Ausbildungsende? Wann genau?

Hallo,

angenommen ein fiktiver Azubi hat einen Ausbildungsvertag (Formular der Handwerkskammer) bei dem als Ausbildungsende der 31.08.2013 eingetragen ist.
Nun steht im „Kleingedruckten“ auf der Rückseite des Vertrags unter „§1 - Ausbildungszeit“ folgendes:
„…
2. Besteht der Lehrling vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.“

Die Abschlussprüfung würde vor Beginn der Sommerferien stattfinden - also angenommen Anfang/Mitte Juni 2013 - nehmen wir mal an, der genaue Prüfungstermin (wäre heute dem Azubi noch nicht bekannt) wäre der 15.07.2013.

Dürfte der Azubi dann ab dem 16.07.2013 Zuhause bleiben und müsste nicht mehr für ein Lehrlingsgehalt arbeiten gehen?

Neugiergie Grüße,
Tinchen

Hallo,

  1. Besteht der Lehrling vor Ablauf der vereinbarten
    Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das
    Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der
    Abschlussprüfung."

So ist es üblich …

Die Abschlussprüfung würde vor Beginn der Sommerferien
stattfinden - also angenommen Anfang/Mitte Juni 2013 - nehmen
wir mal an, der genaue Prüfungstermin (wäre heute dem Azubi
noch nicht bekannt) wäre der 15.07.2013.

Dürfte der Azubi dann ab dem 16.07.2013 Zuhause bleiben und
müsste nicht mehr für ein Lehrlingsgehalt arbeiten gehen?

Nein.
Woher sollte der Auszubildende wissen, daß er/sie auch bestanden hat?
„Bestanden“ ist die Prüfung erst, wenn das Ergebnis „offiziell“ bekannt gegeben worden ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

Danke für deine Antwort!

Dürfte der Azubi dann ab dem 16.07.2013 Zuhause bleiben und
müsste nicht mehr für ein Lehrlingsgehalt arbeiten gehen?

Nein.
Woher sollte der Auszubildende wissen, daß er/sie auch
bestanden hat?
„Bestanden“ ist die Prüfung erst, wenn das Ergebnis
„offiziell“ bekannt gegeben worden ist.

Das hab ich mir gedacht.

Wie und wann (innerhalb welcher Zeit) wird dem Prüfling das Ergebnis i.d.R. bekanntgegeben? Grobe Einschätzung: Handelt es sich um Tage oder Wochen? Wird das Ergebnis dem Arbeitgeber oder direkt dem Azubi zugeschickt?

Grüße,
Tinchen

Hallo,

kommt darauf an, welcher Art die letzte Prüfung ist. WEnn sie mündlich ist, bekommt man das Ergebnis meist sofort mitgeteilt.

Gruß
Ingrid

Hallo Tinchen,

Wie und wann (innerhalb welcher Zeit) wird dem Prüfling das
Ergebnis i.d.R. bekanntgegeben? Grobe Einschätzung: Handelt es
sich um Tage oder Wochen? Wird das Ergebnis dem Arbeitgeber
oder direkt dem Azubi zugeschickt?

Das ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, was alles geprüft wird und wie die Prüfung gestaltet ist. Auch wieviel Prüflinge es gibt.

Der Prüfungsausschuß braucht ausreichend Zeit, um die „Arbeiten“ zu prüfen und bewerten.

Allgemein kann man das Aushändigen des Prüfungszeugnissses (wie auch immer das gestaltet wird) als „Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses“ ansehen.

Für den Einzelfall wäre beim Prüfungsausschuß bzw. der zuständigen Kammer nachzufragen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Wenn der Azubi nach bestehen der Prüfung weiterarbeitet wird er automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Nicht zum Lehrlingsgehalt sondern zur (orts-)übliche Vergütung.

Gruß

Hallo,

  1. wie bereits die anderen richtig festgestellt haben, kann das Prüfling verbindlich bei der prüfenden Kammer erfahren. Auch sein Ausbilder sollte hier Auskunft geben können.

  2. Hätte der Prüfling im ersten Ausbildungsjahr in Sozialkunde aufgepasst, dann wüsste er das bereits, denn dort ist genau das Thema. Es ist auch Bestandteil der Sozialkundeprüfung der Kammer.

