Ausbildung/Was ist alles absetzbar?

Guten Tag,

ich habe schon immer wieder von Steuererklärungen gehört, nur leider bisher nie selber eine gemacht. Da ich momentan eine Ausbildung im Bürokommunikations Bereich mache und kaum was verdiene würde ich es diesmal gerne machen.

Ich habe einige Fragen dazu und würde mich sehr über eure Antworte freuen.
Zunächst einmal zu mir. Ich bin 23Jahre alt und bin noch im ersten Ausbildungsjahr.
Ich arbeite im Büro und muss und habe ich schon einiges an bürotauglichen Klamotten eingekauft. Mein Betrieb ist ungefähr 4km entfernt und diese Strecke muss ich auch jeden Tag zurück fahren. In den ersten Monaten habe ich ein Auto ausgeliehen bekommen und nun fahre ich mit dem Bus.1mal die Woche wenn ich Schule habe fahre ich bis zu 10km hín und zurück.
Was ist hiervon absetzbar?
Ich muss regelmäßig etwas für die Schule am PC machen, da ich dies nicht in der Arbeitszeit machen darf und zuhause kein PC habe, verbirnge ich Wochenenden oft im Betrieb. Gibt es für PC einen Zuschuss, wenn man dies regelmäßig für die Ausbildung braucht?

Da ich eine sehr schlechte Busverbindung zu meinem Betrieb habe und oft warten muss, was bei der Kälte ne Zumtutung ist, spiele ich seid langem mit dem Gednaken mir bei Gelegenheit(wenn ich mal was sparen kann:wink:) ein Gebrauchtwagen zulege.
Gibt es dafür eine Unterstützung?

Ich würde mich sehr über eure Antowrten freuen und natürlich alle Tipps&Tricks.

Liebe Grüßchen

hallo,

ich habe schon immer wieder von Steuererklärungen :gehört, nur
leider bisher nie selber eine gemacht.

dann empfehle ich dir, eine der auf dem markt befindlichen softwarelösungen zu kaufen. die dinger kosten, je nach komfort, zwischen 20 und 40 euro und führen dich quasi „an der hand“ durch die steuererklärung. bei aldi gibt es immer ende des jahres eine steuer-cd für 5 euro, die ist wirklich gut.

Ausbildung im Bürokommunikations Bereich mache und :kaum was verdiene würde ich es diesmal gerne machen.

was und wieviel du arbeitest, ist bei der steuererklärung erstmal „wurscht“ - maßgeblich sind deine einkünfte und die absetzbaren ausgaben. da du in ausbildung bist, wird dein verdienst nicht hoch sein. folglich ist die steuerlast auch nicht hoch. heißt im ergebnis: die chancen, daß du alles an gezahlter steuer wieder rauskriegst, sind gut. aber viel wird´s nicht sein.

Zunächst einmal zu mir. Ich bin 23Jahre alt und bin noch im
ersten Ausbildungsjahr.

unwichtig für die steuererklärung.

Ich arbeite im Büro und muss und habe ich schon :einiges an
bürotauglichen Klamotten eingekauft.

nicht absetzbar.

Mein Betrieb ist ungefähr
4km entfernt und diese Strecke muss ich auch jeden Tag zurück
fahren. In den ersten Monaten habe ich ein Auto ausgeliehen
bekommen und nun fahre ich mit dem Bus.1mal die Woche wenn ich
Schule habe fahre ich bis zu 10km hín und zurück.
Was ist hiervon absetzbar?

im prinzip alles. du kannst frei wählen, ob du je entfernungskilometer (einfache strecke!!!) 0,30euro pauschal absetzt oder die tatsächlich angefallenen kosten. setz du die tatsächlichen kosten an, mußt du jede ausgabe nachweisen (also jeden beleg sammeln). setzt du die pauschale an, mußt du nichts nachweisen (auch nicht, ob du mit dem eigenen pkw gefahren bist oder einem geliehenen).
aber vorsicht: eine werbungskostenpauschale von 920euro ist sowieso vom fa vorgesehen - werbungskosten, die unter diesem betrag liegen werden nicht berücksichtigt, sondern es wird vom fa automatisch diese summe angesetzt. es lohnt sich also bzgl. werbungskosten nur dann, die steuererklärung zu machen, wenn die werbungskosten höher als 920euro liegen.
viel wichtiger und „wertvoller“ sind aber sonderausgaben (altersvorsorge wie riester) und vorsorgeaufwendungen (kranken-, pflege-, lebensversicherungen o.ä.), weil die das zu versteuernde einkommen voll mindern.

