Ausbildungskostenrückzahlung zulässig?

Hallo zusammen!

Mal angenommen, A arbeitet seit einem Jahr in einem Betrieb und möchte sich weiterbilden.
Nach Beratung mit den Vorgesetzten erhält A ein Versetzungsschreiben mit dem Inhalt, dass er im gegenseitigen Einvernehmen vom bisherigen Arbeitsplatz aus in der Arbeitsvorbereitung des Betriebes eine 2-jährige Ausbildung absolviert.
Bei Austritt auf eigenen Wunsch jedoch während der ersten 36 Monate nach Abschluss der Ausbildung seien die Kosten anteilmäßig zurückzuzahlen (angebliche 36er Regelung).
A würde den Vertrag unterschreiben und die Ausbildung/Weiterbildung beginnen.
Im Laufe der Zeit kommen innerbetriebliche Spannungen auf und A fühlt sich zunehmend unwohler am Arbeitsplatz. Er trägt sich mit dem Gedanken, die Firma nach Abschluss der Ausbildung zu verlassen, aber da fällt ihm plötzlich wieder ein, dass er dann ja die Ausbidlungskosten anteilmäßig zurückzahlen müsste.
Nun fragt er sich, ob das, was er da unterschrieben hat, überhaupt zulässig ist…

Was meint ihr dazu? Über Denkanregungen würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüsse,
Sahara

WEITERbildung oder AUSbildung?
Hi!

Haldelt es sich um eine WEITERbildung oder um eine AUSbildung nach § 10 ff BBiG?
http://www.bundesrecht.juris.de/bbig_2005/BJNR093110…

LG
Guido

AUSbildung :smile:

AUSbildung :smile:

Dann geht die Antwort aus dem Link § 12 hervor - ist ziemlich eindeutig.

LG
Guido

Ja, das dachte ich mir, aber gilt das auch, wenn die Ausbildung wie geschildert Bestandteil eines Dienstverhältnisses ist?

Ja, das dachte ich mir, aber gilt das auch, wenn die
Ausbildung wie geschildert Bestandteil eines
Dienstverhältnisses ist?

Hast Du Dir den Gesetzestext mal komplett durchgelesen?

Mir sind die _genauen_ Umstände dieses fiktiven Beispiels nicht bekannt. Wenn es sich um einen echten AUSbildungsvertrag handeln würde, dann greift das von mir bereits Angesprochene.
Ist es nur eine WEITER- oder FORTbildung _innerhalb_ eines Arbeitsvertrags, dann kann eine Rückzahlungsvereinbarung durchaus gültig sein.

LG
Guido

Vielen Dank für deine Antworten!!
Habe mich ins Gesetz vertieft und weiss jetzt, dass es um Ausbildungskostenrückersatz geht.

Liebe Grüsse!