Ausbildungsförderung

Hallo, ich bin 33 Jahre alt und habe mein Studium abgebrochen, bin aber in einem unbefristen Arbeilsverhältnis bei einem Versandhaus. Da ich allerdings keinen Berufsabschluss habe möchte ich diesen nachholen, aber eigentlich nicht in dem Bereich in dem ich zur Zeit arbeite.
Ich habe ein geregeltes Einkommen und finanziere mich selbst. Daher muss ich zusehen dass ich weitehin finanziell abgesichert bin, wenn ich mich beruflich umorientiere. Wenn ich eine Ausbildung machen würde, müsste ich nebenbei noch arbeiten oder ich müsste finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen. Es stellt sich also die Frage, ob ich neben einer Aussbildung in einer anderen Firma arbeiten darf oder ob ich ich unterstützt werden kann?!
Es wäre toll, wenn einer meine offenen Fragen beantworten kann oder Ratschläge geben kann. 

Vielen Dank

Nottenberry

Hallo, ich bin 33 Jahre alt und habe mein Studium abgebrochen,
bin aber in einem unbefristen Arbeilsverhältnis bei einem
Versandhaus. Da ich allerdings keinen Berufsabschluss habe
möchte ich diesen nachholen, aber eigentlich nicht in dem
Bereich in dem ich zur Zeit arbeite.
Ich habe ein geregeltes Einkommen und finanziere mich selbst.
Daher muss ich zusehen dass ich weitehin finanziell
abgesichert bin, wenn ich mich beruflich umorientiere. Wenn
ich eine Ausbildung machen würde, müsste ich nebenbei noch
arbeiten oder ich müsste finanzielle Unterstützung vom Amt
bekommen.

Es stellt sich also die Frage, ob ich neben einer

Aussbildung in einer anderen Firma arbeiten darf oder ob ich
ich unterstützt werden kann?!

Was versteht man in diesem Beitrag unter Ausbildung? Eine Ausbildung im Rahmen einer Lehre? Generell kann der Ausbildungsbetrieb eine Tätigkeit in oder für einem anderen Unternehmen untersagen, wenn Gefahr besteht, dass durch die zusätzliche Tätigkeit das Ausbildungsziel nicht erreicht wird.

Vielleicht einmal näher erläutern, eine Unterstützung durch AA ist ausgeschlossen, da derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und im FAlle der Arbeitslosigkeit mit 33 Jahren eine „Lehre“ schlechthin finanziert würde.

falsch
Hallo,

eine Unterstützung durch AA
ist ausgeschlossen, da derzeit in einem
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis

Das ist grundsätzlich falsch. Oder kannst du für deine Behauptung eine, mir unbekannte, gesetzliche Grundlage nennen?

Hallo,

Personen mit derartiger Berufsbiografie können nach § 81 Abs. 2 Zif. 2 SGB III gefördert werden - Stichwort Ungelernter. Näheres erfährt man in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Gruß
Otto

Vielen Dank, für die Auskunft! ich werde noch einem Termin bein Arbeitsamt machen.

Lieben Gruß

Hallo, ich bin 33 Jahre alt und habe mein Studium abgebrochen,
Es stellt sich also die Frage, ob ich neben einer
Aussbildung in einer anderen Firma arbeiten darf

Dem dürfte sowohl das Arbeitszeitgesetz mit Bestimmungen zur täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitsszeit wie ein erwartbares Nebenerwerbsverbot des Berufsausbildungsvertrages entgegenstehen.

oder ob ich
ich unterstützt werden kann?!

Da sehe ich selbst bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gem. §§ 56 ff. SGB III keine Chance :frowning:

G imager

Dem dürfte sowohl das Arbeitszeitgesetz mit Bestimmungen zur
täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitsszeit

Aha, wieso das denn?

wie ein
erwartbares Nebenerwerbsverbot des Berufsausbildungsvertrages
entgegenstehen.

Warum erwartest du das?

TET

Dem dürfte sowohl das Arbeitszeitgesetz mit Bestimmungen zur
täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitsszeit

Aha, wieso das denn?

§§ 3, 5 ArbZG

wie ein
erwartbares Nebenerwerbsverbot des Berufsausbildungsvertrages
entgegenstehen.

Warum erwartest du das?

§ 14 Abs. 1 Nr. 5 BBiG: Grundsätzlich ist die Berufsausbildung eine Vollzeitausbildung. Nebentätigkeiten dürfen daher nur mit Erlaubnis ausgeübt werden.

G imager

§§ 3, 5 ArbZG

Toll, du kannst Paragraphen aufschreiben. Erläuterst du nochmal kurz, inwiefern die Paragraphen gegen eine Nebentätigkeit neben der Ausbildung sprechen? Oder reicht es, wen ich dir sage, dass deine Aussage in der Pauschlität Unsinn ist.

§ 14 Abs. 1 Nr. 5 BBiG: Grundsätzlich ist die Berufsausbildung
eine Vollzeitausbildung. Nebentätigkeiten dürfen daher nur mit
Erlaubnis ausgeübt werden.

Wie kommst du jetzt von einer benötigten Erlaubnis zu einem erwarteten Verbot? Grundsätzlich beseteht ein solcher Zusammenhang nicht

TET