Hallo,
während des praktischen Teils seiner Ausbildung bekommt ein angehender Jurist eine Vergütung als Referendar. Zählt diese Vergütung als Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo,
während des praktischen Teils seiner Ausbildung bekommt ein angehender Jurist eine Vergütung als Referendar. Zählt diese Vergütung als Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo.
während des praktischen Teils seiner Ausbildung bekommt ein angehender Jurist eine Vergütung als Referendar. Zählt diese Vergütung als Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__104.html
Ist denn der Referendar überhaupt 1. behindert und bekommt 2. die oben angesprochene Vergütung von der Arbeitsagentur(!) gezahlt?
Denn nur Behinderte können eine Leistung namens „Ausbildungsgeld“ bekommen, und zwar von der AA. In allen anderen Fällen kann nicht von Ausbildungsgeld i. S. d. Gesetzes die Rede sein! Davon gehe ich hier auch aus, da sich der Jurist nun mal nicht in einer Berufsausbildung i.S.d. Gesetzes befindet.
Die Äquivalentleistung für Nichtbehinderte in Ausbildung stellt im Übrigen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dar: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__59.html
Aber auch diese kommt hier definitv nicht infrage, da diese ebenfalls nur für Azubis in der Erstausbildung gezahlt wird.
Gruß Conni