Ausbildungsende bei Prüfung nach Vertragsende?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Ein Berufsausbildungsvertrag wurde am 01.06.2007 abgeschlossen. Als Ausbildungsende steht demnach der 31.05.2010 darin. Die Abschlussprüfung würde aber erst Ende Juni 2010 stattfinden. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nun bis zur Abschlussprüfung fortgeführt oder endet es am 31.05.2010 und der Auszubildende muss dann „ganze alleine“ die Prüfung bestehen?

In der Regel ist es egal welches Datum im Vertrag steht. Ich bin der Meinung das Ausbildungverhältnis ist beendet, sofern man die Mündliche, bzw. Praktische Prüfung abgelegt hat. Ab dem Tag ist die Ausbildung vorbei.

In der Regel ist es egal welches Datum im Vertrag steht.

‚‘(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.’’

Ich dachte immer, das wäre das Enddatum des Ausbildungsvertrages(???)


Das Problem ergibt sich m.E. aus folgenden Absätzen:

‚‘(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.’’

  • Trifft ja nicht zu.

‚‘(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.’’

  • Das Ausbildungsverhältnis endet in dem Fall aber schon vorher. Oder nicht?

Zitiert wurde aus http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44166.htm

Ratlos drein schau und hoffe, dass jemand eine Lösung weiß.

Hallo,

In der Regel ist es egal welches Datum im Vertrag steht.

‚‘(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so
verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr
Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung,
höchstens um ein Jahr.’’

  • Das Ausbildungsverhältnis endet in dem Fall aber schon
    vorher. Oder nicht?

Hm, nicht einfach.
Wann sind denn die (regelmäßigen) Termine für die Abschlussprüfung? Hätte die Auszubildende an der vorherigen Prüfung teilnehmen können?
Wäre es möglich die Ausbildung auf Antrag bis zum Prüfungstermin zu verlängern?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Die Antwort hierauf ist viel komplexer, als das gemeinhin erwartet wird. :o)

Entscheidend wird etwas pauschal gesagt - bei allen möglichen zu beachtenden Facetten - sein, ob der Auszubildende die Fortsetzung wünscht, dies unverzüglich anzeigt und bis zur Prüfung auch weiter betrieblich eingesetzt wird.

Sehr schönes Urteil dazu:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Gruß,
LeoLo

Es kann natürlich sein das abgesprochen war das die Ausbildung durch gute Leistung verkürzt wird, aber dann wäre der AZUBI ja vorher informiert worden?! Am besten mit dem AG sprechen, bzw. erst einmal den Ausbilder Interviewen. Was fakt ist, mit ablegen der mündlichen bzw. praktischen Prüfung erhält man sofort seine Note und ist somit fertig mit der Ausbildung, es sei denn man hat nicht bestanden!

Also es ist nichts mit einer Verkürzung vereinbart worden und die regelmäßigen Prüfungen laufen erst ab Mitte Juni. Ein vorheriges Bestehen wäre also gar nicht möglich :wink:

Hallo,

Also es ist nichts mit einer Verkürzung vereinbart worden und
die regelmäßigen Prüfungen laufen erst ab Mitte Juni. Ein
vorheriges Bestehen wäre also gar nicht möglich :wink:

Was mich dazu noch interessiert: Wie steht denn der fiktive Arbeitgeber (Ausbildender) zu der ganzen Sache? Wenn er die Ausbildung verlängert, dann ist doch alles gut …

Gruß
Jörg Zabel

… wobei das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung genau diese Frage, ob ein Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses besteht, wenn das Vertragsende vor der (ersten) Abschlussprüfung liegt, offen gelassen hat.

VG
EK

Hallo EK

… wobei das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung
genau diese Frage, ob ein Anspruch auf Verlängerung des
Ausbildungsverhältnisses besteht, wenn das Vertragsende vor
der (ersten) Abschlussprüfung liegt, offen gelassen hat.

Kein Widerspruch.

Deswegen habe ich mir mehrere Hintertürchen (oder Tore) aufgelassen. ;o)

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

mir und dir war das klar, die Ergänzung war ja auch für den Fragesteller gedacht, denn welcher Nichtjurist versteht schon BAG-Urteile … ääääh, genaugenommen: Wer versteht überhaupt BAG-Urteile :smile:

VG
EK

Der fiktive Arbeitgeber hat sich noch nicht dazu geäußert, wurde allerdings auch nicht darauf angesprochen. Man vermutet, dass es ihm so nicht bewusst ist. :wink:

Aber sollte es ihm bewusst werden, ist natürlich die rechtliche Seite interessant. :smile: