Ausbildungsbetrieb wechseln

Hallo alle miteinander!

Zu erst einmal - mir ist bewusst, dass dieses Thema hier bereits öfter angeschnitten und behandelt wurde, aber nachdem ich mir die Beiträge hier und auf anderen Internetforen durchgelesen habe und meine Fragen leider nur zum Teil beantwortet wurden, bzw. neue Fragen aufgeworfen wurden, habe ich beschlossen, selbst mal etwas zu schreiben. Ich hoffe, ihr seid mir deswegen nicht böse und antwortet trotzdem.

Ich bin zur Zeit im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung und will jetzt meinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Hierfür gibt es verschiedene Gründe; einer davon ist, dass die Entfernung von meinem Ausbildungsbetrieb zu meinem Wohnort einfach ca. 50km beträgt, was enorm auf meinen Geldbeutel drückt.
Ich habe bereits begonnen, mich in meinem Heimatort zu bewerben und habe daher jetzt ein paar Fragen.

Natürlich gibt es die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, allerdings bezweifle ich, dass mein Betrieb das durchgehen lässt, daher wäre eine Kündigung mit vier-wöchiger Frist eher wahrscheinlich.

Aus dem BBiG geht ja zunächst folgendes hervor:

§ 22 Kündigung
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
    oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Die Ausbildung will ich auf jeden Fall fortsetzen und eine fristlose Kündigung kommt für mich eigentlich nicht in Frage.
Daher meine Frage: Kann man Ausbildungsbetrieb sich meiner Kündigung widersetzen? Und wie sieht das mit dem Schadensersatz aus(§23 BBiG)?Bezieht sich die vier-Wochen-Frist auf irgendeinen Tag im Monat oder auf das Monatsende oder auf den 15.?

Dann noch eine Frage den Urlaub betreffend. Ich habe schon mehrmals gelesen, dass man sich den Urlaub, der einem noch zusteht, auf jeden Fall ausbezahlen lassen soll - was ja auch sinnvoll ist. Ich habe im Jahr einen Anspruch von 25 Urlaubstagen, also 2 Tage pro Monat. Bezieht sich die Ausbezahlung auf das ganze Jahr oder nur auf die Zeit, die ich tatsächlich in dem alten Ausbildungsbetrieb bin? Beispielsweise habe ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr.
Und wie ist das mit der Auszahlung der Vergütung?

Außerdem würde ich gerne wissen, wie das mit dem Vertragsabschluss beim neuen Ausbildungsbetrieb aussieht. Darf ich den schon unterschreiben, wenn ich offiziell noch den Vertrag mit dem alten Betrieb habe? Gelesen habe ich nämlich oft, dass man erst kündigen soll, wenn man den neuen Betrieb sicher hat! Aber ich kann doch zu diesem Zeitpunkt theoretisch noch gar nicht wissen, wann/ob mich mein alter Betrieb gehen lässt!

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antwort!

Liebe Grüße, Straspberry

Hallo,

ein wichtiger Grund ist nur ei Grund der beide Seiten zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde (z.B. Tätlichkeit, Beleidigung …). Wenn ein solcher Grund nicht vorliegt, gilt die 4-Wochen-Frist nur bei Wechsel oderAufgabe der Ausbildung. In allen anderen Fällen ist der Ausbildungsvertrag nicht kündbar.

Dann bleibt nur ein Aufhebungsvertrag (mit Einständnis des Ausbildungsbetriebes). Ggf. überlegen, ob einem der Aufhebungsverttrag etwas Wert ist (z.B. Fahrkostenersparnis der nächsten 6 Monate). Ggf. kann man dem Ausbildungsbetrieb diesen Betrag anbieten.

Ggf. gibt es hier noch weitere Tipps:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Im Übrigen bestanden die 50 km Entfernung bereits bei Abschluss des Vertrages (oder es wurde aus privaten Gründen der Wohnort gewechselt).

Gruß

RHW

Zu erst einmal - mir ist bewusst, dass dieses Thema hier
bereits öfter angeschnitten und behandelt wurde, aber nachdem
ich mir die Beiträge hier und auf anderen Internetforen
durchgelesen habe und meine Fragen leider nur zum Teil
beantwortet wurden, bzw. neue Fragen aufgeworfen wurden, habe
ich beschlossen, selbst mal etwas zu schreiben. Ich hoffe, ihr
seid mir deswegen nicht böse und antwortet trotzdem.

