Ausbildung, wird Computer übernommen?

Hallo,
Kennt sich jemand mit solch einem Fall aus?
Person A bekommt von Arge Ausbildungsgeld und ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Ist ganz frisch in einer Umschulung. Person A hat alle Ansparungen, zu der sie ja verpflichtet ist, nachweislich rechtmäßig ausgegeben für

  1. zu unrecht nicht geleistete Zahlungen eines anderen Jobcenters (wurden nicht bearbeitet; Klage eingereicht)
  2. Durch Zahlungsverzögerung des JC verursachte Kosten (ebenfalls in Klage)
  3. Einrichtung (Umzug durch anderes JC verschuldet, wurde von neuem JC auch so anerkannt)

Die Umschulung ist nun gerade in der ersten Woche und kein PC vorhanden.
Diese ist aber auf Computer angewiesen. „Schule“, die die Ausbildung anbietet ist bereit die Notwendigkeit eines eigenen PCs anzuraten.

Besteht eine Chance von der Arge oder dem JC das Geld für einen PC zu bekommen?
(Nein, ein 40,- Rechner oder nen Geschenkten aus dem Umfeld reichen von der Leistung her für die Umschulung nicht aus!)

Kennt wer da evtl Paragraphen etc?

Danke für eure Antworten!!!

Hallo

Normalerweise ist es Aufgabe des Maßnahmeträgers (also der „Schule“), den Teilnehmern alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ich gehe also davon aus, daß am Maßnahmeort ein Rechner zur Verfügung steht?

Und es geht jetzt darum, ob der Teilnehmer / Arbeitslose für zuhause noch zusätzlich einen leistungsfähigen Computer bezahlt bekommt, damit er sein Ausbildungsziel leichter erreicht?

Gruß,
LeoLo