Ich muss regelmäßig etwas für die Schule am PC machen, da ich
dies nicht in der Arbeitszeit machen darf und zuhause kein PC
habe, verbirnge ich Wochenenden oft im Betrieb. Gibt es für PC
einen Zuschuss, wenn man dies regelmäßig für die Ausbildung
braucht?

einen „zuschuß“ gibt es nicht, du kannst aber einen privat erworbenen pc mit dem beruflich genutzten anteil steuerlich über die abschreibungsdauer (i.a. 3 jahre) geltend machen. heißt im klartext:
pc kostet 500 euro, berufliche nutzung (nachzuweisen!) 60%, wäre dann 300 euro. gem. abschreibungsdauer von 3 jahren dann 100 euro p.a. für 3 jahre.

was du aber absetzen kannst, ist die zeit, die du am wochenende im betrieb vorm pc verbringst. diese zeiten am besten vom arbeitgeber bestätigen lassen. die fahrten zum betrieb und zurück sind dann ebenfalls absetzbar (in dem falle hin- und rückfahrt); weiterhin alle mit der ausbildung anfallenden aufwendungen wie papier, stifte, taschenrechner, fachliteratur, kopien, fahrtkosten zu schule (sofern nicht vom ag erstattet), lerngruppen, nachhilfeunterricht, etc.pp.

spiele ich seid langem mit dem Gednaken mir bei
Gelegenheit(wenn ich mal was sparen kann:wink:) ein Gebrauchtwagen
zulege.
Gibt es dafür eine Unterstützung?

nein.

tipps kann ich dir keine nennen - das sprengt den rahmen und hängt vom einzelfall ab. kauf dir den „konz“, kostet 10 euro, ist steuerlich absetzbar (wie die steuersoftware auch), liest sich leicht und wartet mit einer vielzahl an tipps auf. wer sich in die thematik steuererklärung einarbeiten will, der ist mit konz gut bedient.

saludos, borito

hallo,

die fahrtkosten sind zu gering, da ist die pauschale höher. bürokleidung ist nicht absetzbar, da sie theoretisch auch für freizeit geeignet ist.

einen pc abzusetzen ist schwierig aber machbar. der aufwand lohnt nur, wenn man viel verdient. büroausbildung im 1. lehrjahr wird sich vermutlich nicht rentieren.

unterstützung für ein auto ist mir keine lösung bekannt. aber auf grund der kälte geht es zu 100% nicht. und wenn es vorher ohne auto ging, ist es nicht zwingend notwendig, also auch nicht als werbungskosten absetzbar. maximal wäre es eine außergewöhnliche belastung…

grundsätzlich gilt: man kann nur soviel zurückbekommen wie man auch steuer bezahlt hat!

ps: wichtigste angabe hier wäre das gehalt gewesen :wink:

Hallo
erstmal die schlechten Nachrichten.
Büroklamotten und Gebrauchtwagen kannst Du leider nicht absetzen.
Für alles andere empfehle ich den Kauf vom kleinen Konz. Das Buch kannst du wieder absetzen! Dort sind ausführlich die Absetzmöglichkeiten erläutert!
Gruss Hermann

Hallo,

absetzbar ist alles, was zum Erzielen des Einkommens nötig ist (Fahrt zur Arbeit/Ausbildung, Bücher für Ausbildung, etc).
Ein PC und ein Auto kannst Du auch privat nutzen wird das FA Dir unterstellen. Mit einer Bescheinigung vom AG, daß Du den PC für die Arbeit unbedingt benötigst, wird u.U. ein Teil anerkannt.
Klamotten kannst Du auch privat tragen, da wirst Du nichts absetzen können.

Viele Grüße

Paola

Hallo Honey05,
ich versuche die Fragen der Reihe nach zu beantworten.

  1. Die Klamotten sind steuerlich nicht absetzbar.
  2. Die Fahrtkosten können abgesetzt werden, aber die Belege aufheben!!
  3. Einen Zuschuss für PC oder Auto gibt es leider nicht. Wenn der Computer angeschafft ist, und man nachweisen kann, daß man ihn hauptsächlich beruflich nutzt, kann man Abschreibungen in der Steuererklärung angeben. Aber das ist schwierig nachzuweisen.
    Wahrscheinlich verdienst du im ersten Lehrjahr zu wenig, um eine eigene Steuererklärung abzugeben.
    Deine Eltern können einen Ausbildungsfreibetrag in ihrer Erklärung angeben. Das mindert den zu versteurnden Betrag.
    Ich hoffe, ich konnte helfen
    Tschüß

Hallo,

zuerst eine Frage: bekommen Sie überhaupt lohnsteuer abgezogen vom azubigehalt? wenn sie kaum etwas verdienen, dann kommt auch nix bei raus, so gern sie eine steuererklärung machen würden!! :smile:)

Gruß

Übrigens: für später mal: Büroleute haben schlechte Karten, Arbeitskleidung abzusetzen, da diese auch alltagstauglich ist! und es zählt nur die einfache strecke ins büro für fahrtkosten. arbeitsmittel können abgesetzt werden, die berufliche notwendigkeit muss nachgewiesen werden. die anschaffung eines autos für den beruf wird nicht gefördert, absetzbar sind nur die 0,30 euro je einfachem km!

Gibt es für PC einen Zuschuss? NEIN
Unterstützung für Gebrauchtwagenkauf? NEIN
Unterstützung für bürotauglichen Klamotten? NEIN

Die Fahrtkosten kann man bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten kosztenfrei Lohnsteuerberatung in deren Rahmen die komplette Einkommensteuererklärung erstgellt wird.