussionsstandpunkt wie „gibt es bei uns grundsätzlich nicht“ hätte mich, als ich noch in je einer beider Funktionen zugange war, bei einer Jugend- oder Betriebsversammlung zur rhetorischen Höchstform auf- und den armen Schwätzer weinend zur Halle rauslaufen lassen :wink: Meist reicht schon der versteckte Wink mit der Bahnschranke seitens BR/JAV, um solche Positionen aufzuweichen.

GEK

Vielen Dank für die Antwort.
ich arbeite in einem Mittelständigen familiengeführten Unternehmen mit ca. 1400 Mitarbeiter und ein Betriebsrat existiert, jedoch sind nur Mitarbeiter von der Produktion darin vertreten und kein einziger von der Verwaltung. In der Firma ist alles etwas „komisch“.
Hier hat auch keiner „Eier in der Hose“ um sich zu angagieren und deine JAV gibt es nicht. Ich selbst wollte mich dafür ins Zeug legen aber die Aussage von ca. 80 % Der Azubis war „Nachher haben sie mich auf der Abschussliste und ich will meine Ausbildung machen und übernommen werden“ und daher haben Sie nicht mitgezogen und den anderen war es einfach egal weil es sie nicht interessiert hat.
Ich alleine kann da ja dann schlecht was machen ohne die anderen Azubis als Unterstützung zu haben.
Aber zurück zum BR. Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen aber man merkt, dass dieser „gekauft“ wurde von der Geschäftsführung. Man hört, sieht und merkt nichts davon das wir einen BR haben.
Wind in der Metallbranche tätig und auch noch nicht einmal in einer Gewerkschaft wie IG-Metall und der Lohn ist Mindestvergütung.

Und dementsprechend ist das komplette Arbeitsklima und der Umgang der Mitarbeiter untereinander der reinste Horror weil jeder versucht den anderen in die „Pfanne“ zu hauen das sein Arbeitsplatz sicher bleibt.

Also wie du merkst will ich den Laden so schnell wie möglich verlassen und mit garantierter Sicherheit nicht weiter beschäftigt werden nach der Ausbildung.

Guten Tag.

ein Betriebsrat existiert, jedoch sind nur Mitarbeiter von der
Produktion darin vertreten und kein einziger von der Verwaltung.

Na und?

Aber zurück zum BR. Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu
lehnen aber man merkt, dass dieser „gekauft“ wurde von der
Geschäftsführung.

Und das nennst du „nicht zu weit aus dem Fenster lehnen“? Kannst du fliegen? Jung, wenn du so etwas behauptest, solltest du es hieb- und stichfest belegen können, sonst kommst du in Teufels Küche. Soooo anonym bist du hier nicht (Azubi, 21, im 1./2. Lehrjahr zum IK, der sich wg. Lehrzeitverkürzung erkundigt hat, in einem Betrieb mit 1400 Mann, Metall, mit BR, ohne JAV, Klarname als Nick … ui, ui, ui).

der Lohn ist Mindestvergütung.

Es ist mir, offen gestanden, neu, dass es in der Metallbranche einen Mindestlohn gibt …

Also wie du merkst will ich den Laden so schnell wie möglich
verlassen

Das wäre mir jetzt üüüberhaupt nicht aufgefallen. Trotzdem ist der nächste richtige Schritt der zum BR. Siehe mein erstes Posting: Man müsste dem Ausbilder eine Lehrzeitverkürzung eben auch schmackhaft machen. Und wenn es eben das Argument ist, dass du ja viel produktiver sein kannst für den Betrieb, wenn du ausgelernt hast und nicht mehr in die Berufsschule rennen musst … das funktioniert natürlich nur, wenn du nicht schon Reklame gemacht hast dafür, wie sehr das Loch, das du nach der Prüfung zu hinterlassen gedenkst, den Laden vollständig ausfüllen wird.

GEK

Das Problem ist das schon einige Leute beim BR waren und es dem ein dreck interessiert und auch nichts geändert wird. Bei der Firma ging es mal um eine Kündigung womit der BR nicht einverstanden war und da sagte der chef nur, dass wenn sich der BR quer stellt es schwere konsequenzen hat für die MA also haben sie klein bei gegeben. Hier zählt der AG nichts und genauso wenig seine Interessen.

Ich hab keine Angst davor mir solche Äußerungen hier zu machen und wegen mir kann es meine Firma auch lesen. Es herrscht ja immer noch freie Meinungsäußerung in deutschland wo ich meine Gedanken auch anderen frei Mitteilen kann.

