Ausbildungsjahr wiederholen im öffentlichen Dienst

Hallo,

meine Freundin ist Azubi in einem Bundesministerium und sie würde ende des Jahres das erste Ausbildungsjahr wiederholen.
Da sie aber eine Zeit lang krank war (jetzt schon drei Wochen), hat sie dementsprechend schon eine Menge im Ausbildungszentrum (dort gibt es das Ausbildungszentrum und eine Berufsschule) verpasst. Nun würde sie gern auf eigenen Wunsch das letzte Jahr wiederholen und sozusagen jungfräulich von neu beginnen. Ist das möglich? Also generell? Weil sie sich jetzt schon fertig macht, aber die entsprechenden Ansprechpartner im Urlaub sind.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen…

Danke schonmal…

Tut mir sehr leid, aber mit der Ausbildung im öffentlichen Dienst kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Ich bin zuständig für die Weiterbildung in der Industrie.

Hallo,

ich habe offen gestanden die Frage nicht verstanden. Geht es um das erste oder das letzte Ausbildungsjahr? In welchem Ausbildungsjahr ist sie?

Hier gibt es die Reglungen aus dem handwerklichen Bereich:

  1. Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer auf Antrag die Ausbildungszeit durch Hoheitsakt verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 27 b Abs. 2 HwO.) Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. In beiderseitigem Einvernehmen, d. h. vertraglich können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender das Ausbildungsverhältnis dagegen nicht verlängern, da ein solcher Vertrag gem. §§ 28, 18 BBiG nichtig wäre.

Solche Ausnahmefälle sind z. B.
■ erkennbare schwere Ausbildungsmängel
■ längere Ausfallzeiten (z. B. infolge Krankheit)

Eine Erhöhung der Vergütung tritt durch die Verlängerung nicht ein.

TIPP

Bei schlechten schulischen Leistungen sollten Sie Ihren Auszubildenden zur kostenlosen Nachhilfe, den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) anmelden.

Der Antrag soll rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Antragsformulare gibt’s bei der Prüfungsabteilung.

Eine Verlängerung nach § 27b HwO schließt eine anschließende Verlängerung wegen nicht bestandener Prüfung gem. § 21 Abs. 3 BBiG nicht aus. Umgekehrt ist nach einer Verlängerung nach § 21 Abs. 3 BBiG eine Verlängerung nach § 27 a HwO nicht mehr möglich.

Quelle:

http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Ber…

Im maßgebenden BBiG habe ich keine klaren Aussagen gefunden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Am sinnvollsten ist es m.E. die für die Prüfungen zuständige Stelle zu befragen. Ggf. wird das Ergebnis der Zwischenprüfung sehr entscheidend sein.

AbH kann man übrigens jederzeit bei der Arbeitsagentur beantragen.

3 Wochen Krankheit finde ich noch keinen langen Zeitraum. Wenn sie Seminare versäumt hat, kann sie diese evtl. zu einem anderen Zeitpunkt nachholen, z.B. beim folgenden Ausbildungsjahr.

Gruß

RHW

Generell ist das möglich.

Es müssen aber beide Seiten damit einverstanden sein.

kann ich leider nicht weiterhelfen !

Hallo,
also bei 3 Wochen Krankheit ist das nicht möglich. Eine Widerholung ist Grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie mindestens 6 Monate krank war und der Arbeitgeber es befürwortet, dass sie das Jahr wiederholt.
Warum ruft Deine Freundin nicht mal eine(n) MitschülerIn an und frägt nach den Unterlagen? Da wird es doch bestimmt jemand geben, der ihr hilft. Und wenn man krank ist, hat man doch den ganzen Tag Zeit zu lernen. Oder nicht?
Schöne Grüße

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen
All the Best

Natürlich kann man ein Ausbildungsjahr wiederholen, aber nur mit Absprache des Ausbilders. Er/Sie muss mit entscheiden ob es sinn macht zu wiederholen oder der fehlende Stoff z.B. durch Nachhilfe oder Zusatz-unterricht nachgeholt werden kann (Es kostet dem Betrieb ein Jahr Ausbildungsvergütung zusätzlich). Sie sollte sich also keinen Kopf machen und erst mal in Ruhe mit der entsprechenden Person reden. Ausserdem verdient sie erst ein Jahr später Geld!

Ohne den Betrieb, verantwortlichen und zuständigen Kammer geht da nichts. Muss abwarten bis der Ansprechpartner wieder zurück ist (kannst keinen Übergehen) und das Gespräch suchen. Bei der zuständigen Kammer kann man schon mal anfragen

Hallo,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Zudem verstehe ich die Anfrage nicht ganz. Warum will sie zum Ende des Jahres das Lehrjahr wiederholen? Normalerweise ist der Ausbildungsbeginn im August.

Ich würde empfehlen, dass mit ihrem Ausbilder persönlich zu klären. Er wird wissen, was am besten ist.

VG