Ausbildungs und eigene Wohnung

Hallo,

ich habe mal was gehört, dass wenn man in einer Ausbildung ist und von zu Hause ausziehen möchte Unterstützung bekommt, sprich Mietkostenzuzuahlungen.

Wo man man sowas beantragen und was für Voraussetzungen muss man erfüllen abgesehen davon, dass man in einem Ausbildungsverhältnis sein muss?

Gibt es da irgendwelche Seiten wo man sich über die Höhe der Zuschüsse informieren kann?

Wie ist es eigentlich wenn man zu zweit in eine Wohnung ziehen möchte und der/der Mitbewohner/in ist auch in einer Ausbildung. bekommen dann beide die gleichen zuschüsse oder wird das einfach auf die Wohnung angerechnet?

gibt es dann nur den Zuschuss zum Wohnungsgeld oder auch noch nen Zuschuss für lebensmittel oder anderes?

Danke im Voraus.

Mfg
toby

Hallo,

ich habe mal was gehört, dass wenn man in einer Ausbildung ist
und von zu Hause ausziehen möchte Unterstützung bekommt,
sprich Mietkostenzuzuahlungen.

Man kann natürlich auch ausziehen, wenn man das möchte , dann gibts aber keine Unterstützung von Vater Staat.
In Frage käme z.B. BAB. Näheres dazu hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html ab § 59 (Bitte wirklich alle §§ zur BAB durchlesen!)

Gibt es da irgendwelche Seiten wo man sich über die Höhe der
Zuschüsse informieren kann?

Zuschüsse? Ähm … allzuviele Möglichkeiten gibts nicht. Da hat man nicht unbedingt die große Auswahl.
Was für eine Art von Ausbildung ist es denn?

gibt es dann nur den Zuschuss zum Wohnungsgeld oder auch noch
nen Zuschuss für lebensmittel oder anderes?

Mal langsam mit die jungen Pferde.
Zuerst mal sind die Eltern unterhaltspflichtig. Es kann also sein, dass der Azubi gar nichts bekommt. Zumindest nicht, wenn ein Umzug nicht zwangsläufig notwendig ist (z.B. wegen großer Entfernung der Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung).

MfG

Hallo,

also die Ausbildungs ist als Indurstriekaufmann und ich verdiene brutto im ersten 550 Euro. denke mal ich komme knapp über 400 Euro netto im monat. Der Betrieb liegt ca. 40 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt und ich möchte Näher in Richtung des Betriebes ziehen.
Gilt dies schon als „Entfernung“ oder ist dies zu Nah bei mir, so dass ich es nicht bewilligt bekomme?

Die §§ werde ich mir, sofern es die Zeit zulässt, heute Abend anschauen.

Also im Internet gibts ja beim Arbeitsamt so nen BAB-Rechner und bei einer Wohnung von 550 Euro miete hat der Rechner ergeben, dass ich 350 Euro zuschuss bekommen würde. Scheinbar ist dies aber nicht verbindlich.
Zuschuss kann ich von meinen Eltern nicht verlangen, da sie selbst nicht viel verdienen.

Hallo Tobias,

da du laut Profil volljährig bist, spielt die Entfernung deines Ausbildungsbetriebs vom Wohnort deiner Eltern keine Rolle mehr.
Du solltest dir von deinen Eltern das Kindergeld (154,- monatl.) geben lassen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, und kannst zudem bei der Agentur für Arbeit BAB beantragen. Die Anträge gibt es nur vor Ort, nicht online. Das Einkommen deiner Eltern wird auf jeden Fall abgefragt. Ich finde die Miete (550,-) ganz schön hoch für eine Person, aber das mag an der Region liegen…
Wenn die BAB bewilligt ist und du somit deren Höhe kennst, kannst du noch bei der ARGE/ Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Miete und Heizung (o.ä.) stellen. Das ist quasi eine Alg2-Leistung, Antragsformulare gibt’s online.
Ansonsten guck mal hier: www.lehreundgeld.de

Gruß, Caro