Person A hat am 11.06. seine Ausbildung abgeschlossen. Sein Ausbildungsvertrag endet somit. Person A soll auch übernommen werden und erscheint am nächsten Tag zur Arbeit.
Ist es korrekt, dass er damit einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat?
Ist es korrekt, dass er damit einen Anspruch auf einen
unbefristeten Arbeitsvertrag hat?
Wenn man ihn arbeiten lässt und nicht schnell (also direkt) eine andere Vereinbarung getroffen wird, hat er nicht nur einen Anspruch, sondern bereits den unbefristeten Job!
wobei 11.06. sicherlich nicht das reguläre Ausbildungsende ist,
sondern das vorzeitige durch Bestehen der Prüfung. Da das Bestehen
der Prüfung schon durch Bekanntgabe ggü. dem Prüfling eintritt, muss
der Arbeitgeber natürlich wissen, dass die Prüfung bestanden wurde.
Und das heißt, nicht nur irdendein Kollege, sondern die
Personalabteilung muss vom Azubi informiert worden sein, dass die
Prüfung bestanden wurde und dann „trotzdem“ dem Azubi Arbeiten
zugewiesen haben.
Grüße
EK
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Bei dem Zitat Person A hat am 11.06. seine Ausbildung abgeschlossen
habe ich schon vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber informiert ist…
Welcher Arbeitgeber will NICHT wissen, ob sein Azubi die Prüfung geschafft hat?
Ob es jetzt die Personalabteilung ist, welche informiert werden muss, lasse ich mal dahingestellt sein - es gibt auch Unternehmen mit einer eigenen Ausbildungsabteilung. Und es gibt welche ohne beides