Hallo,
hat jemand einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe zum Rettungsassistenten?
Status quo:
Abi
Eltern geschieden, Vater Alg, Mutter mittleres Einkommen
Eigene Wohnung
Danke und Gruß
rolli
Hallo,
hat jemand einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe zum Rettungsassistenten?
Status quo:
Abi
Eltern geschieden, Vater Alg, Mutter mittleres Einkommen
Eigene Wohnung
Danke und Gruß
rolli
Hallo,
hat jemand einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe zum
Rettungsassistenten?
Welche Art von Ausbildungsbeihilfe ist denn hier genau gemeint?
Status quo:
Abi
Eltern geschieden, Vater Alg, Mutter mittleres Einkommen
Eigene Wohnung
Was soll denn das bitte nützen? „Vater Alg“?? Vielleicht Alg1? Jeden Monat 2500 EUR?
„Mutter mittleres Einkommen“?? 30.000 p.a.? 40.000? oder 60…?
Besorg belastbare Zahlen über das Einkommen, zähl Deine Geschwister und Deine eigenen Kinder mal durch, überprüf mal, ob Du verheiratet bist und bemüh’ doch selbst den Rechner:
http://babrechner.arbeitsagentur.de/index.php
Da könnte durchaus was bei rausspringen…
Gruß
Der Kater
Hallo,
Welche Art von Ausbildungsbeihilfe ist denn hier genau
gemeint?
wieviele gibt es denn, zu denen man Fragen in diesem Brett stellen könnte?
Status quo:
Abi
Eltern geschieden, Vater Alg, Mutter mittleres Einkommen
Eigene WohnungWas soll denn das bitte nützen? „Vater Alg“?? Vielleicht Alg1?
Vmt. 1. Ist das so entscheident?
Jeden Monat 2500 EUR?
„Mutter mittleres Einkommen“?? 30.000 p.a.? 40.000? oder
60…?
Besorg belastbare Zahlen über das Einkommen, zähl Deine
Geschwister und Deine eigenen Kinder mal durch, überprüf mal,
ob Du verheiratet bist und bemüh’ doch selbst den Rechner:
Du hast eine etwas rigide Denkweise…sonst könntest du auch auf den Gedanken kommen, dass nicht ich es bin der eine Ausbildungsbeihilfe beantragen will, sondern vlt. jemand anderes!
Und aus diesem Grund kenne ich die näheren Familienumstände im Allgemeinen und die konkreten Einkommen der einzelnen im Besondern, nicht…und der von der Auskunft evtl. Partizipierende aus verschiedenen Gründen, auch nicht (alle).
Fest stehen die oben genannten Dinge: Vater vmt. Alg 1, Mutter „mittleres“ einkommen, Antragsteller wohnt zur Miete und ist volljährig. Mutter bezieht für ihn Kindergeld.
Es könnte hilfreich sein, wenn jemand aus eigener Erfahrung antworten könnte. Dass ja, weil… oder dass nicht, weil…
Gruß
Der Kater
Gruß
rolli
Hallo,
Welche Art von Ausbildungsbeihilfe ist denn hier genau
gemeint?wieviele gibt es denn, zu denen man Fragen in diesem Brett
stellen könnte?
BaföG, BAB, Stipendium …
Da RettAss eine rein schulische Ausbildung ist, wird wohl Bafög gemeint sein.
Was soll denn das bitte nützen? „Vater Alg“?? Vielleicht Alg1?
Vmt. 1. Ist das so entscheident?
sehr entscheidend
Du hast eine etwas rigide Denkweise…sonst könntest du auch
auf den Gedanken kommen, dass nicht ich es bin der eine
Ausbildungsbeihilfe beantragen will, sondern vlt. jemand
anderes!
Und trotzdem braucht man mehr Angaben. Die Frage ist zu pauschal gestellt.
Im Falle von Bafög spielen sehr viele Faktoren hinein.
Und aus diesem Grund kenne ich die näheren Familienumstände im
Allgemeinen und die konkreten Einkommen der einzelnen im
Besondern, nicht…und der von der Auskunft evtl.
Partizipierende aus verschiedenen Gründen, auch nicht (alle).
Dann kann man auch keine erschöpfende Antwort geben.
Ist leider so.
