Hallo Dawson,
müsste ich noch einmal eine Ausbildung machen (was ich ja nicht hoffe), dann würde ich mich garantiert für einen Pflegeberuf entscheiden.
Mein Freund lernt seit einem Jahr den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers und ich hoffe, dass er endlich einen gut bezahlten sicheren Arbeitsplatz findet, wenn er fertig ist. Er hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und einige Jahre gearbeitet.
Die Ausbildung ist erst ganz neu geregelt worden – mein Freund ist der erste Jahrgang bei uns im Krankenhaus, der nach der neuen Prüfungsordnung ausgebildet wird.
Reha ist wohl auch ein ziemlicher Schwerpunkt geworden, genauso wie Altenpflege, …
Übrings bilden Krankenhäuser nicht immer nur zum Herbst hin aus (Aug./ Sept. / Okt.) sondern auch viele zum Frühjahr (April).
Wir haben uns eigentlich kaum informiert, weil wir durch Verwandte genug wussten – aber die HP des AA ist schon ziemlich informativ:
Direkter Link:
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/G/kurz_B8530101…
Viel Spaß beim Stöbern!
Gruß
Molika
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Einiges in Kürze (alle Angaben findest du auf der o.g. HP)
Schulische Vorbildung – rechtlich:
Für die Ausbildung wird vorausgesetzt: ein mittlerer Bildungsabschluss oder der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerber und Bewerberinnen eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe verfügen
Rechtsgrundlage: Krankenpflegegesetz
Berufliche Vorbildung – rechtlich:
Eine berufliche Vorbildung ist für Bewerber/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss nicht vorgeschrieben. Personen mit Hauptschul- oder gleichwertigem Abschluss müssen zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in vorlegen oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben.
Berufliche Vorbildung – praktiziert:
Ein pflegerisches Praktikum, das Einblick in den Arbeitsalltag von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gibt und es ermöglicht, den Berufswunsch zu überprüfen, wird von vielen Schulen empfohlen.
Mindestalter:
Es ist kein Mindestalter vorgeschrieben.
(Der AG meines Freundes stellt in der Regel ab 17 Jahren ein – Nachtschicht wird dort ab dem 3. (?) Ausbildungsjahr gemacht.)
Höchstalter:
Rechtlich ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Einige Bildungseinrichtungen haben jedoch Höchstaltersgrenzen festgelegt . Diese können zwischen 25 und 35 Jahren liegen, aber auch bei 40 oder 50 Jahren - je nach Schule.
Geschlecht:
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Im Schuljahr 2002/2003 waren jedoch 79 Prozent der Auszubildenden weiblich.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen:
Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs vorzulegen (nicht älter als drei Monate).
An konfessionell gebundenen, privaten Krankenpflegeschulen wird manchmal die entsprechende Religionszugehörigkeit vorausgesetzt. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden.
Aktuelles zu diesem Beruf:
BIBB entwickelt Curriculum für die Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erarbeitete Curriculum konkretisiert die Vorgaben des Krankenpflegegesetzes von 2004 für die schulische und praktische Berufsausbildung. Eckpunkte sind die Orientierung der Ausbildung an der täglichen Berufspraxis, die Integration der Krankenhilfe-Ausbildung und die Möglichkeit einer gemeinsamen Ausbildung der Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege. Umgesetzt wird der neue Lehrplan im Rahmen eines Modellversuches zur integrierten Ausbildung von Alten- und Krankenpflegekräften derzeit in Brandenburg. Auch mehrere große Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern bilden bereits nach diesem Curriculum aus.
Nähere Informationen finden Sie unter
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)