Ausbildung verkürzen

Guten Tag,
ich bin seit einem halben Jahr dabei, meine Ausbildung als Fachinformatiker zu machen.
Ich bin der erste Auszubildende in unserer kleinen Firma, folglich hat auch keiner Erfahrungen, was das Thema Ausbildung angeht.
Nun zum Thema: Ich werde meine Ausbildung wohl um ein halbes Jahr verkürzen.
In einem Gespräch mit der IHK wurde erwähnt, dass bei sehr guten Leistungen in Schule und Betrieb sogar eine Verkürzung von bis zu einem Jahr möglich wäre.

Nun habe ich ein paar Fragen, was das Thema generell betrifft :
Wie sind dabei die Regelungen?
Wann muss dies beantragt werden?
Wie gut müssen dabei die Leistungen sein?
Kann man etwa sagen „Ein Schnitt von … berechtigt einen…“?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit Erfahrungen, Wissen rechtlicher Regelungen etc. helfen, die Voraussetzungen dafür zu verstehen und mir ein Bild von dem Thema machen zu können.

Lg, Florian

Hallo Florian,

ich bin seit einem halben Jahr dabei, meine Ausbildung als
Fachinformatiker zu machen.
Ich bin der erste Auszubildende in unserer kleinen Firma,
folglich hat auch keiner Erfahrungen, was das Thema Ausbildung
angeht.
Nun zum Thema: Ich werde meine Ausbildung wohl um ein halbes
Jahr verkürzen.

Toll. Nach einem halben Jahr bei einem Betrieb, der noch nie ausgebildet hat (somit keine Erfahrungen), weisst Du schon, daß Du die Ausbildung verkürzen wirst.

In einem Gespräch mit der IHK wurde erwähnt, dass bei sehr
guten Leistungen in Schule und Betrieb sogar eine Verkürzung
von bis zu einem Jahr möglich wäre.

Das war schon mal die richtige Adresse. Wer hat denn das Gespräch mit wem geführt? Und was wurde besprochen?

Nun habe ich ein paar Fragen, was das Thema generell betrifft
Wie sind dabei die Regelungen?

Die Regelungen sind so, daß die Zeit, um die Du verkrzen möchtest, „hinten“ abgezogen wird. D. h. die Ausbildungsinhalte müssen Dir in einer kürzeren zeit vollständig vermittelt werden.

Wann muss dies beantragt werden?
Wie gut müssen dabei die Leistungen sein?
Kann man etwa sagen „Ein Schnitt von … berechtigt einen…“?

Diese Antworten bekommst Du bei der IHK. Genauer gesagt bei der für Dich zuständigen Beraterin für berufliche Bildung. Beispielsweise kann ein bestimmter Notenschnitt in der Zwischenprüfung gefordert sein.

Ich hoffe, ihr könnt mir mit Erfahrungen, Wissen rechtlicher
Regelungen etc. helfen, die Voraussetzungen dafür zu verstehen
und mir ein Bild von dem Thema machen zu können.

Nochmal: frag bei der IHK nach, das ist Dein Ansprechpartner.

Ich persönlich würde an eine Verkürzung der Ausbildung erst nach der Zwischenprüfung denken. Ohne deise Standortbestimmung ist es schwierig.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg.

Toll. Nach einem halben Jahr bei einem Betrieb, der noch nie
ausgebildet hat (somit keine Erfahrungen), weisst Du schon,
daß Du die Ausbildung verkürzen wirst.

Ja, aus diversen Gründen bin ich mir ziemlich sicher, dass ich das halbe Jahr verkürzen kann und dies auch ohne allzu große Probleme durchziehen werde.
(Übrigens wirkt Sarkasmus dabei sehr unhöflich/arrogant. Nichts für ungut.)

Das war schon mal die richtige Adresse. Wer hat denn das
Gespräch mit wem geführt? Und was wurde besprochen?

Ich sprach nicht persönlich mit dem IHK Mitarbeiter, mir wurde nur berichtet, was besprochen wurde.
Dabei ging es hauptsächlich um ein anderes Thema, die Möglichkeit der Verkürzung wurde eher nebenbei erwähnt.

Ich werde mich aber auf jeden Fall nochmal mit der IHK auseinander setzen, wollte mich nur auch aus anderen Quellen über das Thema informieren.

Die Regelungen sind so, daß die Zeit, um die Du verkrzen
möchtest, „hinten“ abgezogen wird. D. h. die
Ausbildungsinhalte müssen Dir in einer kürzeren zeit
vollständig vermittelt werden.

