Ausbildungsgeld unter Tarif?

Hallo!

Ich mache im Rahmen einer Aktion von der Agentur für Arbeit meine Ausbildung zum Verkäufer beim örtlichen Berufsförderungswerk.
Die schulische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule, die praktische Arbeit wird in einer Edekafiliale verichte, soweit wie die normale Ausbildung zum Verkäufer. Nur steht im Ausbildungsvertrag 0EUR und die Agentur für Arbeit bezahlt mir 353 EUR „Ausbildungsgeld“.

Nun meinten wiederholt einige andere Azubis und Kollegen die in der Filiale angestellt sind, das auch solch eine Ausbildung eigentlich nach Tarif bezahlt werden müsste.

Kann mir hier zufällig jemand zu dem Thema was sagen? Und stimmt es, das man zum Ausbildungsgeld keine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kann? Und was evtl. auch noch von Interesse sein könnte: gilt das Ausbildungsgeld nun als Lohn oder als Sozialleistung? Bekomme ich bei meiner Bank für den Fall mir einen kleinen Dispo einrichten lassen zu wollen eine negative Auskunft wie es beim ALG-2 Bezug üblich ist?

Beste Grüße!

Hallo, soweit ich das verstehe, handelt es sich um eine außerbetriebliche Ausbildung. Dann bekommt man in der Tat nur die 353 EUR. BAB gibt es nur bei einer betrieblichen Ausbildung, lies hier: http://www.einstieg.com/job-or-master/news/meldung/1…
Du kannst ergänzend vielleicht HartzIV bekommen.
Ausbildungsgeld wird also eher Sozialleistung sein, da überbetriebliche Ausbildung.
Vom Dispo würd ich dringend abraten, horrende Zinsen. Dann lieber sparen, von diesem kleinen Einkommen kann man doch nicht noch die Zinsen bedienen.

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Hallo, soweit ich das verstehe, handelt es sich um eine
außerbetriebliche Ausbildung. Dann bekommt man in der Tat nur
die 353 EUR. BAB gibt es nur bei einer betrieblichen
Ausbildung, lies hier:
http://www.einstieg.com/job-or-master/news/meldung/1…

hm, okay.

Du kannst ergänzend vielleicht HartzIV bekommen.
Ausbildungsgeld wird also eher Sozialleistung sein, da
überbetriebliche Ausbildung.

Dann kann ich das wohl erstmal knicken mit dem eigenen Wagen…
dann heißts nach Fahrplanwechsel 5km laufen.

Bei ALG-2 ist man ja nicht kreditwürdig, bei Ausbildungsgeld wird das dann ja (trotz das man fürs Geld arbeitet) wohl auch nicht anders sein, oder?

Vom Dispo würd ich dringend abraten, horrende Zinsen. Dann
lieber sparen, von diesem kleinen Einkommen kann man doch
nicht noch die Zinsen bedienen.

Dispo war nur ein Zweitgedanke und nicht so wichtig. Mein Problem ist, das beim nächsten Fahrplanwechsel im Juli meine Busverbindung zum Betrieb wegfällt. Dann heißts laufen oder radfahren…
Eigentlich bräuchte ich ja einen fahrbaren Untersatz, aber das man
3/4 vom Gehalt im Prinzip für eine Rate ausgeben könnte, interessiert
Banken bestimmt nicht, das heißts dann wohl wieder „keine Bonität“. :frowning:

Hi Tursi,

außerbetriebliche Ausbildung. Dann bekommt man in der Tat nur
die 353 EUR. BAB gibt es nur bei einer betrieblichen

Eigentlich bräuchte ich ja einen fahrbaren Untersatz, aber das
man
3/4 vom Gehalt im Prinzip für eine Rate ausgeben könnte,

ich gehe mal davon aus, dass Du bei keiner der angegebenen Zahlen geschummelt hast :wink: Wenn Du also von Deinen 353 Euro 3/4 übrig hast (wie auch immer Du das anstellst), dann bleiben Dir jeden Monat 264.75 Euro. Rechnen wir eine Pizza im Monat für 14,75 Euro ab, bleiben Dir monatlich 250 Euro übrig. Das weisst Du aber schon - das heisst, Du hast das über zumindest mal 2 Monate verifiziert. Das heisst wieder, dass auf Deinem Girokonto schon 500 Euro sind.
Nun haben wir jetzt sozusagen April, bis Juli sind noch 4 Monate, also nochmal 1000 Euro anzusparen. Damit hast Du 1500 Euro gespart. Wenn Du nun zum Bleistift hier guckst: http://www.billiger.de/show/kategorie/3112-Motorraed… stellst Du fest, dass Du für dieses Geld schon eine ganz nette Auswahl an neuen Teilen bekommst. Rechnen wir mal 1000 Euro für die Anschaffung, bleiben Dir noch 500 übrig für Versicherung, Anmeldung, Helm, Sprit etc. Sollte sich also primstens ausgehen.