Ich bin zur Zeit im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung und will
jetzt meinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Hierfür gibt es
verschiedene Gründe; einer davon ist, dass die Entfernung von
meinem Ausbildungsbetrieb zu meinem Wohnort einfach ca. 50km
beträgt, was enorm auf meinen Geldbeutel drückt.
Ich habe bereits begonnen, mich in meinem Heimatort zu
bewerben und habe daher jetzt ein paar Fragen.

Natürlich gibt es die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages,
allerdings bezweifle ich, dass mein Betrieb das durchgehen
lässt, daher wäre eine Kündigung mit vier-wöchiger Frist eher
wahrscheinlich.

Aus dem BBiG geht ja zunächst folgendes hervor:

§ 22 Kündigung
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer
    Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier
    Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
    oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen
    wollen.

Die Ausbildung will ich auf jeden Fall fortsetzen und eine
fristlose Kündigung kommt für mich eigentlich nicht in Frage.
Daher meine Frage: Kann man Ausbildungsbetrieb sich meiner
Kündigung widersetzen? Und wie sieht das mit dem
Schadensersatz aus(§23 BBiG)?Bezieht sich die
vier-Wochen-Frist auf irgendeinen Tag im Monat oder auf das
Monatsende oder auf den 15.?

Dann noch eine Frage den Urlaub betreffend. Ich habe schon
mehrmals gelesen, dass man sich den Urlaub, der einem noch
zusteht, auf jeden Fall ausbezahlen lassen soll - was ja auch
sinnvoll ist. Ich habe im Jahr einen Anspruch von 25
Urlaubstagen, also 2 Tage pro Monat. Bezieht sich die
Ausbezahlung auf das ganze Jahr oder nur auf die Zeit, die ich
tatsächlich in dem alten Ausbildungsbetrieb bin?
Beispielsweise habe ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr.
Und wie ist das mit der Auszahlung der Vergütung?

Außerdem würde ich gerne wissen, wie das mit dem
Vertragsabschluss beim neuen Ausbildungsbetrieb aussieht. Darf
ich den schon unterschreiben, wenn ich offiziell noch den
Vertrag mit dem alten Betrieb habe? Gelesen habe ich nämlich
oft, dass man erst kündigen soll, wenn man den neuen Betrieb
sicher hat! Aber ich kann doch zu diesem Zeitpunkt theoretisch
noch gar nicht wissen, wann/ob mich mein alter Betrieb gehen
lässt!

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antwort!

Liebe Grüße, Straspberry

Du kannst die jetzige Ausbildung nur in deinem Betrieb beenden. Du kannst in deinem Ort nur eine neue Ausbildung, in einem anderen Beruf anfangen. Überlege wie viel Geld dein jetziger Betrieb in dich investiert hat. Das wird er mit Sicherheit zurück haben wollen.

Hallo,

eine Ausbildung ist keine Haftstrafe. D. h. wenn Du
nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten möchtest, kann Dich niemand zwingen dies zu tun. Die Kündigung würde ich, unter anderem, mit finanziellen Schwierigkeiten begründen. Dass Du es Dir schlicht und ergreifend nicht leisten kannst, die Fahrtkosten zu bezahlen.
Du hast eine 4-Wöchige kündigungsfrist. Das heißt Du kannst entweder zum 15. oder 30. eines Monats kündigen.
Wenn Du z. B. zum 15. April kündigen möchtest muss die Kündigung spätestens am 14. März bei Deinem Arbeitgeber auf dem Tisch liegen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und am Besten mit Einschreiben und Rückschein versandt werden oder Du gibst die Kündigung direkt bei deinem Arbeitgeber ab und lässt Dir den Eingang mit einem Eingngasstempel und einer Unterschrift bestätigen.
Urlaub steht Dir natürlich nur für die Zeit zu, die Du im Betrieb gearbeitet hast. Wenn Du zum 30. April kündigst, dann steht Dir nur Urlaub von Jan. - Apr. zu.
Deinen Resturlaub vom letzten Jahr, würde ich an Deiner Stelle mal schnell verbrauchen. Der verfällt nämlich zum 30.03.13.
Auszahlen lassen ist immer so eine Sache. Die Einzigen die einen Vorteil davon haben ist das Finanzamt und die Sozialversicherungen. Das wird davon nämlich abgezogen. Also Lohnsteuer und Sozi-vers. Da bleibt nicht mehr viel übrig.
Dein Chef muss Dir eh eine sogenannte Urlaubsbescheinigung ausstellen. In der steht, dass Du soundsoviele Urlaubstage hast und davon genommen sind X. Dann muss der neue Arbeitgeber diesen Urlaubsanspruch übernehmen. Aber Vorsicht! Nicht den aus 2012!!
Kündigen würde auch ich erst nachdem ich den neuen Vertrag in der Tasche habe.
Wenn Du gekündigt hast, kann Dein jetztiger Chef Dich nicht zwingen weiter bei Ihm zu arbeiten.
Schadensersatz wirst Du ihm nicht zahlen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir viel Erfolg

