Ausbildungskosten erstatten?

Hi,

eine Frage…

Ein Unternehmen beschäftigt Handelsvertreter nach §84c. Diesen stellt es eine teure Schulung zur Verfügung. Vor Beginn der Schulung mussten die 84er schriftlich bestätigen, daß sie dem Unternehmen für mind. 3 Jahre treu bleiben. Ansonsten droht eine gestaffelte Konventionalstrafe.

Ein Passus in dieser Vereinbarung gibt mir zu denken: „Scheidet der Vertragspartner vorzeitig aus der Zusammenarbeit mit FIRMA aus, so ist vom Vertragspartner die Ausbildungs-Kostenpauschale nach Punkt … zu erstatten.“

Was ist nun, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen auf Veranlassung der Firma verläßt (zu wenig Umsatz, o. ä.). Nähere Bedingungen zur Kostenübernahme wurden nicht gemacht. Wird dann auch die Strafe fällig?

Fände ich jedenfalls ziemlich unfair. Wenn meinem „Vorgesetzten“ meine Nase nicht mehr gefällt soll ich dann dafür bluten? Ist irgendwie nicht einzusehen, finde ich…

Klar, daß das Unternehmen eine Abwanderung verhindern will, wenn es Geldmittel in seine Mitarbeiter investiert, aber anders herum kann ja der Mitarbeiter nichts dafür, wenn die Firma sich von ihm trennen will…

Was meint ihr dazu?

Danke,

Marco

Hallo Marco,

bei uns im Unternehmen ist es auch so, dass man die Ausbildungskosten zurückzahlen muss, wenn man vorzeitig geht. (Staffelung)
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man diese Kosten zurückzahlen muss, wenn man gegangen wird.
Zumindest ist es bei uns so.
Außer, man hat überhaupt keinen Bock zum Arbeiten :wink:
(Sorgfalts- und Bemühungspflicht)

Das ist meine Meinung dazu :smile:

Gruß

Norbert