Achja, ich ganz persönlich würde dir für’s erste von der Anschaffung eines Autos abraten, wenn Du nicht gerade der begnadete Hobby-Bastler bist. Denn in der Preiskategorie fallen da oftmals doch grössere Reperaturen an, dazu sind die Betriebskosten von so nem Auto einfach höher als von nem Moped.

*wink*

Petzi

Dann kann ich das wohl erstmal knicken mit dem eigenen
Wagen…
dann heißts nach Fahrplanwechsel 5km laufen.

Ich denke, dann bleibt wirklich nur ein Fahrrad übrig. Bei 353 EUR kann man sich auch wirklich keinen Wagen leisten. Nur zu denken an die Unterhaltskosten, ganz zu schweigen von KfZ-Haftpflicht und KfZ-Steuer. Und auch jede Bank sieht, daß man noch Geld zum Lebensunterhalt braucht, Hungerkünstler wirken da unglaubwürdig.
Man könnte sagen, Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber das hilft ja nicht wirklich weiter.
Ich würde mich erst mal freuen, eine Ausbildung zu haben. Das ist schon mal der Start in eine bessere Zukunft. Es wird nicht einfach werden, nach der Ausbildung Arbeit zu finden, doch ein Schritt nach dem anderen, zumal ja gerade ein Wirtschaftsaufschwung herbei geredet wird. Alles Gute!

Hallo!!

dies ist so nicht ganz richtig. Wenn man sich auf der Seite der Arbeitsagentur beliest stellt man fest, dass es auch BAB für außerbetriebliche Ausbildungen gibt. Es muß nur ein anerkannter Beruf sein.
Siehe Text:

Förderungsfähige Ausbildungen
Förderungsfähig sind berufliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Für Ausbildungen:

Förderungsfähig ist eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein, der bei der zuständigen Stelle in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist. BAB wird nur für die erste Ausbildung geleistet. Sollten Sie bereits eine Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte eine erneute Ausbildung trotzdem in Betracht kommen. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, können Sie mit Ihrem Berufsberater des Ausbildungsmarktpartner-Teams Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Lieben Gruß Katja

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Förderungsfähige Ausbildungen
Förderungsfähig sind berufliche Ausbildungen in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen.

Für Ausbildungen:

Förderungsfähig ist eine betriebliche oder außerbetriebliche
Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die
Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden
sein, der bei der zuständigen Stelle in das
Ausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist. BAB wird nur
für die erste Ausbildung geleistet. Sollten Sie bereits eine
Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte eine
erneute Ausbildung trotzdem in Betracht kommen. Wenn Sie
hierzu nähere Informationen wünschen, können Sie mit Ihrem
Berufsberater des Ausbildungsmarktpartner-Teams Ihrer Agentur
für Arbeit in Verbindung setzen.

Gut dann schiebe ich mal auch Genaueres zu BAB nach:

BAB ausschließende Leistungen
Erhalten Sie von einer anderen Behörde oder einem anderem Amt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Leistung, die mit der BAB vergleichbar ist, darf BAB nicht geleistet werden.

Nun ist die große Frage, ob diese Leistung, die 353 EUR, nicht genau dieses sind.

Persönliche Voraussetzungen
Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, um Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten

Sowohl für Ausbildungen als auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen geltende Voraussetzungen:

Spezielle Voraussetzungen für die Förderung einer Ausbildung:

Als Auszubildende® erhalten Sie eine BAB, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch eine BAB erhalten, wenn sie zwar nicht bei Ihren Eltern aber in der Nähe des Elternhauses leben.
Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn Ihnen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen („Gesamtbedarf“) nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Auf den „Gesamtbedarf“ wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Näheres zum „Gesamtbedarf“ und zur Einkommensanrechnung können Sie unter „Höhe und Dauer“ bei den Themen „Gesamtbedarf“ und Anrechnung von Einkommen" erfahren.

Also ist das Wichtigste auch, wohnt man noch zu Hause oder in eigener Wohnung, und ob die Leistung, die bereits gezahlt wird, vergleichbar mit BAB ist.