Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da IHK nicht mit?
Sei doch froh, dass du einen Ausbildungsplatz hast! Und blockiere nicht einen in der Hoffnung auf einen anderen.
Wechseln ist nicht so einfach, am besten fragst du mal die IHK.
Geht es hier auch um einen anderen Ausbildungsberuf?
Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich
in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich
einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da
IHK nicht mit?
Du kannst innerhalb der Probezeit wechseln, wie Du möchtest! 
Hallo,
Du hast mindestens 3 Monate Probezeit. In dieser Zeit kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Lediglich 2 Wochen Kündigungsfrist mußt Du einhalten.
Aber warum fängst Du zum 01.06. an und spekulierst auf eine andere Stelle? Warum rufst Du nicht in dem anderen Unternehmen an und frägst nach, ob sie Dich einstellen? Bei einem positiven Bescheid lässt Du Dir das gleich schriflich geben. Bei einem negativen Bescheid ist doch alles klar. Warum dieser Zirkus?
Ich wünsche Dir viel Erfolg für Deine Ausbildung.
Schöne Grüße
Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich
in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich
einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da
IHK nicht mit?
Hallo,
theoretisch geht das, weil ja am Beginn der Ausbildung eine Probezeit vereinbart ist. Die Ausbildung kann während der Probezeit von beiden Seiten aus ohne Begründung, jederzeit und fristlos in schriftlicher Form gekündigt werden.
Viele Grüße
Hallo,
da du dich noch in der Probezeit befindest, kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen:
Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist, in der Regel sofort. Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis. Falls du minderjährig bist, müssen auch deine gesetzlichen Vertreter, in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben.
Lg
Nobodys
Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich
in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich
einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da
IHK nicht mit?
kann ich leider nicht weiter helfen !
Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich
in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich
einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da
IHK nicht mit?
Hallo,
also prinzipiell würde ich sagen das geht. Allerdings kann ich dir da leider nichts genaues sagen, deshalb würde ich zur Sicherheit bei der IHK nachhören.
Du kannst innerhalb der Probezeit (4 Monate) jederzeit ohne Angabe von Gründen Wechseln. Nur bedenke dass der Arbeitgeber nach zwei Monaten keinen neuen Azubi mehr nachrücken lassen kann und somit ein Ausbildungsplatz weg ist. Wie wird dein neuer Arbeitgeber reagieren, wenn er erfährt, dass du vorher schon eine Ausbildung nach zwei Monaten abgebrochen hast? Du kannst natürlich immer sagen den Beruf oder die Ausbildung habe ich mir etwas anders vorgestellt.
Und zwar beginne ich am 1.6 jetzt eine Ausbildung. Falls ich
in einem anderen Betrieb eine Stelle zum 1.8 bekomme. Kann ich
einfach Ausbildungsbetrieb wechseln? Geht das? Oder macht da
IHK nicht mit?
Hallo,
während der Probezeit (meist 3 oder 4 Minate) kann man rechtlich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Ausbildung kündigen. Einzelheiten stehen im Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsbetrieb kann auch jederzeit in der Probezeit kündigen, wenn er einen geeigneteren Azubi gefunden hat.
Die IHK hat hierbei kein Mitspracherecht.
Ein ganz wichtiger Punkt sind auch immer die Übernahmechancen nach der Ausbildung. Man kann sich dann am Ende der Ausbildung neben der eigenen Prüfungsvorbnereitung das mühsame Bewerbungenschreiben sparen und ggf. das Risiko der Arbeitslosigkeit vermeiden.
Neben der rechtlichen Seite gibt es m.E. noch eine moralische Seite. Wenn man in der Probezeir kündigt, um einen besseren Arbeitgeber zu nehmen, hat man m.E. aus moralischen Geründen auch kein Recht sich zu beschweren, wenn derr neuen Arbeitgeber einen während der Probezeit völlig grundlos entlässt.
Aber das ist meine persönliche Meinung.
Gruß
RHW
Du hast ja bestimmt eine gewisse Probezeit. In der Zeit kann der Betrieb dich ohne Grund kündigen aber auch umgedreht. Mit der IHK wird es wohl da kein Problem geben. Ein Grundrecht des Menschen ist die freie Arbeitsplatzwahl. Hier noch einige Informationen zur Probezeit: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pro…