mein Mann hat vor Kurzem die freudige Nachricht bekommen, dass er am 09.07. zum Auswahlverfahren für eine Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe eingeladen wird. Er hat 2 Jahre dort als Kassierer in einem befristeten Vertrag gearbeitet und hat nun einen Kollegen gefragt, der auch die Ausbildung absolviert hat, was beim Schwimmtest alles verlangt wird. Er sagte 25m Brust-, 25m Kraul- und 25m Schmetterlingsschwimmen, 25m Abschleppen, 2-3 Mal Ring holen aus 3,80m Tiefe, Sprung vom 3m Turm und 25m Tauchen. Jetzt frage ich mich, ob er da mit dem 25m Tauchen nicht etwas falsch verstanden hat?! Selbst beim Einstellungstest bei der Polizei muss man nur 10m Tauchen oder? Sind 25m nicht echt heftig?
weiß jemand noch was im schriftlichen Teil so gefragt wird?
Ich würde mich sehr über Erfahrungsberichte freuen.
Hallo der Fachangestellte für Bäderbetriebe ist ein Ausbildungsberuf und hat nichts mit der DLRG zu tun. Der Ausbildungsberuf ist in folgender Verordnung geregelt. [BäderFAngAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe unter gesetze-im-internet. Die dort beschriebenen Prüfungsanforderungen gelten auch für Quereinsteiger, diese benötigen aber einen Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland. Nähere Infos gibt es auch dort. Z.B. in Bayern die BVS. Im Internet finden sich viele Infos und Muster.
Viele Grüße
A.Lenz
entweder der „Rettungsschwimmer“ als Voraussetzung gefordert wird, oder wenn dort Mitbewerber antreten, die diese Qualifikation in die Ausbildung mitbringen.
@Jenny251291 erkundigt sich ausdrücklich nach Anforderungen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden, damit jemand die Ausbildung überhaupt beginnen kann.
Es gibt in der momentanen Situation viele Badbetreiber, die Fachpersonal suchen und für jemanden, der schon im Berufsleben steckt ist der berufsbegleitende Weg und die Zulassung nach § BBiG wesentlich günstiger als noch einmal eine Ausbildung (mit Ausbildungsvergütung) zu beginnen. Die meisten Arbeitgeber finanzieren im Moment die Vorbereitungskurse und stellen dafür sogar vom Dienst frei. Das Rettungsschwimmerabzeichen ist natürlich von Vorteil, da stimme ich zu insbesondere wegen der Durchführung der Wasseraufsicht - eine Verpflichtung gibt es aber nicht!