Mein Sohn ist 22J , hat im Sep. seine dritte Lehre begonnen. Er hat seit 3 Mon. eine eigene Wohnung. Müssen wir als Eltern ihn noch unterstützen und müssen wir unser Gehalt beim Antrag mit angeben???
Hallo herbstwind,
das ist eine schwierige Frage, bei der es auf sehr viele Kleinigkeiten ankommt.
Für die erste Information schau auf dieser Seite nach:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsp…
Eine Beratung durch das Sozialamt kann Dir weitere Infomationen geben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass Dich durch einen Anwalt für Sozial/unterhaltsrecht beraten
Gruß
Ricko
Danke, werde deinen Hinweisen folgen!
hallo,
nein ihr müsst euren sohn nicht mehr unterstützen …die unterhaltspflicht endet mit dem 18 lebensjahr …danach sind eltern zu sogenannten „barunterhalt“ verpflichtet aber auch nur so lange bis das kind die 1. ausbildung beendet hat . und da der sohn ja jetzt schon die 3 lehre anfängt ist eure pflicht erfüllt .
wenn er seine eigene wohnung hat kann er wohngeld beantragen und bab (berufsausbildungsbeihilfe ) für die eine eigene wohnung vorraussetzung ist … und nein ihr müsst euer gehalt nicht mit angeben … den die anträge der der sohnemann ja für sich selbst und muss auch nur sein einkommen angeben …anderst ist es bei bafög da ist das einkommen der eltern relevant --für wohngeld und bab nicht !!
gruss nancy
Guten Tag,
tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin leider der falsche Experte. Jedoch glaube ich, dass nur die erste Ausbildung bezahlt werden muss.
Viele Grüße
Hallo, bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern für den Unterhalt zuständig. Aber auch hier muss man den Einzelfall beachten. Warum hat der junge Erwachsene zum dritten Mal eine Ausbildung. begonnen? Sind die anderen Ausbildung abgeschlossen, angebrochen oder was? Aus welchem Grund? Aus den mir vorliegenden Informationen ist es mir nicht möglich, die Frage eindeutig zu beantworten. MFG C.
Hallo herbstwind 2013,
danke für Ihre Anfrage - aber da bin ich mir leider nicht 100%ig sicher
und möchte daher nicht antworten, um nicht falsche Hoffnungen zu erwecken. Ich hoffe, Sie haben von anderer Seite eine kompetente Antwort erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und dass sich alles zu Ihrer Zufriedenheit entwickelt.
Hallo,
Ja, wenn bisher keine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Dann ist sicherlich auch die Angabe der Gehaelter erforderlich.
Alles Güte
Ann
Hallo,
die Frage ist bei welchem Antrag. Vermutlich bei der Beantragung ALG II. Da kenne ich mich nicht aus. Aber bei der dritten Lehre wird es Zeit, dass er sein Leben in den Griff bekommt. Gern können wir das Ihrem Sohn mal näher bringen.
Beste Grüße
Entschuldigung, dass ich erst heute antworte, aber in diesem Bereich bin ich nicht fit, eher wenns um Alleinerziehende geht…