Ausbildungsplatzstellen wechsel for dummies?

Meine Freundin hängt derzeit in ihrer Ausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation fest.

  • Ihr Chef mobt sie
  • Gibt ihr Aufgaben die sie nicht schaffen kann oder die nicht in ihren Aufgabenbereich gehören dazu gehören unter anderem HTML Programmierung (da kann ich ihr noch helfen) das Putzen der Büros usw.
  • Es wurde schon damit gedroht:„Wer nicht mit uns an einem Strang zieht, Geht!“ (Reign by Fear prinzip).
  • Der Rahmenplan wird nicht eingehalten.
  • es wird von ihr verlangt das sie schon das gesamte integrative Management System beherrscht

Bei der IHK hat sie schon angerufen, die aber erst anfängt zu arbeiten wenn man ihr die Vorwürfe alle in Textform bringt und mit dem Ausbilder gesprochen hat. Ich verstehe ja diesen Ansatz aus Sicht der IHK, für den Lehrling ist das allerdings alles andere als Toll.

Kann mir von euch vielleicht jemand weiter helfen?
Hilft einem eine Gewerkschaft weiter?
Was bringt einem das Arbeitsamt, die ARGE?
Muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen wenn man der IHK Bescheid sagt?

Danke schonmal im Vorraus für alle Antworten.

nicht so einfach
Hallo.

Meine Freundin hängt derzeit in ihrer Ausbildung als Kauffrau
für Bürokommunikation fest.

  • Ihr Chef mobt sie

Das Thema Mobbing ist hier schon öfters abgehandelt worden, da ist bestimmt was rauszulesen, wie sich Opfer richtig verhalten sollen. Das ganze muss auf jeden Fall als protokoll festgehalten werden und natürlich im Unternehmen angesprochen und versucht werden zu klären. Blöd nur, wenn es vom Vorgesetzten selbst kommt. Dann ist die Klärung wohl nicht mehr möglich. Vielleicht gibt es einen Betriebsrat?

  • Gibt ihr Aufgaben die sie nicht schaffen

Das kann auch subjektiv empfunden werden. Ausschlaggebend ist erstmal der Ausbildungsrahmenplan. Klar ist auch, dass der Azubi auch gefordert werden muss.

kann oder die
nicht in ihren Aufgabenbereich gehören

Das ist dann was anderes. Es kann zulässig sein! Der Ausbildende kann den Ausbildungsinhalt erweitern. Aber nicht zu Lasten des geltenden Lehrplans. Auch muss es dem Leistungsvermögen des Azubi entsprechen, um ihn nicht zu überfordern.

dazu gehören unter
anderem HTML Programmierung

Das kann dann sein.

(da kann ich ihr noch helfen) das
Putzen der Büros usw.

Klares nein.

  • Es wurde schon damit gedroht:„Wer nicht mit uns an einem
    Strang zieht, Geht!“ (Reign by Fear prinzip).

Klare Ansage, die erstmal der Chef von seinem Angestellten fordern darf. Wenn auch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Aber nicht bei Azubis. Hier gelten andere Maßstäbe, denn der lernt ja noch. Aber der Azubi muss sich firmenintern anpassen können. Aber hier gilt eben wieder das gesetzlich zulässige Maß.

  • Der Rahmenplan wird nicht eingehalten.

Klarer Verstoß. Dem Chef drohen Strafen. Alles dokumentieren, versuchen intern zu klären, geht das nicht, ist die IHK zu informieren und zu fordern. Denn die IHK, als zuständige Aufsucht der Ausbildung steht dann auch in der Pflicht zu handeln.

  • es wird von ihr verlangt das sie schon das gesamte
    integrative Management System beherrscht

Das kommt jetzt auf den Ausbildungsstand an. Welches Lehrjahr? Betrieblicher Ausbildungsplan?

Bei der IHK hat sie schon angerufen, die aber erst anfängt zu
arbeiten wenn man ihr die Vorwürfe alle in Textform bringt

Klar.

und mit dem Ausbilder gesprochen hat.

Ist auch klar.

Ich verstehe ja diesen Ansatz aus Sicht der IHK, für den Lehrling :ist das allerdings alles andere als Toll.

Ja. Aber zunächst ist der Ausbilder in Verantwortung.

Kann mir von euch vielleicht jemand weiter helfen?

Wie gesagt. Es gibt hier Ansätze, die durchaus statthaft sind, andererseits auch klare Verstöße. Der Weg ist immer zunächst dies im betrieb zu klären. Funktioniert das nicht, ist die Aufsicht einzuschalten, natürlich schriftlich.

Hilft einem eine Gewerkschaft weiter?

In der Sache nicht wirklich. Das ist Aufgabe des Betriebes und der IHK.

Was bringt einem das Arbeitsamt, die ARGE?

Nichts.
Ich korrigiere: Gar nichts.

Muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen wenn man der
IHK Bescheid sagt?

