Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage, die mir wirklich unter den Nägeln brennt.
Bin etwas unzufrieden mit meiner Ausbildung (bin grad im 2. LJ, Zwischenprüfung steht Anfang März bevor) und die einzige Möglichkeit es erträglicher zu machen ist, zwischen abbrechen und voll durchziehen, die Verkürzung.
Habe mich schon belesen usw.: notentechnisch krieg ich das auf jeden Fall hin und ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung ist auch noch lange Zeit bis dahin…
Da meine Chefin bzw. Ausbilderin etwas… ich nenns mal „komisch“ ist, wollte ich jetzt einfach mal wissen, was sie mir entgegnen könnte, weil sie nicht will dass ich verkürze?
Mit welchen Begründungen kann sie mir die Verkürzung nicht gestatten? Es muss doch bestimmt rechtliche Regelungen geben, die das verhindern… einfach so „ich kann dich nicht gehen lassen“ zieht doch sicherlich nicht???
(bin dort etwas die dumme Sklavin)
Hoffentlich könnt Ihr mir helfen…
Liebe Grüße, Julie
Hallo Julie,
hier findest Du schon jede Menge Informationen:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ver…
Ein Recht auf Verkürzung hast Du allerdings nicht. „Einfach so“ kann Dir Dein Ausbildungsbetrieb das zwar nicht verbieten, er kann aber verlangen, dass Du Dich an den Ausbildungsvertrag hälst, und wenn dort eine 3-jährige Ausbildung vorgesehen ist, wird es schwierig, eine Verkürzung durchzusetzen.
Gibt es in dem Betrieb vielleicht einen Betriebrat, der mal mit Deiner Ausbilderin reden kann? Oder einen Vertrauenslehrer in der Berufsschule? Wenn es zu schlimm wird, kannst Du Dich auch an die für Dich zuständige Kammer wenden. Dort gibt es Schlichter, die zwischen Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb vermitteln können. Als „dumme Sklavin“ musst Du Dich nicht behandeln lassen.
Grüße
Jeanine
Bin etwas unzufrieden mit meiner Ausbildung (bin grad im 2.
LJ, Zwischenprüfung steht Anfang März bevor) und die einzige
Möglichkeit es erträglicher zu machen ist, zwischen abbrechen
und voll durchziehen, die Verkürzung.
Habe mich schon belesen usw.: notentechnisch krieg ich das auf
jeden Fall hin und ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung
ist auch noch lange Zeit bis dahin…
Da meine Chefin bzw. Ausbilderin etwas… ich nenns mal
„komisch“ ist, wollte ich jetzt einfach mal wissen, was sie
mir entgegnen könnte, weil sie nicht will dass ich verkürze?
Mit welchen Begründungen kann sie mir die Verkürzung nicht
gestatten? Es muss doch bestimmt rechtliche Regelungen geben,
die das verhindern… einfach so „ich kann dich nicht gehen
lassen“ zieht doch sicherlich nicht???
(bin dort etwas die dumme Sklavin)
Hoffentlich könnt Ihr mir helfen…
Liebe Grüße, Julie
Hallo Julie,
womit genau bist du den unzufrieden? Mit dem Job selbst oder nur wegen der Chefin? Falls es wegen der Chefin ist würde ich raten es auf alle Fälle durchzuziehen, weil eine Ausbildung ist besser als keine. Falls dir der Job aber überhaupt net liegt würd ich (pers.) abbrechen.
Zu deiner Frage: Soweit ich das in Erinnerung hab (Ausbildung 2006 beendet) kann die Firma die Verkürzung nur „Verhindern“ falls die Schule einwände haben sollte. Sprich mal mit deinem Klassen- oder Vertrauenslehrer an, die müßten dir auf alle Fälle weiterhelfen können.
LG
Sebbel
Hallo Julie,
womit genau bist du den unzufrieden? Mit dem Job selbst oder
nur wegen der Chefin? Falls es wegen der Chefin ist würde ich
raten es auf alle Fälle durchzuziehen, weil eine Ausbildung
ist besser als keine. Falls dir der Job aber überhaupt net
liegt würd ich (pers.) abbrechen.
Es ist nicht der Job an sich, den mag ich wirklich. Will ihn aber unter diesen Umständen, so wie es jetzt ist, nicht für die Ewigkeit machen. Eigentlich ganz was andres… ^^
Möchte deshalb so schnell wie möglich hier raus…
Sehe an ein paar Leuten aus meiner Berufsschulklasse, dass es im Büro auch unter Umständen ganz prima laufen kann und die Arbeit Spaß macht, wenn es Schichten etc. gibt…
Zu deiner Frage: Soweit ich das in Erinnerung hab (Ausbildung
2006 beendet) kann die Firma die Verkürzung nur „Verhindern“
falls die Schule einwände haben sollte. Sprich mal mit deinem
Klassen- oder Vertrauenslehrer an, die müßten dir auf alle
Fälle weiterhelfen können.
Ok, werd ich mal tun: Klassenlehrerin einweihen. Die weiß sowieso, wie der Hase bei mir läuft 
Der Mann von der IHK hat nur gesagt, dass sie (Chefin) nicht zustimmen MUSS…
Naja… in 2 Wochen ist erstmal Zwischenprüfung. Da warte ich die Ergebnisse ab und werd dann mal anfragen…
LG
Sebbel
Grüße,
Julie