Hallo,
ich, 37 jahre, möchte eine ausbildung machen, da ich keine umschulung bezahlt bekomme und es besser als algII bezahlt wird.
ist es richtig, dass man nur bis zum 28 lebensjahr eine ausbildung bekommt???
danke i.v. 
gruß tito68
Hallo,
kann ich nicht bestätigen. Ich bin mit 30 nicht gerade der älteste in dieser Ausbildung. Es kommt jedoch sehr auf die Branche drauf an. Ein Webdesigner mit 32 lohnt sich nicht. Von meiner Branche (Immobilien) kann ich nur sagen, dass
ältere sogar bessere Chancen haben. (Würdest Du dir von einer 17 Jährigen die Baufinanzierung vorrechnen lassen?
Gruß und viel Erfolg,
Wolfgang
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ist es richtig, dass man nur bis zum 28 lebensjahr eine
ausbildung bekommt???
hängt immer von den politischen Umständen ab. Mein Alter bekam mit 48 eine Lehrerausbildung und wurde dann Rektor einer Schule mit ca. 52.
Natürlich haben sich die politischen Verhältnisse geändert.
Aber im übrigen finde ich: jeder, der einen Tag älter ist als 28, sollte sich ganz schnell um einen Platz im Altersheim bemühen. :-/
jo perrey
Für die Ausbildung im dualen Berufsbildunssystem gibt es keine offiziellen Altersgrenzen. Allerdings bevorzugen viele ausbildende Betriebe junge Menschen (>18 Jahre), die zwar einerseits nicht mehr unter die Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen, andererseits noch „charakterlich formbar“ sind.
Berufliche Alterdiskriminierung ist in Deutschland (noch) nicht illegal. Daher dürftest Du als 37jähriger Probleme haben, einen Betrieb zu finden, der Dich als Azubi einstellt. Möglicherweise sind Fachschulausbildungen, die IHK-Externenprüfung oder bestimmte berufliche Aufbauqualifizierungen für Dich eine Alternative, falls aus der Lehrstelle nichts wird.
Davon getrennt zu betrachten sind sozialrechtliche Ansprüche wie z.B. Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt, die Übernahme der Kosten des Lebensunterhalts während einer Ausbildung usw. Da ist die Rechtslage sehr „dynamisch“ und wird oft nur durch Erlasse und Verwaltungsvorgaben geregelt. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es meines Wissens nach im SGB II nicht mehr, so dass der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur zur „Kann-Leistung“ wird.
Zudem geht die Arbeitsagentur zunehmend dazu über statt längerfristiger solider Qualifizierung kurze Praktika, Trainingsmaßnahmen, Mehraufwandsbeschäftigungen (1 € Jobs) usw. als „Bildungsaßnahme“ zu verordnen.
Gruß, Guido
Hallo,
darf ich fragen, was Du für eine Ausbildung machst und was Du vorher gelernt hast?
Gruß,
Keule
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