Ausbildungsplan wie lange aufbewahren?

Hallo.

Wie lange muss ein Ausbildungsplan aufbewahrt werden?

Wichtig ist doch eigentlich nur: Zeugnis, Alle Abrechnungen, Rentennachweise etc und Beurteilungen und Zertifikate.

Im Ausbildungsplan steht ja eigentlich nur drin: Folgende Punkte wurden behandelt und dann wurde unterschrieben was letzt endlich ja nur für die mündliche prüfung früher relevant war. Wird soetwas noch einmal irgendwann benöntig? Es dient weder demnachschauen von erlernten noch hat es für die Altersvorsorge später eine bedeutung meiner meinung nach.

Hallo,

eine interessante Frage, die ich jedoch nicht beantworten kann.

Wenn die Frage für Sie wirklich relevant ist, dann stellen Sie sie doch im speziellen Forum des BIBB: http://www.foraus.de/forum/forumdisplay.php?48-Pinnw…

Hallo.
Der Ausbildungsrahmenplan beinhaltet die Tätigkeiten die Du im Ausbildungsbetrieb während deiner Ausbildung lernen mußtet.
Du sollst Ihn bis zur Abschlußprüfung als Kontolle für Dich aufbewaren.
Ich würde Ihn für mich bei den Ausbildungsunterlagen,Zeugnisse,Facharbeiterbriet usw. aufbewaren.
Du kannst dann später immer belegen was Du im Ausbildungsbetrieb gelernt hast.
Aber Du brauchst Ihn nicht.

Hallo,

meinst du das Berichtsheft das während der Ausbildung geführt wird? Ausbildungsplan sagt mir jetzt leider nichts - es sei denn du meinst den Ausbildungsrahmenplan der von der zuständigen Kammer (z.B. IHK, HWK etc.) ausgegeben wird.

Für das Berichtsheft gibt es meines Wissens nach keine Frist zur Aufbewahrung. Hab meins auch nicht mehr.

Gruß,
Anke

Hallo Cyberxan.

Als Auszubildender braucht man den Ausbildungsplan nicht aufzuheben. Man hat ja die Berichtshefte noch als Nachweise. Für die Rente etc. spielt der Ausbildungsplan auch keine Rolle.

Als Ausbilder hebe ich mir die Ausbildungspläne ca. 2-3 Jahre auf und lösche dann die Datei. Ob es gesetzliche Regelungen gibt kann ich nicht sagen. Hier hilft dann aber sicher die zuständige IHK weiter.

Mit freundlichem Gruß

BrennerM

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Hallo,

wenn du die Prüfung erfolgreich absolviert hast, sehe ich außer für Erinnerungszwecke auch keinen zwingenden Archivierungsgrund.

Gruß
Uwe

Hallo,
das weiß ich leider nicht, habe auch im BBiG nichts gefunden.
Ich denke aber persönlich, dass man ihn nicht so lange aufheben muss, weil er ja nicht irgendwas relevant ist.
Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.
Gruß
Rebecca

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Nach bestandener Prüfung wird man den nicht mehr brauchen.
Meine Azubiene hat am Afang ein Exemplar bekommen und nie wieder benötigt. Ich hatte meinen Ausbildungsplan nie in der Hand…

LG Tine

Hallo Cyberxan,

wichtige Dokumente solltest Du aufbewahren. Ein Ausbildungsplan gehört nicht dazu, weil Du nach der abgeschlossenen Ausbildung ein Zeugnis bekommen hast, aus dem hervor geht, was Du während der Ausbildung gelernt hast. Wenn allerdings in dem Zeugnis steht, dass Du „nach dem Ausbildungsplan“ ausgebildet wurdest, würde ich auf jeden Fall den Plan zum entsprechenden Zeugnis legen und aufbewahren.

Liebe Grüße

Stefanie

Hallo, wenn Du mit Deiner Ausbildung fertig bist brauchst Du ihn nicht mehr. Auch zum Bewerben nicht, höchstens mal für Dich in späten jahren…gg…meinen hab ich gleich nach der Ausbildung entsorgt. LG Gabi