Der Gesetzgeber gibt Zuschüsse bei der Aufnahme einer sozialversciherungspflichtigen Arbeit, zur Anschaffung eines Kfz, etc.
Sind die im Falle einer Ausbildungsaufnahme (erstes Lehrjahr über 800 Euro brutto) auch möglich, wenn es unmöglich ist ansonsten zum Wochenenddienst in die Ausbildungsstelle zu kommen ?