Es könnte hilfreich sein, wenn jemand aus eigener Erfahrung
antworten könnte. Dass ja, weil… oder dass nicht, weil…
Das hilft nichts, weil der „eigenen Erfahrung“ andere Basisdaten zugrunde liegen!
(Einkommen der Eltern, Einkommen des Schülers, Vermögen usw usw)
Und wenn du die Daten hast ist der Online-Bafög-Rechner die beste Möglichkeit.
Gruß
D
Hallo,
Hallo,
Da RettAss eine rein schulische Ausbildung ist, wird wohl
Bafög gemeint sein.
Sicher?
http://www.gesetze-im-internet.de/rettassg/__7.html
Dann kann man auch keine erschöpfende Antwort geben.
Ist leider so.
Das ist auch OK so!
Es könnte hilfreich sein, wenn jemand aus eigener Erfahrung
antworten könnte. Dass ja, weil… oder dass nicht, weil…Das hilft nichts, weil der „eigenen Erfahrung“ andere
Basisdaten zugrunde liegen!
(Einkommen der Eltern, Einkommen des Schülers, Vermögen usw
usw)
Das mag zutreffen und ich habe mit der Angabe von „Basisdaten“ sicherlich mehr verwirrt als geholfen. Mir geht es allerdings um die prinzipielle Möglichkeit eine Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamtes (nicht Bafög) zu bekommen. Es würde schon reichen, dass jemand mitteilt, dass er - natürlich mit Erfüllung der Voraussetzungen (aber um die geht es im Moment noch gar nicht) eine Ausbildungsbeihilfe bekommen hat, oder aber jemand kann definitiv aufklären, eine Ausbildungsbeihilfe vom AA zum Rettungsassistenten gibt es nicht!
Gruß
D
Gruß
rolli
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht wirklich. Geht es um Ausbildungsunterhalt, der von den Eltern bzw. von einem Elternteil bezahlt werden muss? Wenn ja, muss in diesem Fall evtl. die Mutter bezahlen, wenn sie mehr als 1.100 Euro netto plus Arbeitskosten und evtl. anderer anrechenbarer Kosten zur Verfügung hat.
Hat der NICHT erwerbstätige Vater mehr als 770 Euro Arbeitslosengeld, muss er sich vermutlich auch am Ausbildungsunterhalt beteiligen.
Staatliche Mittel z. B. vom Arbeitsamt, BAFöG werden dem Unterhalt gegengerechnet und der Unterhalt wird bei den „Fördergeldern’“ auch berücksichtigt.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist selten kostenlos. Meist kosten auch die Schule und/oder das zweite Ausbildungsjahr Geld.
Mein Sohn ist als Quereinsteiger relativ billig und vor allen Dingen mit weniger Ausbildungsstunden zum Rettungsassistenten geworden. Er hat erst einige Jahre ehrenamtlich in seiner Freizeit (neben dem Gymnasium) als Sanitäter und später (nachdem er eine Fortbildung und weitere Prüfung gemacht hatte) als Rettungssanitäter gearbeitet. Diese Stunden wurden ihm bei der Ausbildung anerkannt.
Dann wurde er nach dem Abi von einer Leitstelle hauptberuflich als Disponent in Vollzeit übernommen. Kurze Zeit danach, machte er eine kostenpflichtige Schulung in seinem Urlaub.
Alles ist schon ungefähr 15 Jahre her und ich weiß, dass sich die Gesetze hierüber seither geändert haben. Trotzdem ist es ein kostengünstiger Weg. Die Sanitäter- und Rettungssanitäterausbildung war damals kostenlos gewesen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht wirklich. Geht es um
Ausbildungsunterhalt, der von den Eltern bzw. von einem
Elternteil bezahlt werden muss?
Nein,
es geht um die Frage, ob eine Rettungsassistentenausbildung prinzipiell seitens des AA Ausbildungsbeihilfefähig ist.
Ich versuche nun Aussagen zu verifizieren: einerseits die Aussage - unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - ja… andererseits die Äußerung (nicht hier) das nicht!
Einerseits wird behauptet dass die Ausbildung als Rettungsasistent eine schulische Ausbildung ist. Dem gegenüber beruft man sich andereseits auf u. a. folgenden §
http://www.gesetze-im-internet.de/rettassg/__7.html
also keine rein schulische, sondern auch eine praktische Ausbildung…wie die meisten anderen auch.
