Hallo!
Angenommen, A hätte sich in einem Hotel um einen Ausbildungsplatz beworben und es käme ein Schreiben von diesem , worin A mitgeteilt würde, dass man ihn gerne zum Team zählen möchte und um eine Bestätigung bis zu einem bestimmten Termin bittet. Mehr würde dort nicht stehen, A wüsste überhaupt nicht, was genau er bestätigen sollte. Den Erhalt des Briefes oder die Annahme des Ausbildungsplatzes? Und welche rechtlichen Konsequenzen hätte das? A würde sich zwar sehr freuen, dort die Ausbildung beginnen zu dürfen, aber nächste Woche hätte er noch ein Praktikum in einem anderen Hotel, wo er eigentlich lieber hin möchte… Die Bestätigungsfrist des einen Hotels läge leider so dicht, dass A bis dahin noch nicht fertig mit seinem Praktikum in dem anderen Hotel wäre.
Könnte A dem einen Hotel bestätigen und später, sollte er in seinem favorisierten Hotel den Ausbildungsplatz bekommen, nochmal absagen? Wer kann die Lage abschätzen, welche Tipps würdet ihr A geben?
Vielen Dank im Voraus!
verflixte FAQ 
Hallo!
A wüsste überhaupt
nicht, was genau er bestätigen sollte. Den Erhalt des Briefes
oder die Annahme des Ausbildungsplatzes?
Kommt auf den Wortlaut an, den hier keiner kennt. Vielleicht sollte man den fiktiven Text mal hier wörtlich zitieren.
Wer kann die Lage abschätzen, welche Tipps
würdet ihr A geben?
Wurden denn schon konkrete Vertragsinhalte besprochen?
MfG
Der fiktive Wortlaut: „Wir würden uns freuen, Sie zu unserem Team zählen zu dürfen… Bitte senden Sie uns bis zum xx.xx.xx eine Bestätigung zu.“
Mehr würde in dem Schreiben an A nicht stehen und Vertragsmodalitäten wären mit A auch noch nicht zuvor besprochen worden, ausser dem Zeitpunkt des eventuellen Ausbildungsbeginnes.
Danke
!
Der fiktive Wortlaut: „Wir würden uns freuen, Sie zu unserem
Team zählen zu dürfen… Bitte senden Sie uns bis zum xx.xx.xx
eine Bestätigung zu.“
Nun ja, vermutlich vermuten wir richtig, dass der AG nicht nur den Erhalt des Briefes bestätigt haben möchte (aber nur der AG kann die vermutliche Vermutung bestätigen oder sagen „Och nee. Wir wollten nur wissen obs Briefle angekommen ist.“).
und
Vertragsmodalitäten wären mit A auch noch nicht zuvor
besprochen worden, ausser dem Zeitpunkt des eventuellen
Ausbildungsbeginnes.
Das klingt noch nicht nach was vertragsmäßigem. Lassen wir aber noch die Experten hier zu Wort kommen. 
