Hallo,
folgender, hypothetischer Fall:
Ein Student besitzt ein Semesterticket.
Damit kann er den Weg von der Whg. zur Ausbildungsstätte mit einem Pauschbetrag zurücklegen. Der finanzielle, tatsächliche Aufwand liegt damit (weit) unter dem, was bei einer Entfernungspauschale ggü dem FA anzusetzen wäre.
Er besitzt keinen eigenen PKW und nutzt auch keinen von Freunden, Familie, etc. Darf nun die Entfernungspausch für die Wege zw. Whg. u. Ausbildungsstätte angesetzt werden - oder müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden? Dass diese angesetzt werden können, ist bei diesem Sachverhalt bekannt.
Angenommen, das Ansetzen der Entfernungspausch ist zulässig. Wo sind diese anzugeben, wenn im vorliegenden Fall das Besitzen eines PKW nicht vorgesehen ist?
Beste Grüße