Hallo,
angenommen ein fiktiver Azubi hat einen Ausbildungsvertag (Formular der Handwerkskammer) bei dem als Ausbildungsende der 31.08.2013 eingetragen ist.
Nun steht im „Kleingedruckten“ auf der Rückseite des Vertrags unter „§1 - Ausbildungszeit“ folgendes:
„…
2. Besteht der Lehrling vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.“
Die Abschlussprüfung würde vor Beginn der Sommerferien stattfinden - also angenommen Anfang/Mitte Juni 2013 - nehmen wir mal an, der genaue Prüfungstermin (wäre heute dem Azubi noch nicht bekannt) wäre der 15.07.2013.
Dürfte der Azubi dann ab dem 16.07.2013 Zuhause bleiben und müsste nicht mehr für ein Lehrlingsgehalt arbeiten gehen?
Neugiergie Grüße,
Tinchen