Ausbildungsstart und Tarif

Hallo,

zu welchem Termin genau beginnt die Ausbildung zum Elektroniker in NRW? Ist das immer der 01.08.?

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Im Tarifregister NRW sehe ich zwei Übersichten:
Erstens:
http://www.tarifregister.nrw.de/material/elektro.pdf - Seite 2/4:

455€ - 515€ - 552€ - 593€

Zweitens:

http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/azubiliste2009.pdf

455€ - 510€ - 545€ - 583€

Bei den VL und Urlaubstagen sind die Angaben identisch.

Im Ausbildungsvertrag muss ja die Vergütung angegeben werden, ein Hinweis „siehe Tarifvertrag“ ist nicht vorgesehen/möglich.

Wäre es erlaubt, die Vergütung bei Azubis, die in der Berufschule gewisse, vorher definierte Mindestleistungen erbringen, zu erhöhen?
Das wären dann z.B. 10% mehr Vergütung wenn:

  • unentsch. Fehltage maximal 2
  • Notenschnitt 2,5 oder besser
  • dabei keine Note schlechter als 4
    Dies sollte auch vertraglich festgehalten werden, um einen klaren Anreiz zu schaffen.

Zweitens:

http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/azubiliste2009.pdf

455€ - 510€ - 545€ - 583€

Upps, die Seitenangabe fehlt:

In diesem Dokument die 47. Seite.

Hallo,

zu welchem Termin genau beginnt die Ausbildung zum
Elektroniker in NRW? Ist das immer der 01.08.?

Die Ausbildung beginnt zu dem Termin, der im Ausbildungsvertrag steht, d.h. die Ausbildung kann im Prinzip zu jedem beliebigen Zeitpunkt anfangen. Üblicherweise beginnt man die Ausbildung zu Beginn eines neuen Schuljahres, also 1.8. oder 1.9., das ist wegen der Berufsschule und den Prüfungsterminen einfach praktisch.

Zu den Tarifen kann ich nichts sagen.

Wäre es erlaubt, die Vergütung bei Azubis, die in der
Berufschule gewisse, vorher definierte Mindestleistungen
erbringen, zu erhöhen?

Warum sollte der Betrieb so etwas wollen?

Das wären dann z.B. 10% mehr Vergütung wenn:

  • unentsch. Fehltage maximal 2

Also wenn schon, dann Null unentschuldigte Fehltage! Unentschuldigte Fehltage sind ein Grund für eine Abmahnung! Zumindest wird der Betrieb dem Azubi einen Urlaubstag abziehen.

Gruß