Also es gibt doch so einen Mindeststatz laut IHK der Azubis gezahlt werden muss bei der Ausbildung und da liegen wir nur ganz knapp drüber.
Also BR kann man da echt vergessen in dieser Angelegenheit. Hinterher haben sie einen nur noch mehr auf dem Kicker und versuchen einen raus zu schmeißen.

„Betriebsratsmitglieder unterliegen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einem besonderen Schutz vor Entlassungen. Gemäß Paragraph 15 des Gesetzes darf ein Betriebsratsmitglied nämlich während seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen, um den Betriebsrat vor Sanktionen wegen seines Einsatzes für die Belegschaft zu schützen. Ziel ist es, dass der Betriebsrat seine Arbeit ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten seines Arbeitgebers effektiv ausüben kann.“

Nur mal so als Info. Also kannst denen jetz mal ohne speziell aufs Thema einzugehen sagen, dass sie sich ruhig mal was zumuten können :wink:

Ahoi.

Das Problem ist das schon einige Leute beim BR waren und es
dem ein dreck interessiert und auch nichts geändert wird.

Du warst dabei? Du hast den BR mitgewählt? Du weißt aus der Berufsschule, dass die Belegschaft sich ihre Interessenvertretung selbst wählt und demzufolge wohl ganz zufrieden mit ihrem BR ist - der, wäre er, wie du behauptest, „gekauft“, nach dem BetrVG §23 und diversen anderen §§ - die alle Stoff der Berufsschule sind -, ganz schnell weg vom Fenster wäre?

Bei der Firma ging es mal um eine Kündigung womit der BR nicht
einverstanden war und da sagte der chef nur, dass wenn sich
der BR quer stellt es schwere konsequenzen hat für die MA also
haben sie klein bei gegeben.

Bist du im Personalausschuss? Oder werden solche Dinge bei euch öffentlich verhandelt?

Ich hab keine Angst davor mir solche Äußerungen hier zu machen
und wegen mir kann es meine Firma auch lesen.

Ja, gewiss. Und wenn es darum geht, nicht unqualifiziert rumzublöken, sondern tatsächlich etwas zu tun, fährst du das Argument auf, „die“ hätten dich dann sowieso auf dem „Kicker“ usw. usf. Merkst du eigentlich, dass du dich selbst in die Ecke malst?

Es herrscht ja immer noch freie Meinungsäußerung in deutschland wo
ich meine Gedanken auch anderen frei Mitteilen kann.

Es besteht ein Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und der Behauptung, ein gewähltes Gremium sei gekauft. Abgesehen davon ist das Grundgesetz - wenn du dich schon auf die Meinungsfreiheit berufst - im Innenverhältnis zu deinem Arbeitgeber nicht besonders viel wert. Das sollte aber eigentlich Stoff der Berufsschule gewesen sein - vielleicht ist es doch keine so gute Idee, die Prüfung vorzuziehen.

Also es gibt doch so einen Mindeststatz laut IHK der Azubis
gezahlt werden muss bei der Ausbildung

Dass die IHK Empfehlungen gibt, weiß ich wohl - dass die irgendeine bindende Wirkung haben, ist mir neu. Auch, wie Löhne und Gehälter festgelegt werden, ist Stoff des ersten Berufsschuljahres bei Industriekaufleuten …

Also BR kann man da echt vergessen in dieser Angelegenheit.

Wenn du nicht bereit bist, guten Rat anzunehmen: warum fragst du dann? Wolltest du nur rumknerbeln, oder genuckelt und geschaukelt werden?

Hinterher haben sie einen nur noch mehr auf dem Kicker

Ihr habt einen Kicker im Pausenraum? Klasse - auch haben.

und versuchen einen raus zu schmeißen.

Was, wenn man nicht gerade den Arbeitgeber verunglimpft oder sich andere grobe Klöpse zuschulden kommen lässt, bei einem Azubi nach der Probezeit ein Ding der Unmöglichkeit ist - wie schon wieder die Berufsschule im ersten Lehrjahr ebenfalls zu vermitteln pflegt.

Ich würde jetzt als Ausbilder eine vorzeitige Prüfung auch nicht mehr befürworten - wegen mangelnder Reife des Azubis und offensichtlicher theoretischer Kenntnislücken.

*EOD*

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Jetzt war ich beim Personalchef und hatte gefragt ob ich meine
Ausbildung ggf. um ein halbes jahr verkürzen kann und darauf
meinte er nur

" Nein, da stimmen wir nicht zu. Im Vertrag steht eine
vorgesehene Ausbildungszeit von 3 Jahren und die wird
eingehalten"

ich weiß nicht, ob es bundeslandabhängig ist oder so, aber man kann ein halbes jahr verkürzen, also industriekaufleute und bürokaufleute…so ist das hier (sachsen-anhalt)

LG
sabi