Ausbildung wird vorzeitig beendet

Hey, liebe wwwler,
ich bräuchte mal euren Rat:

mal angenommen, man ist psychisch schwer erkrankt, und wird unregelmäßig aber oft vom Facharzt krankgeschrieben.
Da man in der psychisch angeschlagenen Phase vergisst seine AU dem Arbeitgeber zu schicken, (ist m.E. nach sowas wie unentschuldigtes Fehlen), sieht der AG sich gezwungen den Auszubildenen zu kündigen.
Der AG zieht es vor, dass der Azubi selbst kündigt, oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
In beiden Fällen sehe ich es als negativ an, weil wenn der Azubi aus ferien Stücken kündigt, bzw. den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, ist eine ALG II-Sperre von drei Monaten vorprogrammiert.

Die Frage ist nun, aus welchen Geldmitteln der Auszubildene dann noch seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte (Handyrechnung, Miete etc.).?

Oder bliebe als einzige Möglichkeit wieder in das Elternhaus zu ziehen?

Ich danke Euch für Eure hypothetischen Antworten.

Orakel

Hallo!

… sieht der AG sich gezwungen den
Auszubildenen zu kündigen.

Dann soll der AG genau das machen.

Der AG zieht es vor, dass der Azubi selbst kündigt, oder einen
Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Das ist eine dreiste Tour zu Lasten des Arbeitnehmers, mit der es manche AG versuchen. Kein Azubi/Arbeitnehmer sollte sich darauf einlassen. Darüber kann man überhaupt nicht strittig diskutieren.

In beiden Fällen sehe ich es als negativ an, weil wenn der
Azubi aus ferien Stücken kündigt, bzw. den Aufhebungsvertrag
unterzeichnet, ist eine ALG II-Sperre von drei Monaten
vorprogrammiert.

So ist es. Deshalb muss ein Arbeitnehmer mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er sich auf derartige Ansinnen des Chefs einlässt.

Die Frage ist nun, aus welchen Geldmitteln der Auszubildene
dann noch seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte
(Handyrechnung, Miete etc.).?

Die Frage stellt sich nicht, weil der Azubi hoffentlich nicht so dumm ist, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Btw: Wenn eine Handyrechnung zum Problem werden kann, hat der Betroffene etwas falsch gemacht. Geht es nicht um Spaß und Spielkram, reicht ein Billighandy mit Prepaid.

Gruß
Wolfgang

Der AG zieht es vor, dass der Azubi selbst kündigt, oder einen
Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Das ist eine dreiste Tour zu Lasten des Arbeitnehmers, mit der
es manche AG versuchen. Kein Azubi/Arbeitnehmer sollte sich
darauf einlassen. Darüber kann man überhaupt nicht strittig
diskutieren.

Ach…

In vielen Fällen ist es für die künftige Karriere erheblich vorteilhafter eine (ggf. fristlose) verhaltensbedingte Kündigung abzuwenden, in dem man selbst kündigt oder einer Aufhebung zustimmt. Im Zeugnis sieht es idR. deutlich besser aus, wenn da etwas von „in gegenseitigem Einvernehmen“ steht, als wenn dort die (ggf. verklausulierte) Wahrheit erwähnt wird.

Häufig ist das Angebot zur Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages vielmehr ein deutliches Entgegenkommen des AG und daher als „Goldene Brücke“ in die Zukunft zu sehen.

Aber schön, dass Du Deine Meinung als die einzige wahre ansiehst und eine ernsthafte Diskussion darüber von vornherein als abwegig bezeichnest.

Hallo!

In vielen Fällen ist es für die künftige Karriere erheblich
vorteilhafter eine (ggf. fristlose) verhaltensbedingte
Kündigung abzuwenden…

Solche Fälle gibt es, sind aber anders gelagert als der geschilderte Fall mit bestehendem Lehrvertrag und der Gefahr einer längeren Sperre von Sozialleistungen. M. W. müssen dabei in der ersten Zeit der Sperre sogar die Krankenkassenbeiträge vom Betroffenen vollständig selbst bezahlt werden.

