Ausbildungsstätte: Entfernungsp. vs tatsä. Aufwand

Hallo,

folgender, hypothetischer Fall:

Ein Student besitzt ein Semesterticket.

Damit kann er den Weg von der Whg. zur Ausbildungsstätte mit einem Pauschbetrag zurücklegen. Der finanzielle, tatsächliche Aufwand liegt damit (weit) unter dem, was bei einer Entfernungspauschale ggü dem FA anzusetzen wäre.

Er besitzt keinen eigenen PKW und nutzt auch keinen von Freunden, Familie, etc. Darf nun die Entfernungspausch für die Wege zw. Whg. u. Ausbildungsstätte angesetzt werden - oder müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden? Dass diese angesetzt werden können, ist bei diesem Sachverhalt bekannt.

Angenommen, das Ansetzen der Entfernungspausch ist zulässig. Wo sind diese anzugeben, wenn im vorliegenden Fall das Besitzen eines PKW nicht vorgesehen ist?

Beste Grüße

Hallo,

Ein Student besitzt ein Semesterticket.

Damit kann er den Weg von der Whg. zur Ausbildungsstätte mit einem Pauschbetrag zurücklegen. Der finanzielle, tatsächliche Aufwand liegt damit (weit) unter dem, was bei einer Entfernungspauschale ggü dem FA anzusetzen wäre.

Er besitzt keinen eigenen PKW und nutzt auch keinen von Freunden, Familie, etc. Darf nun die Entfernungspausch für die Wege zw. Whg. u. Ausbildungsstätte angesetzt werden - oder müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden? Dass dieseangesetzt werden können, ist bei diesem Sachverhalt bekannt.

Angenommen, das Ansetzen der Entfernungspausch ist zulässig.
Wo sind diese anzugeben, wenn im vorliegenden Fall das Besitzen eines PKW nicht vorgesehen ist?

Genau an der gleichen Stelle, wo man das Ticket ansetzen würde. In der Anlage N wäre das ganz oben auf Seite 2. Dort gibt man einfach die km an und fertig.
Das eigene oder zur Nutzung überlassen Kfz wird erst ab 4.500€ resp. 15.000 km relavant. Bis dahin kann man auch zu Fuß die Pauschale ansetzen.

Grüße

Eine Frage hierzu noch: Die Fahrten zur Ausbildungsstätte im Rahmen eines Erststudiums sind als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anzugeben?

VG

S.