Ausbildungsbeihilfe

Ich bin jetzt in der ausbildung als Keramikerin angefangen und war ziemlich geschockt als ich meina ausbildungsgehalt gesehen habe, im 1. jahr bekomm ich 153 euro, rund 84 euro gehen für sprit drauf. aber ich wohne zuhause, also einen anspruch auf bab hab ich nicht. eigtl müsste ich meinen eltern wohngeld geben, aber so schaff ich das ja nicht. hab ich irgendeinen anspruch auf irgendeine beihilfe ?

Mich wundert dein viel zu geringes Einkommen im ersten Lehrjahr. Das sollte eigentlich bei 230,- Euro liegen.

Hier findest du Informationen, die dir weiter helfen:
http://www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufI…

Wenn du wissen willst, ob du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)erhalten kannst, dann gehe auf den nächsten Seiten den Fragebogen durch, oder lass dich in der Agentur für Arbeit beraten: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Viel Erfolg!
Jan Erik Meyer

Hallo,

also zum einen sieht man ja seine Ausbildungsvergütung vorab, wenn man seinen Vertrag unterschreibt. Und zum anderen hast Du ja auch keine Ausgaben wenn Du noch zu Hause wohnst. Deine Eltern bekommen für Dich rund 150 Euro Kindergeld im Monat. Sie haben ja keine Mehraufwendungen durch Deine Ausbildung. Fahrtkosten bekommst Du bei der Steuererklärung rückerstattet.

Ich denke nicht, dass Du Anspruch auf Beihilfe hast.
Sicher kann ich Dir das aber nicht sagen. Vielleicht frägst Du mal beim Arbeitsamt nach?

Viele Grüße

Hallo,

erkundige dich doch mal ob das der tarifliche mindestlohn ist. und was genau die mIndestlöhne sind. Ich würde auf jeden Fall auch mal das Arbeitsamt und deine zuständige IHK anfragen. Das hört sich wirklich nicht gut an. Ich habe zwar auch nicht wirklich viel bekommen, aber im Gegensatz zu dir war das fast das dreifache. Hast du das denn nicht schon im Vertrag gemerkt? Also, weitersuchen und nicht abspeisen lassen. Ich wünsche dir alles Gute für die Ausbildung

Hallo, frage mal bei der IHK oder HK, das Kindergeld, wenn Deine Eltern noch Anspruch haben, soll Deinen Eltern Deinen finaziellen Unterhalt erleichtern, das Du zusätzlich Wohngeld zahlen sollst finde ich persönlich nicht in Ordnung. Du kannst Ihnen ja vorschlagen das als „Wohngeld“ anzusehen…

Gruß Fritz

ANTWORT:
KANN HIER LEIDER NICHT WEITERHELFEN !

Hallo Lillypingpong,
Deine Eltern erhalten Kindergeld für Dich, vielleicht können sie dann auf ein Wohngeld verzichten. Die Ausbildungsvergütung als Keramikerin ist nun mal sehr niederig. Folgendes habe ich im Berufenet der Arbeitsagentur unter dem Beruf Keramiker -> Ausbildung -> finanzielle Hilfen gefunden:
"Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden erhalten von den ausbildenden Betrieben eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich in der Regel nach Empfehlungen von Verbänden oder Innungen richtet.
Nach einer solchen Empfehlung ergeben sich für die einzelnen Ausbildungsjahre beispielsweise folgende Ausbildungsvergütungen

  1. Ausbildungsjahr: € 230
  2. Ausbildungsjahr: € 280
  3. Ausbildungsjahr: € 325
    Quellen :
    Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ".
    Viel ERfolg in Deiner Ausbildung wünscht
    Hanne.

Hallo,
das hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Schöne Grüße