Ausbildungsjahr wiederholen ?

Hallo,

z.b.

jemand hatt während seines ersten Ausbildungsjahres über 3 monaten gefehlt (kein Urlaub). Muss diese Person wenn der Betrieb es verlangt das Ausbildungsjahr wiederholen ?

Fehlzeiten sind hauptsächlich entschuldig, manche jedoch auch nicht.

und wie sieht es aus wenn diese Person einfach nach dem 1.jahr den Betrieb wechselt. Kann es verhindert werden das das erste Jahr wiederholt werden muss ?

Servus!
Kläre das mit Deiner zuständigen Kammer, denn die muss die Ausbildung, den Azubi und den Betrieb ja kontrollieren…

MEIN erster Gedanke war: wenn bestanden, dann ist eine Wiederholung ausgeschlossen. Wer viel versäumt muss eben mehr zuhause / nachlernen…

Viel Glück!
Jogi