Tach zusammen,
wir hatten heute eine ausgiebige Diskussion über die Gehaltsbandbreite. Dabei ist uns folgende Frage gekommen?
Wenn ein Bäcker sich in einem anderen Beruf einarbeitet, sich dort beweisst und eine verantwortungsvolle Position annimmt; welche Vergütung steht ihm maximal zu? Darf das Unternehmen ihm die reguläre Vergütung versagen da er „nur“ Bäcker ist, oder muss der Betrieb ihm die Vergütung der Position zahlen da er sich ja dafür intern qualifiziert hat und dem Stellenprofil nach die Stelle ausfüllt?
Es geht nicht um „Rechtsberatung“, sondern nur darum ob das auf Landes- oder Bundesebene, also Überbetrieblich geregelt ist?
Wer weiss das?
Gruß und Danke
Hallo,
Wenn ein Bäcker sich in einem anderen Beruf einarbeitet, sich
dort beweisst und eine verantwortungsvolle Position annimmt;
welche Vergütung steht ihm maximal zu? Darf das Unternehmen
ihm die reguläre Vergütung versagen da er „nur“ Bäcker ist,
oder muss der Betrieb ihm die Vergütung der Position zahlen da
er sich ja dafür intern qualifiziert hat und dem Stellenprofil
nach die Stelle ausfüllt?
wieso sollte das geregelt sein? Gehälter sind in der freien Wirtschaft
auch frei verhandelbar.
Gruß,
Malte
Darf das Unternehmen
ihm die reguläre Vergütung versagen da er „nur“ Bäcker ist,
oder muss der Betrieb ihm die Vergütung der Position zahlen da
er sich ja dafür intern qualifiziert hat und dem Stellenprofil
nach die Stelle ausfüllt?
Kommt drauf an, ob das Unternehmen z.B. nach einem Tarifvertrag zahlt und was dazu zur Eingruppierung genau geregelt ist. Es kann also durchaus sein, wenn die Eingruppierungsregelungen explizit eine abgeschlossene Ausbildung in dem Arbeitsbereich vorsehen, dass der Bäcker eben nicht das gleiche bekommt wie vergleichbare Kollegen.
Ansonsten ist das Vereinbarungssache.
Es geht … nur darum ob das
auf Landes- oder Bundesebene, also Überbetrieblich geregelt
ist?
Nein, ist es nicht.
Wer weiss das?
[Fach]Anwälte für Arbeitsrecht.
wieso sollte das geregelt sein? Gehälter sind in der freien
Wirtschaft
auch frei verhandelbar.
Nicht immer im Tarifbereich. Bei AT-Angestellen natürlich schon.
Daß im Tarifbereich die Regelungen des Tarifvertrages gelten, ist ja
trivial, aber das ist ja nicht unbedingt Standard. Grundsätzlich gilt
Vertragsfreiheit. Das kann in so einer Situation übrigens eine - für
den Bäcker - sehr angenehme Sache sein, weil eher die Chance besteht,
individuell nach Wissen, Können und Leistung eingestuft zu werden und
nicht nach irgendeiner Liste.
Gruß,
Malte
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