Ausbildungsfreibetrag

Hallo zusammen,
angenommen ein studierendes Kind ist auswärts untergebracht, so bekommt man einen Ausbildungsfreibetrag. Kann sich dieser Betrag verringern wenn das Kind Bafög bekommt?
Und was könnte man tun wenn man erst 4 Monate nach Erhalt des Lohnsteuerjahresausgleichs bemerkt, das kein Ausbildungsfreibetrag gezahlt wurde? Kann das auch jetzt noch reklamiert werden?

Schonmal Danke

Herbert

Hallo,

wenn der Ausbidlungdfreibetrag nicht beantrag war, hat man nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist normalerweise Pech gehabt. Ebenso, wenn er beantragt aber vom Finanzamt nicht anerkannt wurde und dieses die Abweichung vom Antrag im Steuerbescheid erläutert hat. Lediglich wenn diese Erläuterung fehlt, hat man ein Jahr Zeit, Einspruch einzulegen.

Gruß,
Markus

Kann sich dieser Betrag verringern wenn das Kind Bafög bekommt?

Ja, auf jeden Fall. Lt. § 33a EStG mindern sich der Freibetrag um die von dem Kind als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse.

Und zwar um Bafög, das 180 Euro übersteigt, mindert sich der Freibetrag von 924 Euro.

Und zwar um Bafög, das 180 Euro übersteigt, mindert sich der
Freibetrag von 924 Euro.

Also verstehe ich das richtig, das wenn das Bafög 250 Euro beträgt, dann 70 Euro vom Freibetrag abgezogen werden?

Gruss Herbert