ich werde am 1.September eine Ausbildung beginnen (habe Realschulabschluss). Der Vertrag ist bereits unterschrieben.
Jetzt habe ich gestern einen Brief vom Bundesamt für Zivildienst bekommen dass die mich am 2.September zum Zivildienst einziehen wollen (bin anerkannter KGV).
Kann ich mich für die Dauer meiner Ausbildung zurückstellen lassen?
gleich vorweg: die aktuelle Lage kenne ich nicht, mein Zivildienst war '92/'93.
Aber ich sehe gute Chancen für Dich. Es gibt eine Reihe von Gründen für eine Rückstellung und eine Ausbildung (zumindest die erste) gehört sicher dazu (war bei mir so und ich sehe keinen Grund, warum sich das ändern sollte). Und über die „offiziellen“ Gründe hinaus (die sind in Verordnungen o.ä. festgelegt) hat das BAZ auch einen eigenen Ermessensspielraum.
Ich würde einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter freundlich antelefonieren und die Lage schildern - zu meiner Zeit waren die wirklich nett und hilfsbereit. Der wird Dir dann schon sagen, ob und wie Du zu Deiner Rückstellung kommst.
Wenn es dabei dann Schwierigkeiten gibt, kann man immer noch weiter sehen. Eine Rückstellung ist sogar noch nach erfolgter Einberufung möglich. Meine dritte Rückstellung erhielt ich seinerzeit am Tag vor dem geplanten Dienstantritt (mündliche Bestätigung ein paar Tage vorher).
Und bei Dir ist es (wenn ich es richtig verstehe) nur die Vorankündigung zur Heranziehung - davon hatte ich mehrere…
Meines Wissens kannst Du die Ausbildung zuerst machen, da Du schon unterschrieben hast.
Was Du aber auf jeden Fall so schnell wie möglich machen solltest:
Informiere das Kreiswehrersatzamt sofort über Deine Ausbildung!!!
Wenn Du das nicht tust und die nichts von Dir hören, können die sehr allergisch reagieren.
Schliesslich geht es ja in gewisser Weise um staatliche Angelegenheiten.
also zu meiner Zeit, vor 10 Jahren, war nicht das Kreiswehrersatzamt, sondern das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zuständig. Hat sich das geändert?
Gruß Goosi
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also zu meiner Zeit, vor 10 Jahren, war nicht das
Kreiswehrersatzamt, sondern das Bundesamt für Zivildienst
(BAZ) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zuständig. Hat
sich das geändert?
Sorry, war mein Fehler!
Da er schon anerkannter KDV ist, ist es natürlich das BAZ.
Bei mir ist es jetzt auch schon 5 Jahre her, hab ich wohl verwechselt.
Alles klar
Danke für eure Antwort, ich werde mich mal schriftlich mit dem Bundesamt für Zivildienst in Verbindung setzen und dort eine Zurückstellung beantragen.
Kopie des Ausbildungsvertrages wird denen wohl schon reichen?!