Ausbildungsende jetzt SGB2

hallo leuts, also ich habe am 31.10 letzte mal ausbildungsvergütung bekomm und sgb2 beantragt weil ich nun arbeitslos bin, nun habe ich ein brief bekomm wo mir bestätigt wurde das ich sgb2 bekomm und das ab 1.11.10 bis 1.4.11 … jetzt frage ich mich ob ich november sgb2 bekomme schon und ob die da nicht eig. die ausbildungsvergütung von 31.10 anrechnen. Ich hab zwar das geld noch nicht aufn konto vom amt, frag mich halt nur wenn ich wirklich geld bekomm ist das doch eig ne überbezahlung oder ? und da wird doch irgednwer komm und sagen zurückzahlen früher oder später ?!
hab gedacht ich bekomm ab 1.12 geld.
kann mir da mal wer ne antwort drauf geben :smile:

Danke

Hallo Janina,

das hat seine Richtigkeit. Denn nach dem sogenannten „Zuflussprinzip“ zählt eine Gutschrift von Einkommen am 31. Oktober noch zum Einkommen vom Oktober. Wäre die Auszahlungsgutschrift auf dem Konto erst am 1.11. erfolgt würde es zum November zählen.
Wenn Sie wieder eine Arbeit aufnehmen und dieser Arbeitgeber den ersten Monatslohn gleich am letzten Tag des ersten Monats auf dem Konto gutschreibt, müssen Sie das für diesen Arbeitsmonat am Monatsanfang erhaltene ALG2 aber wieder zurückzahlen. Das wird aber erst geregelt, wenn Sie wieder Arbeit haben und eine solche Situation eintreten sollte.
Sollte ein neuer Arbeitgeber den ersten Monatslohn erst im darauf folgenden Monat auszahlen, haben Sie Glück und keine Rückzahlung zu befürchten.

Also: Sie brauchen jetzt nichts unternehmen. Sparen Sie sich das übrige Geld an, falls der Fall eintritt, dass ein neuer Arbeitgeber zu pünktlich den ersten Lohn auszahlt. (Aber auch das lässt sich steuern).

Gruß Herby

Hallo janina,
also das kommt darauf an ob du am 30.10.im Voraus für November Ausbildungsvergütung bekommen hast oder rückwirkend für Oktober.
Wie lange geht denn dein Ausbildungsvertrag, b 31. Oktober oder bis 30.November?
Wenn du im voraus für November bekommen hast ist es eine Überzahlung und wird zurückgefordert.
Du solltest dann beim Amt das angeben damit sie dir nicht ein Strick draus drehen und dich des Betrugsversuchs bezichtigen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen,
LG sanny