  3. eigentlich nur als Wiederholung: Auszug aus der Prüfungsordnung „meiner“ örtlichen Kammer:
    Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt
    werden, ob er die Prüfung „bestanden" oder „nicht bestanden" hat. Hierüber
    erhält der Prüfling eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die
    Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen, die zuständige Stelle hat dies dem Prüfungsteilnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Soll heißen, sobald er es erfährt muss er nicht mehr als Azubi in den Betrieb kommen. Wird vor dem 31.08.2013 kein Ergebnis bekannt gegeben muss er bis dahin täglich antreten …

Aber wie auch schon oft gesagt: warum wird nicht einfach bei den Stellen die es Wissen müssen nachgefragt?

Gruß
Wawi

Pauschal falsch
Hi!

Wenn der Azubi nach bestehen der Prüfung weiterarbeitet wird
er automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
übernommen.

Das ist so formuliert falsch.

Es gibt einige Konstellationen, die anders zu werten wären!

Aber um einmal ins Detail zu gehen:
Im § 24 BBiG steht
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Das fängt an mit:
_ Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt … _
Da steht nicht ganz unabsichlich eben nicht:
_Wenn der Azubi nach bestehen der Prüfung weiter arbeitet … _

Der wesentliche Unterschied ist, dass der AG in Deiner Formulierung total passiv ist.
Stell Dir einen Betrieb vor, indem der Azubi nach bestandener Prüfung arbeiten kommt, und der Ausbilder noch gar nichts von der bestandenen Prüfung weiß.

Aber den absolut wesentlichen Teil hast Du völlig ignoriert, nämlich:
ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist

Es ist absolut nicht unüblich, dass beispielsweise nach Beendigung der Ausbildung automatisch ein befristetes Arbeitsverhältnis anschließt.
Das machen Arbeitgeber, damit

der Azubi in Ruhe suchen kann
der Azubi ein höheres ALG bekommt
der Azubi sich eben nicht auf den unbefristeten Vertrag berufen kann

Gruß
Guido

1 Like

Der Ausbilder kennt im Regelfall die Prüfungstermine. Oft verlang der Ausbilder auch direkt im Anschluss der Prüfung die Ergebnisse. Genau deshalb um auch zu wissen, ob man durchgefallen (damit evtl. fortführen der Ausbildung) oder bestanden hat.

Ich kenne auch Ausbilder, die Ihren Auszubildenden erst mal schriftlich mitteilen, dass Sie nach Ausbildungsende nicht übernommen werden. Somit besteht die Chance nicht, einfach weiter beschäftigt zu werden, nur weil man Physisch am Arbeitsplatz auftaucht.

Gruß

Gregor

Blödsinn
Hi!

Ich kenne auch Ausbilder, die Ihren Auszubildenden erst mal
schriftlich mitteilen, dass Sie nach Ausbildungsende nicht
übernommen werden. Somit besteht die Chance nicht, einfach
weiter beschäftigt zu werden, nur weil man Physisch am
Arbeitsplatz auftaucht.

Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?

Wenn der Azubi trotz einer solchen schriftlichen Vereinbarung weiterhin beschäftigt wird, ist diese Verinbarung hinfällig.

Grüß
Guido

Zwischenfrage befristet…

Es ist absolut nicht unüblich, dass beispielsweise nach
Beendigung der Ausbildung automatisch ein befristetes
Arbeitsverhältnis anschließt
.
Das machen Arbeitgeber, damit

der Azubi sich eben nicht auf den unbefristeten Vertrag

Muss nicht gerade ein befristeter Vertrag schriftlich fixiert sein?

Krümelchen

Lass doch nicht die Hälfte weg! :smile:
Da stand noch drüber:

Aber den absolut wesentlichen Teil hast Du völlig ignoriert, nämlich:
… ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist …

… mehr auf http://w-w-w.ms/a4808t

Es ist absolut nicht unüblich, dass beispielsweise nach
Beendigung der Ausbildung automatisch ein befristetes
Arbeitsverhältnis anschließt
.

Muss nicht gerade ein befristeter Vertrag schriftlich fixiert
sein?

Yep - aber das kann man auch schon während der Ausbildung (irgendwie drei Monate vor dem Ende - einfach) oder sogar im Ausbildungsvertrag (nicht ganz so einfach, da Katze im Sack) fixieren.

Gruß
Guido