Ausbildungskosten steuerlich absetzen

Können die Ausbildungskosten eines Ehegatten in der gemeinsamen Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden und wenn ja, an welcher Stelle?

Es gibt hier zwei unterschiedliche Fallgestaltungen:

a) Die Ausbildung ist keine Erstausbildung

Die Ausbildungskosten sind Werbungskosten der EF und als solche zu ermitteln. Eine eventuelle Querverrechnung erfolgt dann nach der Ermittlung der Einkünfte.

b) Die Ausbildung ist eine Erstausbildung

Die Ausbildungskosten sind Sonderausgaben und werden also solche abgezogen.

Merke:
Bei einer Zusammenveranlagung werden zunächst die Einkünfte beider Ehegatten getrennt ermittelt und erst danach werden sie wie ein (1) Steuerpflichtiger behandelt.

Im Ergebnis können diese Aufwendungen also geltend gemacht werden, es muss nur klar sein, ob als WK der EF oder als SA der Eheleute.