Ich würde mir zunächst per Bewerbung einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen, der bereit wäre, in die laufende Ausbildung einzusteigen, d.h. die bereits gelaufenen Monate anzuerkennen. Wenn vom neuen ABB eine mündliche Zusage vorliegt, dann würde ich den alten ABB über meine Pläne ehrlich informieren und um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wird dieser abgelehnt, Kündigung einreichen. Die Vierwochen-Frist zählt meines Wissens nach ab dem Datum des Eingangs der Kündigung beim ABB. Für Schadenersatz aus §23 BBiG sehe ich keinen Anlaß.

Der Jahresurlaubsanspruch wird anteilig auf die bisherige Ausbildungszeit (ggf. bis Ende der Kündigungsfrist) angerechnet (also geteilt). Die Vergütung wird grundsätzlich bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses ausgezahlt.

Hallo,

bitte entschuldige die späte Äntwort.
Wie Du ja selber schon herausgefunden hast, steht im BBiG folgendes:

Aus dem BBiG geht ja zunächst folgendes hervor:

§ 22 Kündigung
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer
    Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier
    Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
    oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen
    wollen.

Das bedeutet im Klartext: wenn Du die Ausbildung nach der Probezeit kündigst, entscheidest Du Dich damit GEGEN diesen Ausbildungsberuf. Du kannst dann zwar eine neue Ausbildung anfangen, allerdings nicht mehr in dem Beruf, in dem es bei der 1. Ausbildung ging.

Also überlege Dir diesen Schritt sehr gut!

Am Besten nimmst Du mal Kontakt mit der für Dich zuständigen Kammer auf (Handwerkerkammer, IHK, …). Die helfen in Fällen wir Deinem (ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb wechseln) gerne und vor allem kompetent weiter.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Michael

Der Ausbildungsbetrieb kann eigentlich nichts dagegen haben, wenn du die Kündigungsfrist einhälst. Was du danach machst hat ihn nicht zu interessieren, da ich annehme, dass du keine Sperrklausel -keine Arbeitsaufnahme in gleicher Branche- in deinem Vertrag hast. Bezüglich der Ausbildung im neuen Betrieb wäre zu klären, inwieweit er die bisherige Ausbildung anerkennt. Bez. der Urlaubstage kann ich nichts verbindliches sagen.

Hallo,

zunächst einmal zur Frage des Ausbilderwechsels. Voraussetzung ist, dass du einen Ausbildungsbetrieb findest, der da mitspielt. Vielleicht ist es sinnvoll, auch die Handwerkskammer einbzubeziehen. Es ist nachvollziehbar,dass 100 km pro Tag Zeit und auch Geld kosten.
Bei einem Ausbilderwechsel ist vielleicht auch wichtig zu klären, ob eine Übernahme ins zweite Ausbildungsjahr möglich ist.
Die Urlaubsregelung sollte auch mit dem neuen Ausbildungsbetrieb besprochen werden; die gesetzliche Regelung weiß ich nicht.

Ich hoffe, ein möglichst konfliktfreier Ausbilderwechsel klappt.

nordon

Ich hoffe, das

  1. Dein alter Betrieb kann sich der Kündigung widersetzen, wenn Du diese Berufsausbildung nicht aufgeben willst.

  2. Ob der Urlaub ausbezahlt wird, liegt im Ermessen Deines Ausbildungsbetriebes. Allerdings muss er Dir die Möglichkeit geben, Deinen Urlaub auch zu nehmen.

  3. Du kannst unterschreiben, auch wenn Du noch in einem alten Ausbildungsverhältnis stehst. Allerdings solltest Du den neuen Betrieb über Dein Problem in Kenntnis setzen; das ist nur fair.