Nicht zwingend.
Bei einer Verkürzung von einem halben Jahr ist das die Regel.
Bei Verkürzungen von einem Jahr wird das Jahr normalerweise vorne abgezogen, das heißt, man startet gleich in der Fachstufe 1.
Daher meine Frage, wie es aussieht, wenn nicht danach vorgegangen wird.

Ich persönlich würde an eine Verkürzung der Ausbildung erst
nach der Zwischenprüfung denken. Ohne deise Standortbestimmung
ist es schwierig.

Dabei besteht nur die Gefahr, dass womöglich Fristen nicht mehr eingehalten werden können.

Lg, Florian

Ugh.

Bevor dir hier noch mehr durcheinandergerät …

Ja, aus diversen Gründen bin ich mir ziemlich sicher, dass ich
das halbe Jahr verkürzen kann und dies auch ohne allzu große
Probleme durchziehen werde.

Was sowohl die Berufsschule als auch der Ausbildungsbetrieb befürworten müssen, und was mit entsprechenden schulischen Leistungen (wenn es innerbetriebliche Beurteilungen gibt, auch diese), nämlich mindestens im guten Zweier-Bereich liegend , untermauert werden muss. Der wichtigste Anhaltspunkt dabei ist regelmäßig die Zwischenprüfung. Nach einem halben Jahr, wenn man also, grob gesprochen, gerade mal bewiesen hat, dass man eine Probezeit überstehen kann, ohne schwerst auffällig zu werden, lässt sich über eine mögliche Verkürzung noch überhaupt rein gar nichts sagen.

Und auch wenn diese Voraussetzungen komplett gegeben sind, unterliegt es nicht der Entscheidung des Azubis, ob die Verkürzung stattfindet.

Die Regelungen sind so, daß die Zeit, um die Du verkrzen
möchtest, „hinten“ abgezogen wird. D. h. die
Ausbildungsinhalte müssen Dir in einer kürzeren zeit
vollständig vermittelt werden.

Nicht zwingend.

Doch, zwingend , im vorliegenden Fall.

Bei Verkürzungen von einem Jahr wird das Jahr normalerweise
vorne abgezogen, das heißt, man startet gleich in der Fachstufe 1.

Das ist eine andere Art von Verkürzung als die, die du im Auge hast: Wenn erweiterte Vorkenntnisse eines Azubis vorliegen, bspw. eine schulische Zusatzqualifikation über BFS u.dgl., kann die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt werden - d.h. das erste Lehrjahr entfällt sozusagen. Das steht dann aber von vornherein im Ausbildungsvertrag!

Daher meine Frage, wie es aussieht, wenn nicht danach vorgegangen
wird.

Dann stimmt was nicht.

Dabei besteht nur die Gefahr, dass womöglich Fristen nicht
mehr eingehalten werden können.

Von der Zwischenprüfung bis zur vorgezogenen Abschlussprüfung sind es in einem regulären Ausbildungsberuf mindestens noch 8 Monate - da geht keinerlei Frist verloren. Theoretisch kann dich dein Ausbildungsbetrieb noch bis eine Minute vor Beginn der Abschlussprüfung zu dieser anmelden …

Aga,
CBB

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Hallo Florian,

(Übrigens wirkt Sarkasmus dabei sehr unhöflich/arrogant.
Nichts für ungut.)

Klar, nichts für ungut.
Aber:

Ich kenne Dich nicht. Und es gibt keine Angaben über Dich, Deine Kenntnisse usw.

Was wichtiger ist, Du kennst mich nicht. Deshalb kannst Du mir glauben, daß es kein Sarkasmus ist, sondern ganz einfach meine Berufserfahrung. Sowohl Du als auch Dein Ausbilder sind „neu im Geschäft“. In dieser Situation überschätzt man sich schnell.

Ich sprach nicht persönlich mit dem IHK Mitarbeiter, mir wurde
nur berichtet, was besprochen wurde.
Dabei ging es hauptsächlich um ein anderes Thema, die
Möglichkeit der Verkürzung wurde eher nebenbei erwähnt.

Dann würde ich an Deiner Stelle nochmal ein Gespräch führen.

Ich werde mich aber auf jeden Fall nochmal mit der IHK
auseinander setzen, wollte mich nur auch aus anderen Quellen
über das Thema informieren.

Da hat Dir CBB schon die wichtigen Sachen mitgeteilt. Weiteres wird hier nicht möglich sein. Bei der IHK laufen für Dich alle Fäden zusammen. Dort sitzt der Prüfungsausschuß, dort beschäftigt man sich mit „Beratung und Überwachung der Berufsausbildung“.

Gruß
Jörg Zabel