ich bin auszubildener bei thyssen krupp als gerüstbauer, oder höhenzugagstechniker.
ich hätte letzte woche meine gesellenprüfung wurde aber nicht zugelassen, durch meine fehltage zusammengerechnet betrieb und schule und überbetriebliche sind es 110 tage
dadurch 2 arbeitsunfälle mit drinnen.
jetzt meine frage ist es… muss der betrieb verlängern?
weil auf mein chef bin ich nicht gut zu sprechen, aber das ist bei uns so bei allen azubis.
sollte es der fall kommen wo ich nicht verlängern kann oder es nicht geht… geht das ohne betrieb und das ich wo anders arbeite?
beispiel bei ford und meine prüfung machen?
kann ich dann auch noch zur schule? ohne ein betrieb?
ich bin echt verzweifelt und würde mich über euere hilfe freune.
man kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Prüfung machen, ohne dass man Azubi ist (z.B. wer 5 Jahre als Gerüstbauer gearbeitet hat, aber nie Azubi war - man muss sich dann aber die Theorie selber beibringen).
Am besten bei der IHK nachfragen. Dort kennt man die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung am besten, da dort darüber entschieden wird. Meistens gibt es auch Fristen für die Anmeldung.
Das Schulrecht ist Ländersache und daher teilweise sehr unterschiedlich geregelt. Meistens besteht bis zu einem bestimmten Alter Schulpflicht. Nähere Auskünfte bekommt man beim Schulamt der Stadt oder des Kreises. Ggf. kann auch die Berufsberatung der Arbeitsagentur helfen. Dort gibt es auch Infos zur ausbidlungsbegleitenden Hilfe (abH), eine Art Berufsschul-Nachhilfe, die von der Arbeitsagentur bezahlt wird.
also grundsätzlich endet die Berufsausbildung erst mit bestehen der Abschlußprüfung, bzw. Nicht-bestehen nach dreimaligem Versuch. Auch in Ihrem Fall wird dann die Ausbildung bis zum nächsten Termin verlängert. Wie es sich genau verhält mit einem Wechsel des Betriebs sollten Sie Ihre zuständige Handwerkskammer fragen.
Hallo,
ich bin in Arbeitsrecht kein Fachmann. Ich würde mit der Frage mal beim Arbeitsamt um Beratung nachfragen. Die beraten auch, wenn man nicht arbeitslos ist.
es kommt darauf an wie 110!! Fehltage zustande kommen.
Durch Krankheit oder Betriebsunfall, ok, kann man nichts machen. Duch Faulenzia, da wird es schwierig.
Wenn Deine Fehlzeiten durch Krankheit entstanden sind, muss Dein Chef verlängern, wenn Du ihn darum bittest. Automatisch geht das nicht. Wenn Deine Fehlzeit überwiegend durch kein Bock zu nix und schon gar nicht auf den Chef zustande gekommen sind, muss der gar nicht verlängern. Dann kannst Du nur noch zu Kreuze kriechen und ganz lieb bitte, bitte sagen, damit der sich noch ein weiteres 1/2 Jahr mit Dir ärgert.
Nächste Möglichkeit ist ein anderes Ausbildungsunternehmen, das Dich für 1/2 Jahr übernimmt. Und auch da kommt es darauf an, wie die Fehlzeiten zustande gekommen sind. Wenn Du Deine Prüfung in einem 1/2 Jahr nachholen möchtest, musst Du im gleichen Ausbildungsberuf arbeiten. Beschäftigt Ford Gerüstbauer??
Ohne Ausbildungsbetrieb keine Chance auf Berufsschulunterricht!!! Das hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Der einfachste Weg ist der, dass Du mit Deinem Chef redest, Dir Asche aufs Haupt streust und ganz lieb bitte, bitte sagst. In der Hoffnung, dass der die Ausbildung verlängert. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn Du in der Verlängerung auch nur einen einzigen Tag fehlst, sofort raus bist.
Der Betrieb muss nur auf Anfrage des Azubis Verlängern.
Wenn die Hälfte der Ausbildungszeit fehlt kann man schlecht geprüft werden. Eine andere Firma wird dich nicht übernehmen und ohne Firma kannst du dich nicht zur Prüfung anmelden.
Hallo Daniel,
da ist wirklich eine schwierige Situation, normalerweise muss dein Betrieb deine Ausblidung verlängern wenn du an der jetzigen Prüfung nicht teilnehmen konntest. Sie müssten ja auch verlängern wenn du die Prüfung nicht bestanden hättest. Wie das mit dem wechseln in einen anderen Betrieb aussieht kann ich dir leider nicht sagen, aber die große Anzahl Fehltage macht natürlich nicht den besten Eindruck, auch wenns ein Unfall war.
Ich würde versuchen das Gespräch mit deinem Ausbilder zu suchen und zusammen eine Lösung zu erarbeiten. Ansonsten kannst du ja mal bei der HWK nachfragen, die können bestimmt auch helfen.
Gruß und viel Erfolg