MfG
Hallo Sahara,
also man könnte sich ja ein fiktives Telefonat mit dem Hotel vorstellen „Guten Tag, hier ist Frau A. Vielen Dank für Ihr Schreiben vom… Finde ich ja superklasse, dass das mit dem Praktikum so klappt. Nun wollte ich fragen, ob es in Ordnung ist, wenn ich nicht zum (von denen vorgeschlagener Termin) sondern zum (As Wunschtermin) endgültig Bescheid gebe.“ Je nachdem wie hoch A pokern kann und will kann die Erklärung „hab nämlich noch ein anderes Praktikum“ bis „bin leider beruflich bis über den Entscheidungstermin verreist“ oder auch gar nix sein 
Ansonsten ist das so ne Sache: einfach den Vertrag unterschreiben und dann doch nicht kommen kann richtig viel Ärger geben. Das sollte man also tunlichst vermeiden. Natürlich kann man Glück haben und an einen verständnisvollen Arbeitgeber geraten „klar verstehe ich, dass Sie lieber bei B als bei uns arbeiten wollen“ - darauf würde ich aber nicht setzen. Darum hilft nur:
- für das erste Angebot entscheiden und beim zweiten absagen
- das erste Angebot mit der Unterschrift längstmöglich rauszögern und/oder das zweite Angebot versuchen zu beschleunigen („kann ich eventuell schon heute Nachmittag…“)
- das erste Angebot unterschreiben, und wenn’s mit dem zweiten auch klappt entweder Situation schildern und bitten (mehr nicht!) aus dem Vertrag entlassen zu werden oder dort regulär anfangen, gleich am ersten Arbeitstag mit normaler Kündigungsfrist zur Probezeit kündigen und beim zweiten Angebot anfangen
- das erste Angebot absagen und aufs zweite pokern
Das alles hängt aber vom Einzelfall, der Pokerlust und -möglichkeit sowie eventuellen terminlichen Überschneidungen ab 
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
also man könnte sich ja ein fiktives Telefonat mit dem Hotel
vorstellen "Guten Tag, hier ist Frau A. Vielen Dank für Ihr
Schreiben vom… Finde ich ja superklasse, dass das mit dem
Praktikum so klappt.
Um ein Praktikum gings m.E. gar nicht in dem Brief der bestätigt werden sollte. Woraus liest du das denn?
Je
nachdem wie hoch A pokern kann und will kann die Erklärung
„hab nämlich noch ein anderes Praktikum“ bis „bin leider
beruflich bis über den Entscheidungstermin verreist“ oder auch
gar nix sein 
Ich würde eher gleich gar nichts erklären, sondern einfach nur fragen, wofür nun die Bestätigung sein soll. Mit ner Erklärung wie „hab noch woanders ein Praktikum“ könnte man sich nämlich auch aus dem Rennen schießen, wenn noch kein Vertrag existiert, sondern nur ein „Wir würden uns freuen“.
oder dort regulär
anfangen, gleich am ersten Arbeitstag mit normaler
Kündigungsfrist zur Probezeit kündigen und beim zweiten
Angebot anfangen
Man kann auch noch vorher kündigen, insofern die Kündigung vor Vertragsantritt nicht ausgeschlossen ist.
MfG
Hi Xolophos,
Schreiben vom… Finde ich ja superklasse, dass das mit dem
Praktikum so klappt.
Um ein Praktikum gings m.E. gar nicht in dem Brief der
bestätigt werden sollte. Woraus liest du das denn?
Ich muss gestehen: ich war ein wenig verworren, ob es nun um einen Ausbildungsplatz oder um ein Praktikum geht. Allerdings habe ich beim erneuten Lesen das so interpretiert, dass das Angebot von einem Ausbilungsplatz ist, während das andere ein Praktikum ist.
beruflich bis über den Entscheidungstermin verreist" oder auch
gar nix sein 
Ich würde eher gleich gar nichts erklären, sondern einfach nur
fragen, wofür nun die Bestätigung sein soll.
*grins* darum schrob ich auch „oder auch gar nix“. Wobei man sich schon auf die neugierige Frage „Ja, warum denn?“ vorbereiten sollte. Nur so sicherheitshalber *fg* Um sicherzugehen könnte man das natürlich auch schriftlich machen, aber das fände ich hier ein wenig übertrieben…
Mit ner Erklärung
wie „hab noch woanders ein Praktikum“ könnte man sich nämlich
auch aus dem Rennen schießen, wenn noch kein Vertrag
existiert, sondern nur ein „Wir würden uns freuen“.
*grübel* Hab ich oder wollte ich nur was von „pokern“ schreiben? Sollte dem nicht so sein sei das hiermit ergänzt 
Man kann auch noch vorher kündigen, insofern die Kündigung vor
Vertragsantritt nicht ausgeschlossen ist.
okay, da hast Du recht.
*wink*
Petzi