Ausbildungsende kurz Arbeitslos dann Schüler

Hallo,

mein Problem ist folgendes:

Ich beende in gut 6 - 8 Wochen meine Ausbildung und werde mit einem Leerlauf von ca 2 Monaten wieder zur Schule gehen(Fachoberschule).

Was muss ich alles berücksichtigen?

Krankenversicherung: während des „Leerlaufs“ erstmal von dem AA, danach wieder über die Mutter oder?(wie teilt man das der Krankenkasse der Mutter mit?)

Zahlt das AA eigentlich Arbeitslosengeld?(ich bin ja nur für 2 Monate frei und dann wieder Schüler – wenn die mir was anbieten könnten, währe ich aber auch nicht abgeneigt – aber wer glaubt schon an den Weihnachtsmann)

Wie errechne ich das Arbeitslosengeld?
60 % vom Bruttolohn eines Azubis?
(oder wird ein Durchschnittslohn in der Branche genommen)

Muss das Kindergeld, was derzeit gezahlt wird, wieder neu beantragt werden durch die Unterbrechung von 2 Monaten?

So: habe ich sonst noch irgend etwas nicht berücksichtigt?

Danke und Grüße,
Sven.

Auch Hallo,

Krankenversicherung: während des „Leerlaufs“ erstmal von dem
AA,

Genau, sofern Du die Anwartschaftszeit erfüllst! Auf das Arbeitsamt kannst Du schon vorher mal gehen und alle Unterlagen holen. Die Arbeitsbescheinigung kannst Du dann möglichst bald vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, dann wartest Du nicht so lang, bis der Antrag bearbeitet ist.

danach wieder über die Mutter oder?(wie teilt man das der
Krankenkasse der Mutter mit?)

Genau! Du kannst als Schüler über Deine Mutter familienversichert werden, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Wegen des Verfahrens rufst Du am besten bei der Krankenkasse an. Ist keine komplizierte Sache. Es muss nur ein Antrag ausgefüllt werden.

Zahlt das AA eigentlich Arbeitslosengeld?(ich bin ja nur für 2
Monate frei und dann wieder Schüler – wenn die mir was
anbieten könnten, währe ich aber auch nicht abgeneigt – aber
wer glaubt schon an den Weihnachtsmann)

Ja, das Arbeitsamt (heisst jetzt übrigens Arbeitsagentur) zahlt Arbeitslosengeld, sofern Du die Anwartschaftszeit (i.d.R. mindestens 365 Tage beitragspflichtige Arbeit in den letzten 3 Jahren) erfüllst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wie errechne ich das Arbeitslosengeld?
60 % vom Bruttolohn eines Azubis?

Schön wär’s! Nein! Rechne mit ca. 60% des NETTOlohnes!

Muss das Kindergeld, was derzeit gezahlt wird, wieder neu
beantragt werden durch die Unterbrechung von 2 Monaten?

weiss ich nicht, tut mir leid!

Wie bist Du denn dann als Schüler finanziell versorgt? Evtl. kommt SchülerBaföG in Betracht - da kannst Du Dich auch schon mal informieren!

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!
Viele Grüße
Jens

noch ein, zwei Fragen
Hallo,

Genau, sofern Du die Anwartschaftszeit erfüllst! Auf das
Arbeitsamt kannst Du schon vorher mal gehen und alle
Unterlagen holen. Die Arbeitsbescheinigung kannst Du dann
möglichst bald vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, dann wartest
Du nicht so lang, bis der Antrag bearbeitet ist.

danach wieder über die Mutter oder?(wie teilt man das der
Krankenkasse der Mutter mit?)

Genau! Du kannst als Schüler über Deine Mutter
familienversichert werden, sofern sie bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert ist. Wegen des Verfahrens rufst Du am
besten bei der Krankenkasse an. Ist keine komplizierte Sache.
Es muss nur ein Antrag ausgefüllt werden.

Werde ich machen, kannst du mir auch noch sagen ob es ein MUST ist, sich bei dem Arbeitamt( äh der Agentur) zu melden?
im Prinzip wären die paar Groschen für mich irrelevant da ich noch andere, geringe Einkommen habe, die für die Zeit wegfallen würden so dass die Anmeldung ein Nullsummengeschäft ist.

Allerdings kann ich auch als NICHT Schüler, also als „Anwerter“ bei der gesetzlichen KK der Mutter mitversichert sein?

Ich wüsste, neben dem AA - Geld und der Krankenversicherung keinen Grund, warum ich die Herren da belästigen sollte(Arbeit gibts ja sowieso keine).

Wie bist Du denn dann als Schüler finanziell versorgt? Evtl.
kommt SchülerBaföG in Betracht - da kannst Du Dich auch schon
mal informieren!

Habe ich auch schon dran gedacht, werde ich auf jeden Fall mal machen.

Dane schonmal,
Grüße,
Sven.

Hallo,

Werde ich machen, kannst du mir auch noch sagen ob es ein MUST
ist, sich bei dem Arbeitamt( äh der Agentur) zu melden?

nein, du musst dich natürlich nicht arbeitslos melden.

Allerdings kann ich auch als NICHT Schüler, also als
„Anwerter“ bei der gesetzlichen KK der Mutter mitversichert
sein?

Da solltest du die KK einfach mal anrufen.

Grüße

Diana

Allerdings kann ich auch als NICHT Schüler, also als
„Anwerter“ bei der gesetzlichen KK der Mutter mitversichert
sein?

In der Krankenkasse Deiner Eltern kannst Du Dich nur dann im Rahmen der Familienversicherung mitversichern, wenn Du max. 25 Jahre alt bist und Schüler oder Student. Sobald Du beruflich tätig bist (Ausbildung), bist Du da erst mal raus. Kommst aber unter den obig genannten Vorraussetzungen wieder hinein.

Das Problem ist weniger der Bezug des Arbeitslosengeldes - es ist viel mehr, dass Du in der Zeit keinen Versicherungsschutz hast, da Du ja auch keine Beiträge abführst - bzw. das Arbeitsamt dies nicht für Dich tut. Also, mal einen Vormittag investieren und aufs Amt gehen!

Laß nur mal einen Unfall passieren… Dann hättest Du die Kosten selbst zu tragen!