Wenn alle Bedingungen (Kind in Ausbildung, auswärtig untergebracht, Anspruch auf Kindergeld besteht) für den Ausbildungsfreibetrag erfüllt sind, bekommt bei geschiedenen Eltern jeder die Hälfte.
Gilt das auch, wenn einer der Elternteile das Kindergeld zu 100 % bekommt?
Oder kann dann nur derjenige den Ausbildungsfreibetrag absetzen, der das Kindergeld erhält?