Nein. Wenn das Vorbringen berechtigt ist, muss es auf den Tisch. Schließlich hat die IHK auch die Aufgabe die Ausbildung zu überwachen. Hier ist sie auf die Informationen der Azubis angewiesen.
Denn Kontrollen vor Ort finden praktisch nicht statt.
Andererseits ist die IHk aber auch froh über geschaffene Ausbildungsplätze. Daher wird sie gegen einen Ausbildenden nur bei wirklich berechtigten Verstößen vorgehen.
Daher muss der Azubi auch das ganze umfassend, schriftlich und am besten mit Nachweisen vorbringen.
Die IHK hat jedes Jahr, in den Monaten nach Ausbildungsstart, vermehrt Beschwerden von Azubis. Dies liegt aber meist daran, dass in der Tat die Azubis problemhaft sind sind einzuordnen und einfach gesagt Schwierigkeiten haben, mit der Umstellung von Schule auf Arbeitsleben.

Danke schonmal im Vorraus für alle Antworten.

Gern geschehen.

P.S.
Nach der Berschwerde und der Einleitung eines Verfahrens an der IHK, ist das Verhältnis im Betrieb natürlich „vergiftet“.
Wenn jetzt schon gemobt wird, wird das nacher nicht besser, im Gegenteil. Ein Ausbildungsplatzwechsel sollte also schon mal fest ind Auge gefasst werden. Steht der aber sowieso im Interesse des Azubis, kann er sich den Gang zur IHK auch sparen und gleich einen neuen Ausbildungsplatz suchen. Das Verfahren an der IHK dauert! Schließlich muss die auch erstmal der Gegenpartei Gelegenheit geben Stellung zu nehmen. Liegt die Aufforderung der IHk auf dem Tisch des Chefs, flippt der, nach dem was oben zu lesen war, garantiert aus. Die Zeit bis zu einem neuen möglichen Ausbildungsplatz, der auch ertsmal gefunden werden muss, wird dann für den Azubi mit Sicherheit zur Zerreißprobe. Das dient alles nicht dem Ausbildungsziel.

Das beste wäre, wenn der Azubi einen anderen Ausbildungsplatz bei der Hand hat und einfach geht.
Übrigens will der neue Chef ein umfassende Erklärung darüber haben, warum der Azubi wechseln will, denn der kennt ja selber Azubis die problematisch sind und davon geht er erstmal aus.

Im Zweifelsfall könnte auch auf Bürokauffrau gewechselt werden, da die Ausbildungsinhalte zunächst mal ähnlich sind, wenn es sich hier noch um das erste Lehrjahr handeln sollte.

Das ganze muss auf jeden Fall als protokoll
festgehalten werden und natürlich im Unternehmen angesprochen
und versucht werden zu klären. Blöd nur, wenn es vom
Vorgesetzten selbst kommt. Dann ist die Klärung wohl nicht
mehr möglich. Vielleicht gibt es einen Betriebsrat?

Leider nicht der Betrieb hat gerade mal 10 Feste Mitarbeiter und 5 Azubis (schon bei dem Verhältnis bin ich hellhörig geworden, meiner Erfahrung nach ist dann meistens schon was schief). Also ihr letztes Gespräch lief so das sie sich die Beschuldigungen anhören durfte und als sie etwas dazu sagen wollte, durfte sie nicht und sie wurde wie ein dummes Schulmädchen einfach vor die Tür gesetzt.

  • Gibt ihr Aufgaben die sie nicht schaffen

Das kann auch subjektiv empfunden werden. Ausschlaggebend ist
erstmal der Ausbildungsrahmenplan. Klar ist auch, dass der
Azubi auch gefordert werden muss.

Natürlich, sie beißt sich ja auch durch die Aufgaben, die sie noch bekommt. Es ist nur so das sie ca. ein halbes Jahr hinter den anderen Auszubildenden in ihrer Klasse hinterher hängt.

  • es wird von ihr verlangt das sie schon das gesamte
    integrative Management System beherrscht

Das kommt jetzt auf den Ausbildungsstand an. Welches
Lehrjahr? Betrieblicher Ausbildungsplan?

Aktuell zweites, kein betrieblicher Ausbildungsplan. Schon nach ihrem Praktikum sollte sie das beherrschen.

Hilft einem eine Gewerkschaft weiter?

In der Sache nicht wirklich. Das ist Aufgabe des Betriebes
und der IHK.

Was wohl ganz hilfreich ist, ist das man jemanden von der Gewerkschaft mitnehmen kann wenn es zu einem Gespräch zwischen IHK, Chef und Lehrling kommt. Man steht ja doch ziemlich alleine da. Der Chef beschönigt dann seine Situation. „Sie hätten doch mit mir reden können“ oft gehört und noch öfter nicht verstanden.

Was bringt einem das Arbeitsamt, die ARGE?

Nichts.

Ich korrigiere: Gar nichts.

Das hab ich mir schon gedacht. Mir konnten sie ja auch nie helfen.

Daher muss der Azubi auch das ganze umfassend, schriftlich
und am besten mit Nachweisen vorbringen.

Solange sie Gedächtnisprotokolle annehmen ist das schon mal die halbe Miete. Ein Arbeitskollege hatte ihr schon nahegelegt Arbeitsbuch zu führen das es wohl schon länger so ist wie es ist.