Mein Sohn ist als Quereinsteiger relativ billig und vor allen
Dingen mit weniger Ausbildungsstunden zum Rettungsassistenten
geworden.
Aber er hat keine Ausbildungsbeihilfe beim AA beantragt (beantragen müssen)?
Die Sanitäter- und
Rettungssanitäterausbildung war damals kostenlos gewesen.
Aber war - und ist - kein Ausbildungs(Lehr)beruf. Und genau das unterscheidet ihn -Kontextrelavant- vom Rettungsassistenten!
Gruß
Ingrid
Trotzdem Danke für deine Rückmeldung!
Gruzß
rolli
Hallo,
hat jemand einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe zum
Rettungsassistenten?
Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III meinst, nein.
RA ist kein Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, sondern eine schulische Ausbildung.
guck auch http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Gruß
Otto
Hallo, BAB für Rettungssanitäter, wird es nicht mehr geben, da der Beruf ab 01.01.2014 durch den Notfallsanitäter abgelöst werden soll. Damit wird auch die Ausbildungszeit von 2 auf 3 Jahre angehoben und die Ausbildungsinhalt geändert.
LG rolf
Hallo,
Extrem sicher! 100%
RettAss werden an Berufsfachschulen ausgebildet, natürlich mit 1600 Std Praxis, das ändert aber nichts daran, dass dies keine Ausbildung im dualen System ist.
Je nach Schule ist das Praktikum nämlich unterschiedlich (Praktikumsblöcke und Schulblöcke abwechselnd vs. 1 Jahr Vollzeitpraktikum) in die Ausbildung integriert.
eine Ausbildungsbeihilfe
vom AA zum Rettungsassistenten gibt es nicht!
Richtig. BAB gibt es nur für Azubis im dualen System, was aber eben die künftigen RettAssens nicht sind:
Rettungsassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do…
Deshalb gibts für die Schüler eben Bafög und keine BAB!
Gruß
D
Hallo
nur mal so nebenbei:
Hallo, BAB für Rettungssanitäter,
Es geht um Rettungsassistenten
wird es nicht mehr geben, da
der Beruf ab 01.01.2014 durch den Notfallsanitäter abgelöst
werden soll. Damit wird auch die Ausbildungszeit von 2 auf 3
Jahre angehoben und die Ausbildungsinhalt geändert.
Das hat nichts mit der BAB zu tun, denn die gab es für die Rettungsassistentenausbildung _noch nie_.
Gruß
D
Hallo
Einerseits wird behauptet dass die Ausbildung als
Rettungsasistent eine schulische Ausbildung ist.
Ist sie per Definitionem
Dem gegenüber
beruft man sich andereseits auf u. a. folgenden §
http://www.gesetze-im-internet.de/rettassg/__7.html
also keine rein schulische, sondern auch eine praktische
Ausbildung…wie die meisten anderen auch.
Das hat ja damit nichts zu tun.
Berufsfachschulen führen in 2 oder 3 Jahren zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Kammer- oder Staatsprüfung.
Es ist definitiv eine Berufsfachschulausbildung!
Gruß
D
Hallo, selbstverständlich war der Rettungsassistent gemeint, danke für den Hinweis. Aber die Förderung war bisher Ländersache und in NRW (Essen.Dortmund, Köln) zum Beispiel gab es drei Schulen, wo es möglich war, dass die Agentur für Arbeit und das JOB Center die angebotenen Ausbildungsgänge fördern. Zur Förderung bekamen Sie von Ihrem Arbeitsamt einen Bildungsgutschein. LG rolf
Hi
Zur Förderung bekamen Sie von Ihrem Arbeitsamt einen
Bildungsgutschein.
Stimmt, den hatte ich nicht auf dem Radar.
Allerdings dürfte der bzgl. der Ausgangsfrage nicht in Betracht kommen. Deshalb habe ich den wohl auch ausgeblendet
Gruß
D
…Es ist definitiv eine Berufsfachschulausbildung!
Gruß
D
Damit ist die Frage wohl beantwortet.
Dank an alle!
Gruß
rolli