Guten Tag,
ein Arbeitnehmer absolviert bei seiner zukünftigen Firma zwei Kurse die notwendig sind und bekommt KOPIEN der erfolgreichen Teilnahme.
Noch in der Probezeit kündigt ihm die Firma fristgerecht ohne Angabe von Gründen.
Der Arbeitnehmer fordert nun die originalen Unterlagen an. Daraufhin bekommt er ein Schreiben der Firma das er diese nur gegen Begleichung der Ausbildungsgebühr erhält.
Die Firma bezieht sich auf einen Punkt im Arbeitsvertrag der lediglich auf die "Bestimmungen des bestehenden Manteltarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe " verweist.
Muss er die Kosten für die Ausbildung begleichen um die Original Unterlagen zu bekommen?
Kann das Ordnungsamt evtl. eine Beglaubigte Kopie anfordern ?
Rückzahlung auch bei Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitgeber ?
Vielen Dank