Die IHK hat jedes Jahr, in den Monaten nach Ausbildungsstart,
vermehrt Beschwerden von Azubis. Dies liegt aber meist daran,
dass in der Tat die Azubis problemhaft sind sind einzuordnen
und einfach gesagt Schwierigkeiten haben, mit der Umstellung
von Schule auf Arbeitsleben.

Sie ist durchaus alt genug >20 um sich einzuordnen und es gibt auch keine Probleme mit den anderen Arbeitskollegen oder dem zweiten Chef. Nur mit dem zuständigen Chef.

P.S.

Nach der Berschwerde und der Einleitung eines Verfahrens an
der IHK, ist das Verhältnis im Betrieb natürlich „vergiftet“.

Das ist noch freundlich ausgedrückt was passieren wird.

Ein Ausbildungsplatzwechsel sollte also schon
mal fest ind Auge gefasst werden. Steht der aber sowieso im
Interesse des Azubis, kann er sich den Gang zur IHK auch
sparen und gleich einen neuen Ausbildungsplatz suchen.

Wir sind dran. Ich betreibe die Recherche aktuell. Anrufen muss sie leider selber.

Die Zeit bis zu einem neuen möglichen Ausbildungsplatz, der auch erstmal
gefunden werden muss, wird dann für den Azubi mit Sicherheit
zur Zerreißprobe. Das dient alles nicht dem Ausbildungsziel.

Also wenn ich mir so anschaue wie die Firma Mitarbeiter „entsorgt“ dann wird das mit der Zerreißprobe darauf hinauslaufen das sie eine Abmahnung wegen irgendwas und die fristlose Kündigung in einem Brief vorfinden wird. Was anderes scheint es in dieser Firma nicht zu geben.

Hallo

Das ganze muss auf jeden Fall als protokoll
festgehalten werden und natürlich im Unternehmen angesprochen
und versucht werden zu klären. Blöd nur, wenn es vom
Vorgesetzten selbst kommt. Dann ist die Klärung wohl nicht
mehr möglich. Vielleicht gibt es einen Betriebsrat?

Leider nicht der Betrieb hat gerade mal 10 Feste Mitarbeiter
und 5 Azubis (schon bei dem Verhältnis bin ich hellhörig
geworden, meiner Erfahrung nach ist dann meistens schon was
schief).

Nicht nur das, das ist auch unangemessen nach § 27 BBiG.
Bei 10 Fachkräften (nicht Hilfskräften) ist eigentlich mit 3 Azubis Schluss. Mit Augen zu drücken auch 4. Eigentlich bräuchte es dafür 11 Fachkräfte, aber das lassen wir mal noch so durchgehen.
Die IHK sollte hierüber informiert werden.

  • Gibt ihr Aufgaben die sie nicht schaffen

Das kann auch subjektiv empfunden werden. Ausschlaggebend ist
erstmal der Ausbildungsrahmenplan. Klar ist auch, dass der
Azubi auch gefordert werden muss.

Natürlich, sie beißt sich ja auch durch die Aufgaben, die sie
noch bekommt. Es ist nur so das sie ca. ein halbes Jahr hinter
den anderen Auszubildenden in ihrer Klasse hinterher hängt.

Auch hier liegt ein Verstoß vor, denn der Ausbildende (Chef) hat durch den Ausbilder (ich hoffe das ist nicht ebenfalls der Chef) die Einhaltung des Ausildungsrahmenplans sicherzustellen. Ein halbes Jahr ist kein Kavaliersdelikt mehr! Hierüber ist die IHK zu informieren. Auch die BS hätte sich mal einschalten können, wenn ihr das bekannt war.

  • es wird von ihr verlangt das sie schon das gesamte
    integrative Management System beherrscht

Das kommt jetzt auf den Ausbildungsstand an. Welches
Lehrjahr? Betrieblicher Ausbildungsplan?

Aktuell zweites, kein betrieblicher Ausbildungsplan.

Geht gar nicht. Klarer Verstoß. Der betriebliche Ausb.plan muss mit dem Ausb.vertrag übergeben werden und er muss der IHK eingereicht werden.
Allerdings darf er dort schon aus alter Zeit vorliegen, wenn mit der Eingehung des neuen Ausb.verhältnisses daraufbezogen keine Änderungen eintreten.
Ändert aber nichts daran, dass er dem Azubi auszuhändigen ist.

Wie sieht das dann erst mit dem Ausbildungsnachweißheft aus?

Daher muss der Azubi auch das ganze umfassend, schriftlich
und am besten mit Nachweisen vorbringen.

Solange sie Gedächtnisprotokolle annehmen ist das schon mal
die halbe Miete. Ein Arbeitskollege hatte ihr schon nahegelegt
Arbeitsbuch zu führen das es wohl schon länger so ist wie es
ist.

Gute Idee.

Also wenn das alles so ist, droht dem Chef § 102 BBiG.

In schweren dauerhaften Fällen kann die Erlaubnis der Ausbildung entzogen werden. Mindestens aber unter Auflagen und besonderer Aufsicht.