Für den Arbeitgeber ist es gar nicht so einfach, einen bestehenden Ausbildungsvertrag zu kündigen. Ist das Ausbildungsziel nachweislich in Gefahr, bietet solcher Sachverhalt einen Angriffspunkt. Aber neben Arbeitsgebern, die mit viel Engagement eine hervorragende Ausbildung bieten, gibt es eben auch solche, bei denen die Ausbildung den Namen nicht verdient und es vorrangig um niedrig bezahlte Arbeitskräfte geht. In solcher Situation legt der AG lieber dem Azubi nahe, zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Manche Arbeitgeber versuchen, mit Bargeld nachzuhelfen, wobei das an der Sperre durch Arbeitsagentur/Jobcenter nichts ändert.

Abgesehen von sorgfältig zu durchleuchtenden Ausnahmefällen bleibe ich dabei, dass Aufhebungsvertrag oder dem Arbeitnehmer nahe gelegte Kündigung regelmäßig zum Nachteil des Arbeitnehmers sind. Ausnahmen gibt es bei andernfalls bevorstehender und wirklich handfest begründeter verhaltensbedingter Kündigung oder wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat. Zahlen hab’ ich nicht, aber dem Vernehmen nach und aus eigener Beobachtung sind durch Übertölpeln und Druck zustande gekommene Aufhebungsverträge eine Masche mancher Arbeitgeber. Manche dieser Kandidaten sind schlicht zu dämlich, eine frist- und formgerechte Kündigung zustande zu bringen, andere wollen den gekündigten Mitarbeiter während der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigen, aber bei Freistellung den Lohn sparen, andere stehen wirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand und versuchen, sich vertraglicher Verpflichtungen zu entledigen.

Im geschilderten Fall ist dem Betroffenen zu raten, vorrangig alles zu tun, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit in den Griff zu bekommen, dass sie einer Anstellung nicht in unangemessener Weise im Wege stehen. Immerhin gibt es Fälle, wo die Schwelle, ab der man sich arbeitsunfähig fühlt, überdacht werden sollte. Ungeachtet dessen kann es sinnvoll sein, je nach Zuständigkeit mit der Handelskammer oder Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen, um dort einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes anzusprechen. .

Häufig ist das Angebot zur Eigenkündigung oder eines
Aufhebungsvertrages vielmehr ein deutliches Entgegenkommen des
AG und daher als „Goldene Brücke“ in die Zukunft zu sehen.

Gewiss gibt es solche Fälle, aber weder ist das der Regelfall, noch entspricht der geschilderte Fall eines Auszubildenden solcher Ausnahme. Es wurden keine silbernen Löffel geklaut, sondern dem AG gefallen die AU-Bescheinigungen nicht.

Gruß
Wolfgang

Es wurden keine silbernen Löffel geklaut,
sondern dem AG gefallen die AU-Bescheinigungen nicht.

Das schließt Du aus welcher Aussage? Ich kann davon im UP nichts lesen. Hier wurden die AU Bescheinigung offensichtlich gar nicht erst vorgelegt , was sicher eine andere Qualität hat.

Hallo!

sondern dem AG gefallen die AU-Bescheinigungen nicht.

Das schließt Du aus welcher Aussage? Ich kann davon im UP
nichts lesen. Hier wurden die AU Bescheinigung offensichtlich
gar nicht erst vorgelegt , was sicher eine andere Qualität hat.

Kann durchaus sein. Sicherlich nicht bei einem einmaligen Versäumnis, aber bei wiederholter Abwesenheit, bei der womöglich vermeintliche Krankheit als Ausrede benutzt wird, jemand aber tatsächlich das Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis schleifen lässt, kann eine Kündigung nach fruchtloser Abmahnung eine angemessene Reaktion sein.

Über die tatsächlichen Sachverhalte und darum, ob der Fragesteller die Umstände beschönigend verzerrt darstellt, in Wahrheit eine berechtigte verhaltensbedingte Kündigung bevor stünde, kann man nur spekulieren. In solchem Fall müsste der Fragesteller aufgrund selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit mit einer Sperrzeit rechnen, ganz gleich in welcher Form und durch wen das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Gruß
Wolfgang